Küche u. Auslegware in der Mietwohnung - nun Auszug

Hallo,
angenommen, man ist in eine Wohnung gezogen, worin eine kleine Einbauküche mit Elektrogeräten steht. Bei Wohnungsübergabe stellte Mieter an Vermieter die Frage, ob die Küche drin bleibt oder noch herausgeräumt wird. Vermieter sagte, sie könne einfach in der Wohnung bleiben wenn Mieter das möchte. Mieter sagte ok. Somit verblieb die Küche also i.d. Whg. Eine schriftl. Vereinbarung gab es nicht, außer dass im Expose damals stand, dass die Whg wahlweise mit Einbauküche angeboten wird. Nun nach 2 Jahren zieht Mieter aber aus. Wem gehört die KÜche nun???
Mieter möchte sie eigentlich nicht mitnehmen. An den Herdplatten (noch richtige Kochplatten, also kein Ceramic) sind stellenweise an kleinen Randstellen leicht gerostet.

Leider gibt es keine schriftliche Vereinbarung darüber, genauso was den Teppichboden betrifft. Vermieter hat den Teppichboden neu verlegen lassen, ohne dass im MV was dazu steht, dass Whg mit Teppichboden verlegt ist. Nun ist ein winziges Löchlein, 0,7 cm drin. Es ist ein Teppichboden von Vorwerk auf 50qm verlegt. Wieviel Schadenersatz wird da evtl auf mich zukommen oder gilt so ein Löchlein noch als „übliche Gebrauchsspuren“.

Danke!
vG Tiger

Hallo,

meine Sicht der Dinge:

Wenn die Küche drin war, muss sie auch drin bleiben, sie ist das Eigentum des Vermieters.

Was das „winzige“ Löchlein (0,7 cm sind nicht gerade so winzig) angeht: Gerichte urteilen sehr unterschiedlich darüber, was üblicher Gebrauch ist. Das ist natürlich Ansichtssache.

Da frägst Du am Besten den Mieterverein vor Ort, der kennt die Tendenz des Amtsgerichtes…

hallo.

bleibt oder noch herausgeräumt wird. Vermieter sagte, sie
könne einfach in der Wohnung bleiben wenn Mieter das möchte.
Mieter sagte ok. Somit verblieb die Küche also i.d. Whg. Eine
schriftl. Vereinbarung gab es nicht, außer dass im Expose
damals stand, dass die Whg wahlweise mit Einbauküche angeboten
wird. Nun nach 2 Jahren zieht Mieter aber aus. Wem gehört die
KÜche nun???

eigentümer ist zunächst mal der, der die küche gekauft hat. ob das der vermieter oder evtl. sogar ein vormieter ist, läßt sich den angaben nicht entnehmen.
so wie beschrieben würde ich aber sagen, daß sie dem jetzigen mieter NICHT gehört. vielmehr dürfte sie bestandteil der mietsache sein. ist sie denn im vertrag aufgeführt?
ansonsten müßte man klären, was der vermieter mit „wenn sie sie möchten“ denn gemeint hat: hat er dem mieter die küche geschenkt oder nur zur nutzung überlassen?

genauso was den Teppichboden betrifft. Vermieter hat den
Teppichboden neu verlegen lassen, ohne dass im MV was dazu
steht, dass Whg mit Teppichboden verlegt ist.

muß ja nicht.

Nun ist ein winziges Löchlein, 0,7 cm drin.
[…]
gilt so ein Löchlein noch als „übliche Gebrauchsspuren“.

nein. übliche gebrauchsspuren bei teppichboden sind z.b. druckstellen von möbeln oder „trampelpfade“, die mit der zeit einfach entstehen.
löcher (egal ob im boden oder in der wand) gehören nicht dazu.

gruß

michael

Huhu,

Das Loch ist kein Problem, diese kann man „stopfen“ Teilweiße gibt es fertige kleine Peds (sehen auch wie die Papierschnipsel aus den Locher) Da stanzt man eine Stelle aus und klebt ein pet ein, wird oft bei Gewerbböden verwendet, dann gibt es da noch die Technik mit Fasern einstreuen. sprich eine Reperatur ist leicht möglich und billiger als sich zu streiten.

Hallo

eigentümer ist zunächst mal der, der die küche gekauft hat. ob
das der vermieter oder evtl. sogar ein vormieter ist, läßt
sich den angaben nicht entnehmen.

es war der Vormieter, der sie dem Vermieter wohl einfach überlassen hat und der Vermieter hat sie mir in der Wohnung überlassen

vielmehr dürfte sie bestandteil der
mietsache sein. ist sie denn im vertrag aufgeführt?

nein, ist nicht im MV aufgeführt
…wenn sie dennoch Bestandteil der Mietsache ist (geht das wenn im MV nicht vereinbart?), müsste ich ja auch Schönheitsreparaturen dran vornehmen oder? Leichte Rostspuren stellenweise an den Rändern der Herdplatten - wäre das hinnehmbar oder muss ich die Herdplatten ersetzen? Es sind sehr billige Herdplatten, insgesamt eine Küche von IKEA und ich wäre heilfroh wenn ich sie einfach drin belassen könnte

ansonsten müßte man klären, was der vermieter mit „wenn sie
sie möchten“ denn gemeint hat: hat er dem mieter die küche
geschenkt oder nur zur nutzung überlassen?

er hat sie einfach überlassen bzw. in der Wohnung belassen, keine Ahnung ob nur zur Nutzung oder geschenkt

danke!
vG Tiger

Hallo

er hat sie einfach überlassen bzw. in der Wohnung belassen, keine Ahnung ob nur zur Nutzung oder geschenkt …

Bei uns sagt man dazu: sich über ungelegte Eier den Kopf zerbrechen

Warum nicht einfach das naheliegendste tun?
Zuerst den Vermieter fragen und sich dann überlegen, wie man mit der Antwort umgeht?

Grüsse Rudi

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