Küchenarbeitsplatte mangelhaft

Eine Bekannte von mir hat sich vor 2-3 ca. Monaten eine neue Arbeitsplatte anfertigen und einbauen lassen.

Soweit so gut.

Nun hat sie festgestellt, dass die Arbeitsplatte wohl nicht so robust ist wie eine Arbeitsplatte sein sollte. Beim Schieben eines Toasters war die Arbeitsplatte sofort zerkratzt. Eine solche Belastung sollte sie aber wohl aushalten.

Ein Anruf beim Hersteller führte dazu, dass dieser sich „aus Kulanzgründen“ bereit erklärte eine neue Arbeitsplatte zu liefern. Man müsse sich allerdings an den Rechtsweg halten, was in diesem Fall bedeutet, dass sie die Arbeitsplatte beim Fachgeschäft, also beim Verkäufer, reklamieren musste.

Die Lieferung der neuen Arbeitsplatte ist geklärt.

Was jetzt nicht geklärt ist: Wer zahlt den Ausbau der alten und den Einbau der neuen Arbeitsplatte?

Weiß hier jemand Rat.

Vielen Dank

Hallo!

Zuständig ist nur der Händler oder Handwerker. Bei dem muss man einen festgestellten Mangel anzeigen und um Beseitigung nachsuchen.
Im Rahmen seiner gesetzlichen Gewährleistung.

Ist der Fehler auf einen berechtigten Mangel zurückzuführen,dann muss der Verkäufer auch die Ausbau/Einbaukosten,Transport usw. tragen.

Weil er rechtlich dafür verantwortlich ist.

Nicht der Hersteller. Deshalb ist es falsch sich zuerst an ihn zu wenden.

Das der Kulanz anbietet ist schön.
Die würde aber nicht automatisch bedeuten,der übernimmt auch alle Montagekosten.
Vielleicht stellt der nur dem Handwerker eine neue Platte bereit,aber nicht die neuen Montagekosten.

Und mal am Rande,wieso muss eine Arbeitsplatte es vertragen,wenn man einen Toaster verschiebt ?
Einen „normalen“ Toaster schon,aber keinen mit kratzenden,scharfkantigen Füßen !

MfG
duck313

Also das ein Mangel an der Arbeitsplatte vorhanden ist, hat der Verkäufer selbst zugestanden. Dann nach seiner Aussage, dürfte sowas nicht passieren. Sowas müsste eine Arbeitsplatte - zumindestens in dieser Preislage - aushalten.

An den Hersteller wurde sich erst dann gewandt, als der Verkäufer nicht reagiert hat.

Der Verkäufer allerdings übernimmt nicht die KOsten des Aus- und Einbaus, das hat er schon angekündigt.

Daher geht es hier vornehmlich um die Frage, ob er da im Recht ist oder ob er nicht doch dazu verpflichtet ist, zumal er den Mangel ja eingestanden hat.