In versuchter Kürzer erklärt:
Wir sind in eine Wohnung eingezogen, wo der Vermieter eine Küche eingebaut hat. Bei der Wohnungsbesichtigung hat er uns gesagt, das diese 5.500 € wert ist und uns die für 2.500€ verkaufen würde, wenn wir den monatlichen Mietpreis für die Küche von 40 € nicht zahlen würden wollen. Soweit so gut. Mietvertrag mit separaten Küchenkaufvertrag wurde fertig gestellt. Bei der Unterschrift habe ich nach den Küchenrechnungen gefragt. Die reicht er nach, wir sollten aber schon mal unterschreiben. Dann fand er die Rg nicht usw. Nach nem dreivierteljahr liegen uns jetzt die Rg vor und daraus ergibt sich, das die Küche für insgesamt 1.800 € gekauft wurde. Dem Vermieter haben wir darauf angesprochen und er besteht auf sein Geld und meint, dass der höhere Betrag der wirtschaftliche Wert gewesen wäre (Fliesenspiegel, kalk. Zinsen, Elektroinstall. usw.). Gekauft haben wir aber nur die Küche. Haben wir eine Chance durch arglistige Täuschung oder Irrtum aus dem Vertrag zu kommen?