Küche im Mietvertrag ausgenommen

Hallo Forum,

wie ist das eigentlich, wenn in einer angemieteten Wohnung eine Einbauküche steht, diese im Mietvertrag aber ausgenommen wird, z. B. durch einen Passus: „Die Einbauküche ist nicht mitvermietet“.

Wer müsste dann notwendige Reparaturen bezahlen?

Oder wenn die Spülmaschine defekt ist und der Mieter eine neue kauft, wohin mit der defekten?

Und was, wenn der Vermieter dem Mieter verbietet die Küche zu entfernen?

Vielen Dank schon mal für Euer Interesse.

Gruß Reni

wie ist das eigentlich, wenn in einer angemieteten Wohnung
eine Einbauküche steht, diese im Mietvertrag aber ausgenommen
wird, z. B. durch einen Passus: „Die Einbauküche ist nicht
mitvermietet“.

Verstehe ich jetzt nicht. Das heißt, sie steht in der Wohnung rum und darf nicht genutzt werden?

Hi Joker,

Verstehe ich jetzt nicht. Das heißt, sie steht in der Wohnung
rum und darf nicht genutzt werden?

Natürlich darf die Küche benutzt werden, aber was benutzt wird geht auch kaputt.

So wie sich der Fall darstellt, müsste der Mieter so nach und nach die Küche (insbesondere Einbaugeräte erneuern) und wenn er auszieht hat er nix, oder wie?

Gruß Reni

Hallo TReni,

hier arbeitet ein ganz schlauer Vermieter an Mietvertrag. Die Küche ist selbstverszändlich mitvermietet. Wäre sie nicht mitvermietet, steht die alte Küche aber in dem Raum, kann der Mieter die Küche nicht nutzen. Die Wohnung wäre daher wertlos.

wie ist das eigentlich, wenn in einer angemieteten Wohnung
eine Einbauküche steht, diese im Mietvertrag aber ausgenommen
wird, z. B. durch einen Passus: „Die Einbauküche ist nicht
mitvermietet“.

Der Passus ist wohl nur hinsichtlich der Reparaturen. In solchen Fälle besteht während dem Mietverhältnis das Problem, dass der Mieter tatsächlich ausgefallene Geräte ersetzen muss. Der Mieter muss den Geräteausfall dem Vermieter melden und diesen auffordern, das Gerät zu ersetzen. In aller Regel wird er dann auf dem Mietvertrag verweisen und hinweisen, dass der Mieter sich Ersatzgeräte selbst beschaffen muss. Somit muss der Mieter dann den Vermieter hinweisen, das er zwar das Gerät während der Mietzeit durch ein eigenes Gerät erstezt, er, der Vermieter jedoch keinerlei Anspruch auf Überlassung dieses Gerätes hat, ausser er stimmt einer Regelung zu, die bei entsprechender Mietdauer einen Kostenersatz verbindlich vorsieht. Das Altgerät muss auf jeden Fall aufbewahrt werden.

Wer müsste dann notwendige Reparaturen bezahlen?

Mieter

Oder wenn die Spülmaschine defekt ist und der Mieter eine neue
kauft, wohin mit der defekten?

in den Keller, wenn das Gerät dem Vermieter überlassen wird, nichts ohne schriftliche Darstellung tun.

Und was, wenn der Vermieter dem Mieter verbietet die Küche zu
entfernen?

siehe oben

Gruss Günter

Hallo Günter,

vielen Dank für Deine ausführlichen Erklärungen. Ähnlich schlimm hatte ich es mir vorgestellt. Da kann sich ja der Mieter bald von seinem Keller verabschieden, wenn da so nach und nach alles aufbewahrt werden muss.

Gruß Reni

Hallo Forum,

freundlichen Dank für die Antworten.

Was passiert denn, wenn der Keller, in dem der Mieter nun die Einrichtungsgegenstände verwahrt, durch z. B. Regen unter Wasser steht und die Gegenstände beschädigt/zerstört werden.

Wer würde dann haften?

Gibt es bei der Haftung einen Unterschied zwischen mitvermietet und nicht mitvermietet.

Wie lange müssen die Sachen denn aufbewahrt werden?

Gruß Reni

Hallo

Hm, da muß ich nochmal nachfragen…
Ich miete die Wohnung und jemand (in diesem Fall der Vermieter, aber ist das nicht egal?) stellt sein Gerümpel (auch wenn es eine funktionstüchtige Küche ist) in meinem „Herrschaftsbereich“ ab.
Kann ich nicht einfach verlangen, das er die Sachen entfernt und bei sich lagert?
Das wäre doch ahnlich, als ob ich eine Wohnung miete und der Vormieter noch nicht alles ausgeräumt hat, dann ist es doch nicht meine Pflicht die Sachen in meinen Keller zu tragen und aufzubewahren, bis es jemand abholt?

Danke und Gruß, DW.

Hallo Reni,

Was passiert denn, wenn der Keller, in dem der Mieter nun die
Einrichtungsgegenstände verwahrt, durch z. B. Regen unter
Wasser steht und die Gegenstände beschädigt/zerstört werden.

Diesen Schadne hat der Mieter nicht zu vertreten, der Schaden muss aber dem Vermieter angemeldet werden und er sollte zur Sicherheit durch den Mieter dokumentiert werden.

Wer würde dann haften?

Gibt es bei der Haftung einen Unterschied zwischen
mitvermietet und nicht mitvermietet.

Nein,

Wie lange müssen die Sachen denn aufbewahrt werden?

Bis zum Auszug, denn dort müssen die alten, defekten Geräte letztlich wieder eingebaut werden - auch wenn sei defekt sind -

Gruß Günter

Hallo

Hm, da muß ich nochmal nachfragen…
Ich miete die Wohnung und jemand (in diesem Fall der
Vermieter, aber ist das nicht egal?) stellt sein Gerümpel
(auch wenn es eine funktionstüchtige Küche ist) in meinem
„Herrschaftsbereich“ ab.
Kann ich nicht einfach verlangen, das er die Sachen entfernt
und bei sich lagert?
Das wäre doch ahnlich, als ob ich eine Wohnung miete und der
Vormieter noch nicht alles ausgeräumt hat, dann ist es doch
nicht meine Pflicht die Sachen in meinen Keller zu tragen und
aufzubewahren, bis es jemand abholt?

Hallo,

Dein Gedankengang ist sicher so richtig, wie Du es siehst. Doch in dme vorliegenden Fall hat der Vermieter die Einbauküche in der Wohnung belassen. Gleichzeitig erklärt er im Mietvertrag, dass die Küche nicht mitvermietet ist. Dies erklärt er deshalb,weil er die Folgekosten während dem Mietverhältnis nicht übernehmen will und wohl auch damit rechnet, dass ihm die Mieter bei Ausfall der Geräte neue Geräte einbauen, die bei Auszug belassen werden. Deshalb mein Hinweis, den Vermieter aufzufordern, den Mangel zu beseitigen und da er ablehnen wird, ihm erklären, dass das alte Gerät ausgebaut, aufbewahrt wird und während der Mietzeit das neuen Gerät eingebaut, aber bei Auszug mitgenommen wird, es sei denn, er erklärt, unter welchen Voraussetzungen er Kostenersatz bei Auszug für Neugeräte leistet. Hier will jemand bei Auszug den Mieter abkassieren.

Gruss Günter

Hallo Günter,

noch mal vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen.

Dann wird der Mieter wohl auf die Überflutung des Kellers hoffen müssen :wink:

Gruß Reni