Küchenarbeitsplattenschaden durch Kaffeemaschine

Hallo, vielleicht kann mir jemand was zu diesem Problem sagen…
Haben vor ein paar Tagen eine neue Kaffeemaschine gekauft (AEG KF 7000). Zwei Tage lief sie ohne Probleme. Am dritten Tag, lief von unten her Wasser
aus der Maschine und beschädigte die Arbeitsplattenfuge
erheblich, dass heißt der Stoß ist aufgequollen. Das Ärgerliche ist nur, dass die Küche gerade einmal 3 Monate alt ist.
Die Maschine hab ich über Ebay gekauft, Neuware, allerdings B-Ware, aber mit Garantie.
Kann mir jemand sagen was ich in diesem Fall machen kann?

Hi,

leider kann ich Dir hier nicht weiterhelfen.

Gruß
Tina

Fugen einer Küchenarbeitsplatte(!) sind immer wasserdicht zu verschließen, sodass hier Selbstverschulden vorliegt, wenn nicht die Küche professionell mit Vertrag zusammengebaut wurde. Es gibt extra Stoßverbinder oder man stellt mit Silikon vor dem Zusammendrücken eine solche FUge her, die dann nach oben ausdrückt und wasserdicht idR schließt.

Ich würde die Garantie ausnutzen und die alte Küche gegen eine neue austauschen und mir eine neue Kaffeemaschine kaufen und die alte wegschmeissen.

Die Küche wurde durch ein Möbelhaus aufgebaut. Allerdings wurden wir nach Fertigstellung darauf hingewiesen, dass wir mit Wasser in diesem Bereich vorsichtig umgehen sollen. Sie meinten, dass durch Abwischen nichts passiert, allerdings Wasser in großen Mengen vermeiden sollen. Ist dies normal?

Hallo, Garantie als B-Ware ist in jedenfall 6 Monate. Bei der Gewährleistungsfrist B-Geräten kann die Frist auf 1 Jahr herabgesetzt werden. Aber nach 6 Monaten tritt die Beweisumkehr in Kraft. Sollte aber hier nicht maßgeblich sein, da der Defekt innerhalb der 6 Monate aufgetreten ist.
Grüsse

Hallo sebbi,
leider kann ich Dir nicht weiterhelfen. Wahrscheinlich erhälst Du die gewünschte Auskunft, wenn Du Deine Frage im Forum allgemeine Rechtsfragen stellst. Aber denke bitte daran Deine Anfrage FAQ 1129-konform zu anonymisieren.
Liebe Grüße
Trillian

Logisch, die Arbeitsplatte u n d die Maschine reklamieren. Bei etwas Nässe darf eine Arbeitsplatte nicht aufquellen - nichtmal nach 3 Wochen! Und die Maschine unterliegt mit Sicherheit einer Gewährleistung!
Aber, etwas mehr Info wäre angebracht, da hier verschiedene Faktoren eine Rolle spielen!