Kücheneinbau für nächsten Mieter

Hallo,
folgender angenommener Fall:
Frau X hat ein gekündigtes Mietverhältnis zum 31.8.07. Der Vermieter hat bereits eine Nachmieterin zum 1.9.07 gefunden und hat dieser zugesagt, bei Einzug eine neue Einbauküche vorzufinden. Der Vermieter wird in Kürze auf Frau X zukommen um zu besprechen, wann die Handwerker mit den Arbeiten wie Teppichrausreissen bzw. Entfernen der Küche anfangen können.
Folgende Fragen:
Muss Frau X in ihrer Mietzeit eine solche Aufwertung der Wohnung, die sie selber nicht mehr betrifft, dulden?
Kann sie diesen Einbau komplett verweigern bzw. muss sie eine Mietmindererung auf Vorschlag des Vermieters annehmen?
Müssen entstehende Kosten wie auswärtiges Essen gehen vom Vermieter getragen werden falls sich die Mieterin nicht gegen den Einbau in ihrer Mietzeit verweigern kann.
Kann die Mieterin ein Übergabeprotokoll vor Beginn der handwerklichen Arbeiten verlangen um evtl. Schäden durch die Handwerker auszuschließen?
Danke

Hallo

Hallo,
folgender angenommener Fall:
Frau X hat ein gekündigtes Mietverhältnis zum 31.8.07. Der
Vermieter hat bereits eine Nachmieterin zum 1.9.07 gefunden
und hat dieser zugesagt, bei Einzug eine neue Einbauküche
vorzufinden. Der Vermieter wird in Kürze auf Frau X zukommen
um zu besprechen, wann die Handwerker mit den Arbeiten wie
Teppichrausreissen bzw. Entfernen der Küche anfangen können.
Folgende Fragen:
Muss Frau X in ihrer Mietzeit eine solche Aufwertung der
Wohnung, die sie selber nicht mehr betrifft, dulden?

Da der Mieter bis zum letzten Tag auch Miete bezahlt muss er sowas sicherlich nicht dulden. Auf die weitere Vorgehensweise kann man sich ja einvernehmlich einigen oder auch nicht. Der Kater würd sich net an seinem Heim vor Auszug mit Handwerkern für den neuen Mieter rumschlagen wollen. Die Komplikationen können ja ganz schön ausufern… Lieber nach dem Kater:smile:

Kann sie diesen Einbau komplett verweigern bzw. muss sie eine
Mietmindererung auf Vorschlag des Vermieters annehmen?

Muss sie wohl nicht…wenn VM dem Nachmieter solche Versprechungen macht ist das sein Problem… Ausserdem: ne Küche ist an einem WE sicherlich eingebaut…

Müssen entstehende Kosten wie auswärtiges Essen gehen vom
Vermieter getragen werden falls sich die Mieterin nicht gegen
den Einbau in ihrer Mietzeit verweigern kann.

Sie kann sich dagegen verwehren, also steh das net zur Debatte

Kann die Mieterin ein Übergabeprotokoll vor Beginn der
handwerklichen Arbeiten verlangen um evtl. Schäden durch die
Handwerker auszuschließen?

Das würde ich als Mieter aber auf jeden Fall… der Mieter will ja wohl nicht die Arschkarte ziehen und für nicht vertretbare Schäden blechen zu müssen…Bei Handwerkern weiss man nie…

Danke

büdde

Der Mikesch

danke, für die Einhaltung unserer Gesetze hier :wink:

Zunächst hängt es davon ab, ob der Vermieter X vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen hat. Wenn nicht, kann X trotzdem unter Umständen zur Duldung dieser Massnahmen verpflichtet sein.

Die Mieterin sollte kooperieren. Am Ende des Mietverhältnisses zahlt sich ein gutes Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter sicher aus.

Bezüglich des Zustandes vor Eintreffen der Handwerker sollte X mit Zeugen Fotos anfertigen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zu untenstehenden Aussagen passt aber der Eintrag „Rechtsanwältin“ in
der Visitenkarte nun überhaupt nicht.

Zunächst hängt es davon ab, ob der Vermieter X vorzeitig aus
dem Mietverhältnis entlassen hat. Wenn nicht, kann X trotzdem
unter Umständen zur Duldung dieser Massnahmen verpflichtet
sein.

Die Mieterin sollte kooperieren. Am Ende des Mietverhältnisses
zahlt sich ein gutes Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter
sicher aus.

Bezüglich des Zustandes vor Eintreffen der Handwerker sollte X
mit Zeugen Fotos anfertigen.