Ich ziehe demnächst aus meiner Wohnung aus und überlege, die Einbauküche mitzunehmen. Im Mietvertrag steht, dass die Ebk nicht mitvermietet ist und „als vom Mieter eingebracht gilt“. Somit gehört sie also mir, oder?
Ferner müsste ich wissen, ob auch der Elektroherd und die Spüle mir gehören. Sie stehen nirgends drin und müssten dann doch zur Ebk gehören, oder?
Wenn ich also alles rausnehme, ist das in Ordnung, oder muss ich dann den „ursprünglichen Zustand“ wiederherstellen?
Hallo, das sollten Sie mit Ihren Vermieter besprechen. Ich denke der Vermieter wollte sich vor Reparaturkosten drücken. Er meinte sicher, dass er sie unentgeltlich und ohne im Mietpreis kalkuliert überlässt. Schwierig! - solche Vereinbarungen zu treffen!? - unglaublich!. Viele Grüße
wenn der vormieter die alles mobile was in der küche stand und hing z. b. für einen € verkaufte, dann gehöt es dir, dem vermieter jedenfalls gehört nichts, außer erkaufte es von dem vormieter ab.
kann spannend werden, wenn vermieter meint es habe darfan besitzrechte.
Hallo,
ich kann nicht weiterhelfen, frag an der Stelle bitte einen Rechtsanwalt. Die Fensterbank hast du auch nicht bezahlt und kannst sie auch nicht mitnehmen. Wenn du sie nicht gekauft hast solltest du sie auch nicht mitnehmen, das ist meine Meinung.
Hi
tut mir leid das ich laut lachen muß…
Schon mal was von eigentum gehört? Hat dir dein Vermieter explizit gesagt nimm die Küche mit?Nein sicherlich nicht somit würdest du Diebstahl begehen… Gruß Peter