Küchen

Hallo,

Person X und Y haben in einer WG vor 2 Jahren eine neue Küche vom Person V bekommen. Damals mussten sich X und Y mit 200 Euro beteiligen (Gesamtpreis war 999Euro). Demnächst läuft der Mietvertrag von X,Y aus und nun möchte Person V eine Abschreibung haben wenn wir verlängern.
Kann V sie verlangen und wie hoch kann er die Abschreibung setzen ?

Hallo Nick,

das hat nichts mit Mietrecht zu tun, sondern einzig und allein, was X und Y bereit sind so alles mit sich machen zu lassen. Entsprechend gibt es auch keine Höhe für die „Abschreibung“, weil es so etwas nicht zwischen Mieter und Vermieter gibt, außer sie vereinbaren es untereinander.

Gruß!

Horst