Sehr geehrte Damen und herren,
ich habe mir vor 1 jahr mit einem " Freund" zusammen eine Wohnung geholt und wir kauften uns auch eine ,neue ,für die Wohnung angefertigte Einbauküche im wert von 2400 Euro. Nun verlasse ich die Wohnung,er bleibt aber noch drin und möchte mir aber nur 600 Euro ablöse für die Küche geben.Ist das gerechtfertigt oder kann ich mehr verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
theoretisch können sie verlangen was sie wollen jedoch maximal 2400€. praktisch gesehen ist die küche nach einem jahr keine 2400€ wert. schluss endlich kommt es darauf an auf wie viel sie beide sich einigen.
leider bin ich in Rechtsfragen kein Experte
ich kann also nur aus dem Bauch herraus Antworten.
Wie ich nun auch schon des öfteren mirbekommen habe werden Küchen immer weit unter dem eigentlichen Wert wieder hergegeben,
Ein Grund ist das wenn man auszieht die Küche meist nicht wieder so passt,und beim aufbau oft etwas kaputt geht.
Gerecht ?
Auf wen läuft der Kaufvertrag ?
wenn ihr keinen Vertrag habt dann ist es nur ermessens Sache.
Ich würde mal Fragen warum er nur 600 Euro zahlen will ,Das würde ja heißen eure Küche hat in einem Jahr einen Wertverlust von 50 %
ich hoffe dir damit geholfen zu haben
Sorry kann nicht weiter helfen.
Hallo und guten Tag,
ich versuch mal zu antworten.
Wenn Sie beide zusammen die maßgerechte Einbauküche bezahlt haben, könnten Sie sich ruhig die Hälfte auszahlen lassen.
Allerdings verdient Ihr Mitbewohner denn soviel?
Ansonsten würde ich bei den 600€ bleiben.
Mit freundlichem Gruß
hallo masterehle,
ich weiß nur, dass man vor Jahren so gerechnet hat: 1.Jahr = 50% Abzug, danach 10 % pro Jahr. Somit hätte der Freund ganz exakt gerechnet
Gruß
mugge1913
das scheint mir ein faires angebot zu sein.