Gehört ein in der Küche einer Mietwohnung befindlicher separat stehender Kühlschrank (kein Einbau-Kühlschrank) zur „Kücheneinrichtung“?
Nehmen wir einmal an, ein Mieter vereinbart zum Beginn seines Mietverhältnisses die Übernahme der Kücheneinrichtung vom Vormieter - wäre dann besagter Kühlschrank als Bestandteil dieser Einrichtung zu betrachten? Danke für eine Antwort.
wenn er vom vormieter übernommen wurde - natürlich!
Hallo.
Das kommt auf die Parteivereinbarung an. Kann der Vereinbarung nichts entnommen werden, muss durch Auslegung ermittelt werden, was gewollt war. Indizien können z. B. der Preis der Einrichtung sein.
Danke für die Antwort. Ich gehe einmal davon aus, dass ein Wortlaut dieser schriftlichen Vereinbarung wie etwa „Der (noch) Mieter überlässt seinem Nachmieter die Kücheneinrichtung wie vom Vormieter ((nämlich inclusive Kühlschrank)) übernommen“ doch absolut eindeutig wäre, oder?