Küche will Nachmieterin nicht zahlen

Hey, ich bin zwar neu hier, bin aber dennoch froh, wenn ihr mir helfen würdet. Ich bin vor ca. 1 Woche aus meiner alten Wohnung ausgezogen und wohne jetzt in Österreich! Um diesen Umzug schnellstmöglich in die Wege zu leiten und um von der 3 Monate- Frist abzuweichen, habe ich die Wohnung in die Zeitung gesetzt, worauf sich ca. 40 Interessenten gemeldet haben. Natürlich habe ich jemand ausgesucht, der meine Küche ablösen will und habe daher mündlich mit dieser Person den Preis von 650 Euro abgemacht. Habe diese Person auch der Mieterin vorgestellt, alles war Ok. So , dann bei der Wohnungsübergabe war auch mein Vater , mein Bruder und Freunde von mir da und unsere Nachmieterin war zu dem Zeitpunkt immernoch mit dem Preis von der Küche einverstanden, jedoch lag nichts schriftlich vor, da mir diese Frau sehr vertrauenswürdig schien… 2 Tage später, nachdem ich frisch in Österreich eingezogen bin, kam eine Nachricht von der Mutter der Nachmieterin und will uns nur noch 150 Euro geben! Wir haben am Anfang für die Küche 950 verlangt, denn ich habe in der Wohnung nur ein halbes Jahr gewohnt und diese hat mit 1200 gekostet, bin dann aber aus Mitleid auf 650 runtergegangen! Diese Küche ist top Ausgestattet: Neue Spülmaschine von Bosch , E Herd und rießger Kühlschrank mit Tiefkühlfach und viele viele Schränke ( Anfangswert von Küche: 3000Euro vor 3 Jahre)! Neue Platten… Was kann ich machen? Wie ist das mit dem mündlichen Vertrag ? Muss ich die 150 euro annehmen, obwohl bei der Wohnungsübergabe eigentlich ausgemacht wurde, dass die Küchere für 650 abgelöst wird ( Es gibt viele Zeugen)? Danke im Vorraus!!

Hallo,

für die wirksamkeit eines solchen Vertrges kommt es auf die Schriftlichkeit nicht an. Die Frage vorliegend ist, ob man beweisen kann, dass 650 € Kaufpreis vereinbart worden sind. Dabei kommt es nicht auf den Wert der Küche an, sondern einzig darauf, ob man eine verbindliche Abmachung (nicht nur eine Vorstellung, eine Erwartung) beweisen kann. Wenn ja, könnte man klagen.

Viel Erfolg
tronicrot

Ein solcher Vertrag bedarf nicht der Schriftform.
Natürlich muss im Streitfall nachgewiesen werden, dass BEIDE das genauso gewollt haben.

Wenn also Zeugen bestätigen können, dass der Wille der Nachmieterin, die Küche für 650 € zu übernehmen, klar erkennbar war - kein Problem.

Wenn das so ist, einfach Zahlungsaufforderung mit Setzung einer Zahlungsfrist per Einschreiben an die Nachmieterin schicken.
Damit nicht von falschen Voraussetzungen ausgegangen wird, könnte man vielleicht auch die Rechtslage noch ganz kurz erläutern.

Hi,

auch mündliche Verträge sind gültig.

Eine andere Frage ist die Beweisbarkeit mündlicher Absprachen.

Wie reagiert die Dame darauf, wenn man sagt, die Küche wird abgebaut und anderweitig veräußert?

Gruß
Tina

Hallo,

mündliche Kaufverträge sind gleichwertig wie schriftliche. Regelmäßig ergibt sich ein Nachweisproblem - da Zeugen vorhanden sind, bist Du im Recht. Du musst dieses natürlich ggf. gerichtlich durchsetzen, wenn außergerichtlich keine Einigung erzielt wird. Hierzu kannst Du einen Rechtsanwalt nehmen.

Im „schlimmsten“ Fall musst Du die Kosten zunächst vorstrecken. Wer das Gerichtsverfahren verliert trägt die Kosten der Anwälte und die Gerichtskosten - dann bleibt am Ende nichts mehr hängen.

Gruß
who_knows