Guten Tag,
Wer kann mir genaue Auskunft geben?
Habe eine 12 Jahre alte Küche über ebay versteigert. Ein Bieter hat die Küche für Euro 300,- ersteigert. Alles bis jetzt kein Problem. Bedingung war, dass der Käufer die Küche selbst abbaut. Die Wohnung in der die Küche steht, wurde verkauft und dieser Käufer bestandt auf die Küche sonst wäre er vom Kauf zurücktreten. Also muste ich ihm die Küche geben.
Mein Problem ist jetzt, das der Käufer (Ebay) auch auf die ersteigerte Küche besteht! Ich weiss, das er dazu das Recht hat. Er fordert von mir die Küche oder Euro 2.000,-. Wie ist die rechtliche Situation? Wie hoch kann eine 12 Jahre alte Küche gewertet werden?
Noch zur Info, möchte mich nicht aus der Verantwortung stehlen aber brauche eine Einschätzung bezüglich weiterer Schritte!
Guten Tag,
Wer kann mir genaue Auskunft geben?
Habe eine 12 Jahre alte Küche über ebay versteigert. Ein
Bieter hat die Küche für Euro 300,- ersteigert.
Er fordert von mir die Küche oder Euro 2.000,-. Wie ist
die rechtliche Situation?
Wie begründet er die Differenz von 1700€? Soll das ein Schadensersatz sein? Dann soll er beweisen, dass ihm ein entsprechend hoher Schaden entstanden ist.
Mein Problem ist jetzt, das der Käufer (Ebay) auch auf die
ersteigerte Küche besteht! Ich weiss, das er dazu das Recht
hat. Er fordert von mir die Küche oder Euro 2.000,-. Wie ist
die rechtliche Situation? Wie hoch kann eine 12 Jahre alte
Küche gewertet werden?
Das fragst du am besten einen Experten, z. B. einen Händler von Küchen oder gebrauchten Küchen. Dazu sind dann wohl genaue Zusammensetzung der Küche, ehemaliger Neupreis, etc. erforderlich.
Noch zur Info, möchte mich nicht aus der Verantwortung stehlen
aber brauche eine Einschätzung bezüglich weiterer Schritte!
Wenn Verkäufer nicht liefern kann und da ein Irrtum vermutlich nicht vorliegt (oder? siehe http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html) muss der Verkäufer Nacherfüllung oder Schadensersatz leisten.
Falls nicht musst du dem Käufer den geforderten Schadensersatz leisten oder von einem Experten / Gutachter belegen lassen, dass die Küche weniger wert ist und dem Käufer ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Oder ihr zieht vor Gericht und lasst da entscheiden, was die Küche wert ist.
Falls nicht musst du dem Käufer den geforderten Schadensersatz
leisten oder von einem Experten / Gutachter belegen lassen,
dass die Küche weniger wert ist und dem Käufer ein niedrigerer
Schaden entstanden ist.
nix da. Die Schadensersatzansprüche muss der Käufer beziffern und nachweisen. Wäre ja noch schöner, wenn der Käufer irgendwas behaupten und der Verkäufer das Gegenteil beweisen muss.
Falls nicht musst du dem Käufer den geforderten Schadensersatz
leisten oder von einem Experten / Gutachter belegen lassen,
dass die Küche weniger wert ist und dem Käufer ein niedrigerer
Schaden entstanden ist.
nix da. Die Schadensersatzansprüche muss der Käufer beziffern
und nachweisen. Wäre ja noch schöner, wenn der Käufer
irgendwas behaupten und der Verkäufer das Gegenteil beweisen
muss.
Ja, rein gesetzlich gesehen kann man erst mal dem Käufer die Beweislast überlassen.
Aber praktisch gesehen: Ist es wirklich eine gute Idee den Wert der Sache vom guten Händler-Freund des Käufers festlegen zu lassen?
Ich würde als Verkäufer in Verzug nach Möglichkeit versuchen den Käufer bei Laune zu halten. Wer weiß was dem sonst alles einfällt in Rechnung zu stellen: die Küche muss ganz genau so sein, von dieser Marke, in genau dieser gleichen zitronengelben Farbe, womöglich Transport vom anderen Ende Deutschlands, Kosten des Gutachter Händler Freundes, etc. …
War es deine Küche? oder die des Wohnungseigentümers? Wenn es Deine Küche war, und nicht die des Wohnungseigentümers, wieso verkauft der Wohnungseigentümer DEINE Küche an den Käufer der Wohnung?
Wenn es die Küche des Wohnungseigentümers war, wieso verkaufst Du dann Sachen, die dir gar nicht gehören?
Solltest Du Bezitzer der Küche und Verkäufer der Wohnung sein, warum befragst Du dann den geneigten Leser? Denn es ist doch klar, daß es zu Problemen kommen wird, wenn man eine Sache die man nur einmal besitzt zweimal verkauft.