küchengeräte beim hauskauf

Hallo, gehören Küchengeräte beim Hauskauf zu festen Einbauten, sind sie im Kaufpreis mit beinhaltet, bzw, darf der ehemalige Eigentümer sie vor Hausübergabe einfach ausbauen und mitnehmen? Im Standard-Notarvertrag steht nichts expliziertes drin.

Hallo, Jule,

So etwas muß man immer im Vertrag fixieren. Nach meiner Erfahrung nehmen die Verkäufer die Geräte gerne mit.
Es gibt da keine Regelung, was fest ist und was nicht. Und wer wollte sich dann wegen ein paar alten Maschinen streiten?

Mein Rat: Vergessen Sie das ganze und suchen Sie sich schöne neue Geräte aus. Für Kühlschrank, Herd, Spülmaschine werden Sie sicher keine 1000 Euro ausgeben müssen und dann haben Sie etwas neuwertiges.
Im Vergleich zum Hauspreis sicher eine Marginalie, oder?

Viel Glück im neuen Haus!
falko

Das sollte man vorher aushandeln. Ich z.B. erfuhr erst beim Notartermin, dass die Küche NICHT dazu gehört, ergo mußte ich eine neue kaufen.

Hallo Jule,

zum Haus gehört alles was fest eingebaut ist. Waschmaschine und Trockner sind normalerweise nicht mit den Wänden fest verbunden und gehören nicht zum Haus. Bei der Küche kann man es so oder so sehen: Ist sie fest eingebaut, gehört sie zum Haus. Somit sind die üblichen Elektrogeräte wie Herd, Kühlschrank und Geschirrspüler Teil der Küche. Sind es aber einzelne Möbelstücke, gehören sie nicht dazu - also auch Herd… nicht. Alle Kleingeräte wie Mixer, Kaffeemaschine gehören ohnehin nicht zum Haus.

Normalerweise wird das Thema „Küche“ ohnehin vorher geklärt, denn man rechnet sie aus dem Hauspreis heraus und erwähnt sie im Vertrag gesondert unter Angabe des Wertes. Dadurch wird sichergestellt, dass auf die Küche nicht auch noch die Grunderwerbsteuer zu zahlen ist.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass bei Unstimmigkeiten immer der Vertragspartner angemessen, d. h. mit freundlichem Ton, angesprochen wird, um solche Dinge zu klären und einvernehmlich eine Lösung zu finden.

Ich hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben und sende dir Grüße von Hulda aus Fulda

Hallo,

eine Küche mit Geräten (Einbauküche) gehört nicht zum Kauf einer Immobilie dazu, es sei denn, diese wird im Notarvertrag erwähnt. Lichtschalter und Kloschüssel dagegen gehören zum Kaufpreis dazu.

Grüße

Der Hausinspektor

Darüber muss vorher gesprochen werden!

Hallo,

Küchengeräte sind nicht fest verbunden. Man hätte über die Einrichtungsgegenstände eine Vereinbarung treffen können. Wenn nicht geschehen, hat Verkäufer dies alles mitzunehmen. Daher darf er Sie (z.B.Elektroherd) ausbauen.