Hallo,
da steht jetzt explizit drin, dass die Küche vertraglich ausgenommen wurde. Im aktuellen Posting wurde aber nur geschrieben, dass im Vertrag die Reparaturen dem Mieter aufgebürdet werden. D.h. die Küche wird im MV erwähnt, aber anders als im von Dir zitierten Posting. Meines Erachtens könnte genau daraus geschlossen werden, dass die Küche zum Mietgegenstand gehört. Um das zu klären, wäre wohl die Kenntnis des genauen Wortlauts im MV nötig.
Gruß, Niels