Hallo Wissende,
mal angenommen ein Wohnungseigentümer vermietet seine Immobilie mit Einbauküche. Wie es so kommt gibt ein Küchengerät seinen Betrieb auf.
Welche Möglichkeiten gibt es mit welchen Konsequenzen?
Mir fallen ein:
Vermieter muss??? Ersatz besorgen?
Mieter besorgt Ersatz auf seine Kosten? Kann das irgendwo steuerlich geltend gemacht werden? Muss das Gerät von den Funktionen identisch sein? Welche Rahmenbedingungen gibt es hier? In welcher Zeit muss Ersatz gesucht werden? Kann eine Reparatur des Gerätes in Frage kommen? Wer übernimmt die Kosten für die Reparatur?
Beide teilen sich die Kosten?
Was ist, wenn ein Wasser nutzendes Gerät beim Reparaturversuch durch den Mieter den Pakettboden geflutet hat und hierdurch Schäden entstanden sind? Wer kommt da auf?
Danke für Eure Erfahrungen!
Alexandra