Kueche vom Vormieter

In einer Wohnung ist eine EBK die fast auseinanderfaellt weil sie so
alt ist. Muss die Küche die vom Vormieter kostenlos
übernommen wurde durch den jetzigen Mieter entsorgt werden wenn er auszieht?

Im Mietvertrag steht wörtlich; Mitvermietet sind folgende
Einrichtungsgegenstände :

Einbauküche mit Geräten wobei kein Anspruch auf Reparatur und Ersatz
seitens
des Vermieters besteht.

Hallo,

lt. Mietvertrag ist die EBK mitvermietet, unter Ausschluß von Ersatzleistungen. Somit verbleibt diese als Eigentum des Vermieters in der Wohnung.

Wenn der Nachmieter die EBK nicht möchte, müsste dies im Mietvertrag mit dem Vermieter geregelt werden, denn ohne Zustimmung des Eigentümers darf die EBK nicht entfernt werden, es sei denn, der Mieter baut diese ab,stellt sie unter und würde bei seinem Auszug aus der Wohnung die EBK wieder einbauen.

si