Küche selber streichen?

Hallo!

ich möchte am 01.09.03 in meine erste Wohnung ziehen. Diese wird derzeit allerdings noch renoviert, incl. einigen baulichen Veränderungen, die auch im Mietvertrag festgelegt sind. Bei der Küche werden einige Ausbesserungen (Risse u.ä.) durch eine Malerfirme getätigt. Allerdings soll ich nun laut Vermieter, die Wände selber streichen. Ich scheue mich nicht vor der Arbeit, aber es bedeutet ja auch zusätzliche kosten für mich.
Das muss ich doch nicht machen, oder?
Danke schonmal für eure Mühe!

MfG
Christian

Hallo Christoian,

was hast Du im Mietvertrag vereinbart ? Ist vereinbart, mündlich oder schriftlich, dass Dir eine renovierte Wohnung übergeben wird, muss der Vermieter die Wände in der Küche streichen.

Ist keine Vereinbarung getroffen, dass der Vermieter die Wohnung vor Deinem Einzug renoviert, dann musst Du renovieren. Den Zustand der Wohnung bie Einzug festhalten. Wo es in der Wand Risse gibt, gibt es meist auch beschädigte Fliesen in der Küche und im Bad. Diese Mängel unbedingt in den Mietvertrag aufnehmen. Bei Teppichbodenbelag die Wohnungstüren einmal abnehmen und nachsehen ob die Türen unten abgesägt wurden. Dies muss in den Mietvertrag. Alle Dellen in Türen und Zargen, Haarrisse in Waschbecken, WC usw. und bei Parkett auch genau darauf achten, wenn Spuren vorhanden sind, in den Mietzvertrag als Mangel aufnehmen lassen. Bei Teppichbodenbelag genau prüfen. Mängel in den Mietvertrag. Farbanlagerungen an Steckdosen, Schaltern usw. notieren. Genau darauf achten, dass die Tapeten an der Kante geklebt sein müssen. Wenn Du ausziehst und in der Zwischenzeit Malerarbeiten machen musst wird Dir sonst der Mangel bei Einzug am Ende des Mietverhältnisses angelastet. Tapetenbahnen dürfen nie über die andere Bahn lappen, sei es auch nur zwei Millimeter. Immer nur Kante an Kante. Farbige Wände bei Einzug sind nicht zu dulden.

Gruss Günter

ich möchte am 01.09.03 in meine erste Wohnung ziehen. Diese
wird derzeit allerdings noch renoviert, incl. einigen
baulichen Veränderungen, die auch im Mietvertrag festgelegt
sind. Bei der Küche werden einige Ausbesserungen (Risse u.ä.)
durch eine Malerfirme getätigt. Allerdings soll ich nun laut
Vermieter, die Wände selber streichen. Ich scheue mich nicht
vor der Arbeit, aber es bedeutet ja auch zusätzliche kosten
für mich.
Das muss ich doch nicht machen, oder?
Danke schonmal für eure Mühe!

MfG
Christian

Hallo Günter,

danke für die Antwort.
Folgendes ist der wohl für meine Frage relevante Abschnitt, der in den Mietvertrag aufgenommen wurde:

„Der Mieter übernimmt das Mietobjekt in dem bei Vertragsabschluss bestehendem Zustand. Folgende Veränderungen werden vom Vermieter vorgenommen: Die Wand zwischen Bad und Speisekammer wird entfern (Damit entfällt die Speisekammer). Das Bad wird neu gefliest, die Sanitärobjekte und die Sanitärinstallationen werden teilweise erneuert. Die Decken in allen Räumen werden in Gipskartonbauweise abgehängt und gespachtelt.“

hmm, da dort nichts über die Küche steht, sieht das wohl nicht gut für mich aus. Mist, darauf hätte ich wohl achten müssen. Ich werde auf jeden Fall ein ausführliches Übergabeprotokoll anfertigen.
Aber vielleicht kannst du oder jemand anderes zu dem oben genannten Ausschnitt aus dem Mietvertrag etwas sagen.

MfG
Christian

[edited]

Hallo Christoian,

was hast Du im Mietvertrag vereinbart ? Ist vereinbart,
mündlich oder schriftlich, dass Dir eine renovierte Wohnung
übergeben wird, muss der Vermieter die Wände in der Küche
streichen.

