Küchenaufbau durch Firma - Fliesenspiegel kaputt

Wir haben vor 2,5 Jahren eine Küche bei Ostermann gekauft- und diese auch durch Ostermann liefern und
montieren lassen. Jetzt sind wir ausgezogen und haben die Küche abgebaut uns sehen dass der Fliesenspiegel hinter dem Hochschrank durchgebohrt wurde, obwohl man hätte gut 5 cm höher bohren können und dann in dien Fuge zu gelangen. Nur das wäre wahrscheinlich zu umständlich gewesen. Und da wurde einfach ein Stromkabel was aus dem Fliesenspiegel kam ( diente vorher dür eine Leuchte. )
Jetz t ist der Vermieter total sauer, und will das ersetzt haben( was ich verstehen kann ) weil der Fliesenspiegel echt teuer war, und das kein Sozialbau ist der kann das doch so nicth als gehobene Klase vermieten. Mit Löcher in den Flieden. Auswechseln kann man das auch nicht , weil es die Fliesen nicht mehr gibt. Wer kommt für den Schadwen auf? Ostermann sagt mir, dass die Reklamationfrist abgelaufen ist. Aber man kann erst Reklamieren wenn man auch den Schaden sehen kann, und das geht erst wenn die Küche wieder abgebaut ist. Klar nach 10 Jahren oder so kräht da wahrscheinlich keiner mehr nach, aber nach gut 2 Jahren- ist das schon ärgerlich.

Liebe Dank für eure Antworten…

Lotte

Puuuh,

jetzt reg dich ertsmal ab, lies den Artikel, den du geschrieben hast, mal durch und schreib ihn nochmal. Und dabei achtest du auf die FAQ 1129 (Rechtsberatung).
Vielleicht ein anders Brett?

Haelge

Was heißt hier abregen… Ich kann nicht mal eben einen neuen Fliesenspiegel bezahlen. Das ist ja nicht das einzige was da schief gelaufen ist. Und außerdem finde ich die Formulierung der EMail die ich von Ostermann zurück bekommen habe eine Frechheit. Und das als guter Kunde. Pfuschen hätten wir selber gekonnt, da muss ich nicht viel Geld für einen Aufbauservice bezahlen. Zumal wir erreichbar waren, wir waren nur 5 Häuser nebenan und unsere Vermieter wohnt direkt 5 Schritte gegenüber. Da hätte ja man mal eben Fragen können wie man das Problem lösen kann. Und was heißt neu schrieben und FAQ 1129 ? Da ist für mich totales Neuland und weiß nicht wo ich richtig bin…
Lotte

Hallo !

Da sind also 2 Löcher nicht in der nackten Wand sondern im Fliesenspiegel.
Kann man ebenfalls zuspachteln,da keine Einbauküche drin ist,wird der neue Mieter doch sicherlich auch eine ähnliche Küche einbauen lassen.
Wo ist das Problem ?

Es wird sicher auch wieder verdeckt werden. Und wenn nicht ?

Möglicherweise kann der Vermieter Ansprüche an den Mieter haben,man müsste es rechtlich prüfen lassen,wenn keine Küche mitgemietet wurde musste man eine einbauen,da kann es nicht ausbleiben,es muss auch mal in Fliese gebohrt werden.
Das ist manchmal unumgänglich und ist dem Vermieter zumutbar.
Wir reden ja nicht über dutzende Löcher einer Regalwand aus Schienensystem .

Die Firma sehe ich allenfalls dann in der Haftung,wenn man klar angewiesen hätte,Fliesen unbedingt schonen und nicht anbohren.
Löcher in Fliesen sind kein Pfusch,wenn das hinter den Schränken verschwindet und nötig war zum befestigen.

Gehen wir mal davon aus,der Vermieter hätte tatsächlich den Anspruch auf Schadenersatz.
Was wäre das ?
Nicht der Ersatz aller Fliesen komplett,nur weil Ersatzfliesen nicht mehr lieferbar. Es gilt doch stets der Zeitwert,bei langlebigen Fliesen nicht so einfach zu ermitteln m.E. nach.

Nur am Rande,es gibt Spezialfirmen,die haben Ersatzfliesen für fast alle jemals gelieferten Fliesen der letzten Jahrzehnte auf Lager.
Kann man sie nach vorh. Muster auftreiben,wäre ein gezielter Ersatz einer oder zweier Fliesen im Verbund kein Problem.

