Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob ein Küchengerät, wie E-Herd, wenn es auf Grund mangelnder Pflege des Mieters kaputtgegangen ist nur im Rahmen seines Zeitwerts ersetzt werden muss. Oder muss der vom Vermieter eigenständig und ohne Abmachung in der Mietwohnung neu installierte Herd auch ganz vom Mieter bezahlt werden? Darf der Mieter im Nachhinein auf den neuen Herd verzichten?
Danke im Voraus
Ich kann mir zwar schlecht vorstellen, wie man einen Ofen durch mangelnde Pflege kaputt bekommen kann, aber vorausgesetzt, der Mieter hat hier nachweislich den Ofen (= Eigentum des Vermieters) zerstört, sagt mein Rechtsempfinden, dass der Mieter auch für einen Ersatzofen zu sorgen hat. Dieser Ofen muss zumindest gleichwertig dem sein, der eingebaut war (Zeitwert), er muss aber meiner Einschätzung nach nicht neu sein, wenn der eingebaute kaputte Ofen schon einige Jährchen auf dem Buckel hatte. Begründung: Wenn der eingebaute Ofen beispielsweise schon 20 Jahre alt war, hat der Vermieter sicherlich keinen Anspruch darauf, dass der Mieter nun einen nagelneuen Ofen einbaut. Normale Abnutzung, Alter und zu erwartende „Lebensdauer“ des Geräts spielen dabei sicher auch eine Rolle.
Im Nachhinein auf einen Ofen verzichten, den man bereits benutzt und kaputt gemacht hat, wird sicherlich nicht möglich sein. Natürlich kann der Mieter nun sagen, ich brauche gar keinen Ofen und deshalb kaufe ich keine, solange ich hier noch wohne. Spätestens bei seinem Auszug wird er den Ofen dann aber ersetzen müssen.
-Wenn nun aber der Vermieter eigenständig einen neuen Herd/Ofen gekauft hat und dem Mieter im nachhinein die Rechnung präsentiert, obwohl, der Mieter das ganze hätte günstiger machen lassen können.
-Wenn der alte Herd/Ofen 11 Jahre alt war mit einem Zeitwert von unter 50 Euro und der neue Herd/Ofen neu ist und mehr als 500 Euro kostet.
-Und wenn der Mieter unter der Annahme, die Rechnung nicht übernehmen zu müssen, etwas draufgelegt hat um bessere Kochplatten zu bekommen, da erst nach dem Einbau herausgekommen ist, dass der Mieter Schuld hat.
Kann dann der Mieter auf die Bezahlung des neuen Ofens verzichten?
Der Vermieter kann nicht einfach ohne vorherige Absprache/Vereinbarung einen neuen Ofen kaufen und die Rechnung dem Mieter präsentieren. Vielmehr hätte er dem Mieter erst einmal Gelegenheit geben müssen, den Schaden selbst zu beheben (Reparatur, falls möglich, bzw. Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzgeräts). Keinesfalls kann er nun den Schaden dazu nutzen, die Küche auf Kosten des Mieters auch noch aufzuwerten durch besser Kochplatten usw.! Natürlich steht es ihm frei, ein besseres Gerät zu besorgen, dies aber nur auf eigene Kosten bzw. gegen eine Beteiligung des Mieters als Entschädigung für das alte Gerät.
Ich würde an Stelle des Mieters mal im Internet forschen, wie hoch der Zeitwert des besagten Geräts noch war und dem Vermieter genau diesen Betrag dann als Entschädigung anbieten, wenn er den neuen Ofen einbaut. Anderenfalls würde ich ihm sagen, ich verzichte auf das neue Gerät und kaufe selbst ein dem kaputtgegangenen Ofen entsprechend gleichwertiges Ersatzgerät.
Gibt es eine Haftpflichtversicherung seitens des Mieters? Es ist halt schwierig, die Rechtslage einzuschätzen, wenn man nicht weiß, was im Vorfeld diesbezüglich zwischen den Vermieter und dem Mieter besprochen und vereinbart word ist ist (Schriftverkehr)?
Danke für die super Aufklärung.
Wenn die Firma, die den alten Herd abtransportiert und den neuen eingesetzt hat hat, seinen Zeitwert auf 50 Euro schätzt und die Versicherung Küchengeräte nicht deckt und beim Einzug keinerlei Abmachungen diesbezüglich getroffen worden sind.
Kann der Mieter dann dem Vermieter einfach sagen, dass er nur die 50 Euro bezahlt und sonst nichts?
Ja, das würde ich für legitim betrachten und dem Vermieter auch so vorschlagen.
Danke Claudia
Mal schauen was er sagt.
und? was sagt er?
-Wenn nun aber der Vermieter eigenständig einen neuen
Herd/Ofen gekauft hat und dem Mieter im nachhinein die
Rechnung präsentiert,
Wenn der Herd mitvermietet wurde musss der VM einen neuen beschaffen!
Und was soll das „eingenständig“ bedeuten?
-Und wenn der Mieter unter der Annahme, die Rechnung nicht
übernehmen zu müssen, etwas draufgelegt hat um bessere
Kochplatten zu bekommen,
Ich würde sagen, der M handelte eigenmächtig und war hierzu überhaupt nicht befugt! Jemandem ungefragt und eigennützig teureres Zubehör unterzujubeln ist ja auch nicht die feine Art.
Zumindest diese Zusatzkosten sind vom M zu zahlen. Der VM hat diese teureren Kochplatten ja nicht bestellt!
Ansonsten ist der M bei unsachgemäßer Behandlung der Mietsache zum Schadensersatz verpflichtet.
http://www.mieter-themen.de/fachberichte_artikel_169…
Schadensersatz kann der Vermieter nur verlangen, wenn der Mieter aus Unachtsamkeit Schäden verursacht hat oder die Abnutzung über das übliche Maß hinausgeht.
Also Zeitwert + Zusatzkosten für die unberechtigt georderte Herdplatten müsste der M schon übernehmen.
ms
Das ist ein Missverständniss.
Bei der Bestellung hat der Mieter mit dem Vermieter ausgemacht, dass der Mieter die Kochplatten bezahlt. Der Mieter hätte sich das leisten können, da er dachte, dass es die einzigen Kosten werden würden.