Ist keine Vereinbarung getroffen, dass der Vermieter die
Wohnung vor Deinem Einzug renoviert, dann musst Du renovieren.
Den Zustand der Wohnung bie Einzug festhalten. Wo es in der
Wand Risse gibt, gibt es meist auch beschädigte Fliesen in der
Küche und im Bad. Diese Mängel unbedingt in den Mietvertrag
aufnehmen. Bei Teppichbodenbelag die Wohnungstüren einmal
abnehmen und nachsehen ob die Türen unten abgesägt wurden.
Dies muss in den Mietvertrag. Alle Dellen in Türen und Zargen,
Haarrisse in Waschbecken, WC usw. und bei Parkett auch genau
darauf achten, wenn Spuren vorhanden sind, in den Mietzvertrag
als Mangel aufnehmen lassen. Bei Teppichbodenbelag genau
prüfen. Mängel in den Mietvertrag. Farbanlagerungen an
Steckdosen, Schaltern usw. notieren. Genau darauf achten, dass
die Tapeten an der Kante geklebt sein müssen. Wenn Du
ausziehst und in der Zwischenzeit Malerarbeiten machen musst
wird Dir sonst der Mangel bei Einzug am Ende des
Mietverhältnisses angelastet. Tapetenbahnen dürfen nie über
die andere Bahn lappen, sei es auch nur zwei Millimeter. Immer
nur Kante an Kante. Farbige Wände bei Einzug sind nicht zu
dulden.

Hallo Christian, ,

Folgendes ist der wohl für meine Frage relevante Abschnitt,
der in den Mietvertrag aufgenommen wurde:

"Der Mieter übernimmt das Mietobjekt in dem bei
Vertragsabschluss bestehendem Zustand.

War renoviert oder nicht ? Wenn nicht renoviert war bei Vertragsabschluss musst Du selbst renovieren.

Folgende Veränderungen

werden vom Vermieter vorgenommen: Die Wand zwischen Bad und
Speisekammer wird entfern (Damit entfällt die Speisekammer).
Das Bad wird neu gefliest, die Sanitärobjekte und die
Sanitärinstallationen werden teilweise erneuert. Die Decken in
allen Räumen werden in Gipskartonbauweise abgehängt und
gespachtelt."

Auch hier steht nichts von einer Renovierung durch den Vermieter. Ich sehe keine Chance, dass der Vermieter hier zu einer weiteren Leistung verpflichtet werden kann.

hmm, da dort nichts über die Küche steht, sieht das wohl nicht
gut für mich aus. Mist, darauf hätte ich wohl achten müssen.
Ich werde auf jeden Fall ein ausführliches Übergabeprotokoll
anfertigen.
Aber vielleicht kannst du oder jemand anderes zu dem oben
genannten Ausschnitt aus dem Mietvertrag etwas sagen.

Wenn Du willst, kannst Du mir den Mietvertrag einmal faxen oder mailen. Ich würde Dir den Mietvertrag prüfen und zu den Punkten, die Du besonderes beachten musst dann Tipps geben. Setze Dich dann bitte direkt mit mir in Verbindung. Bitte im eMail-Betreff „wer-weiss-was - Renovierung“ angeben.

Gruss Günter

Hallo Christoian,

was hast Du im Mietvertrag vereinbart ? Ist vereinbart,
mündlich oder schriftlich, dass Dir eine renovierte Wohnung
übergeben wird, muss der Vermieter die Wände in der Küche
streichen.

Ist keine Vereinbarung getroffen, dass der Vermieter die
Wohnung vor Deinem Einzug renoviert, dann musst Du renovieren.
Den Zustand der Wohnung bie Einzug festhalten. Wo es in der
Wand Risse gibt, gibt es meist auch beschädigte Fliesen in der
Küche und im Bad. Diese Mängel unbedingt in den Mietvertrag
aufnehmen. Bei Teppichbodenbelag die Wohnungstüren einmal
abnehmen und nachsehen ob die Türen unten abgesägt wurden.
Dies muss in den Mietvertrag. Alle Dellen in Türen und Zargen,
Haarrisse in Waschbecken, WC usw. und bei Parkett auch genau
darauf achten, wenn Spuren vorhanden sind, in den Mietzvertrag
als Mangel aufnehmen lassen. Bei Teppichbodenbelag genau
prüfen. Mängel in den Mietvertrag. Farbanlagerungen an
Steckdosen, Schaltern usw. notieren. Genau darauf achten, dass
die Tapeten an der Kante geklebt sein müssen. Wenn Du
ausziehst und in der Zwischenzeit Malerarbeiten machen musst
wird Dir sonst der Mangel bei Einzug am Ende des
Mietverhältnisses angelastet. Tapetenbahnen dürfen nie über
die andere Bahn lappen, sei es auch nur zwei Millimeter. Immer
nur Kante an Kante. Farbige Wände bei Einzug sind nicht zu
dulden.