Übrigens,wenn Du eine Privathaftpflicht-Versicherung hast,wäre das m.E. als Mietsachschaden mit versichert. Rechzeitig dort anmelden,das man Forderungen an Dich hat.

MfG
duck313

1 „Gefällt mir“

Hallo Lotte,

Und was heißt neu schrieben und FAQ 1129 ? Da ist für mich totales Neuland

Deine Frage liest sich so als wenn du eine Auskunft haben möchtest was dir gesetzlich zusteht, oder wozu der Aufbauservice gesetzlich verpflichtet ist.

Solche Rechtsfragen dürfen aber offiziell hier nicht beantwortet werden. Das wird etwas umfangreicher in der FAQ1129 erklärt. Damit solche Rechtsfragen trotzdem beantwortet werden dürfen muss die Frage so gestellt sein als wenn dies kein wirklich existierendes Problem, sondern nur ein Beispiel (fiktiv) wäre.

Du darfst also nicht schreiben

„Wir haben vor 2,5 Jahren eine Küche bei Ostermann gekauft- und diese auch durch Ostermann liefern und montieren lassen. Jetzt sind wir ausgezogen und haben die Küche abgebaut uns sehen dass der Fliesenspiegel hinter dem Hochschrank durchgebohrt wurde“

Sondern müsstest das umformulieren in z.B.

Angenommen jemand hätte vor 2,5 Jahren eine Küche gekauft und diese durch den Händler liefern und montieren lassen“ Jetzt beim Auszug würde man sehen dass der Fliesenspiegel hinter dem Hochschrank durchgebohrt wurde“

Wenn du deine Frage in dieser Art umformulierst, dann darf darauf auch geantwortet werden.

und weiß nicht wo ich richtig bin…

Ganz links siehst du in welchem „Brett“ du deine Frage gestellt hast. In diesem Fall ist dass das Brett „Handwerk & Hauswirtschaft allgemein“ Da du aber wahrscheinlich eine Rechtliche Auskunft haben möchtest, wäre die Frage in einem „Rechtsbrett“ besser aufgehoben. Da es sich dabei um einen Schaden an eine Mietsache handelt, meine ich dass du wohl am bestem bei „Mietrecht“ aufgehoben wärst.

Scrolle dazu den linken Bereich weiter nach unten bis du zu dem Oberbegriff „Behörden & Recht“ kommst. Dort wählst du dann das Brett „Mietrecht“. Wenn du dann deine Frage stellst, musst du extra noch mal anklicken dass du die Bedingungen (Art der Fragestellung) verstanden hast. Dann brauchst du die Frage nur noch richtig umformuliert einzustellen.

Gruß
N.N

1 „Gefällt mir“

Danke erstmal- für die Antwort.

Also eigentlich ist die Küche ander geplant und immer benutzt worde.
Der Hochschrank musste vor dem Fleisenspiegel weil das anders bei unserer Küche nicht möglich war. Normalerweise ist die im Winkel zu stellen. Und der Fliesenspiegel ist frei. Unsere Küche ist kein Standardküchenblock oder - L / Sondern zu dem Küchenblock gehört ein großer Hochschranblock in 200 cm breite und Höhe. Wir brauchen viel Platz und viele Schränke . Das ist aber wie gesagt nicht die Norm, und man sieht ganz deutlich das der Fliesenspiegel eigentlich die normale Richtung der Küche vorgibt. Ich bin natürlich davon ausgegangen das der Schrank davor gestellt wird und bestenfalls in die Füge gebohrt wird. Und dann noch das mit dem Stromkabel. Da ist jetzt Strom drauf und das liegt so offen, das man das noch nicht mal
mehr abisolieren kann. Wir sind keine Elektriker - müssen einen kommen lassen- um zu prüfen ob man das so überhaupt einfach zuschmieren kann.
Ein bisschen mitdenken wäre sinnvoll gewesen- vor allem weil wir gesagt haben, das wir nebenan sind falls frágen sind. Und ich meine auch das mein Vermieter damals noch sagte die sollen die Fliesen möglichst ganz lassen.
Das ist jetzt natürlich nicht mehr nach zu weisen…Ich bin nur enorm entäuscht. Danimmt man schon eine Firma ( und do ein Aufbau ist nicht so billig ) damit das vernüftig gemacht wird, und dann so was.
Gruß Lotte