Küche verkauft!

Hallo an alle,

Folgende frage an euch.
Jemand zieht aus seiner Wohnung aus und überlasst dem Nachmieter für eine summe x die Küche in der Wohnung. Der Nachmieter hat diese insgesamt 3 mal gesehen und auch die Übergabe war ganz normal. Jetzt zweifelt de Nachmieter daran ob die Küche soviel wert ist und möchte diese schätzen lassen. Muss der verkäufer der Küche nun irgendwas befürchten?
Das ganze geschah ohne Kaufvertrag.

Danke für eure antworten.

Bastler03

Wenn der Verkäufer das Geld schon bekommen hat, muss er nichts befürchten.
Es muss in so einem Fall auch nichts schriftlich gemacht werden - auch mündliche Verträge gelten.
Wenn der Käufer die Küche schätzen lassen will - nur zu, das kostet dann nochmal extra, bringt aber rein gar nichts, da der Preis frei ausgehandelt und von beiden Parteien akzeptiert wurde. Außerdem hatte der Käufer Gelegenheit, die Küche vorab genau zu besichtigen - wenn er das nicht getan hat - auch sein Problem.
Gruß florestino

Habe mal gehört, dass der Kauf der Jaffakiste für 1000€ vom Vormieter (Abstandszahlung) durchaus anfechtbar ist.

vnA