Begriffsklärung für Küchengeräte
Unterbaufähig (U)
(Stand)-Gerät hat Fronttür aus Blech in einer gewünschten
Farbe (bn, ws, ed),
Die obere Deckelplatte wird üblicherweise abmontiert,
dann kann man das Gerät unter die Arbeitsplatte schieben.
Das Gerät hat die Breite eines Schranksegmentes,
also üblicherweise Standardbreite knapp 60cm .
Integrierfähig (I)
Gerät hat Bedienblende in Wunschfarbe und von der Küche
ein Stück Möbelfront wird auf die Fronttür montiert.
Das Gerät hat selbst keine Deckplatte.
Vollintegriert (VI)
Bedienelemente sind innen oder auf der Stirnseite der Fronttür
von oben sichtbar, diese ist KOMPLETT in dem Dekor
der Küchenfront und nur ein Griff sichtbar, oder gar nichts,
wenn das Gerät z.B. einen KLICK-Verschluß hat.
Achtung:
Sollen Geräte ein Schrankteil mit Seitenwänden eingebaut werden,
dann muss das Einbaugerät etwas schmaler sein, als die
Schrankbreite weil die Innenmaße des Schrankes einzuhalten sind.
Beim Standardbreite 60cm für Küchenschränke darf das
Einbaugerät dann nur ca. 56cm breit sein.