Küchengeräte in Mietwohnung defekt

Hallo Wissende,

mal angenommen ein Wohnungseigentümer vermietet seine Immobilie mit Einbauküche. Wie es so kommt gibt ein Küchengerät seinen Betrieb auf.

Welche Möglichkeiten gibt es mit welchen Konsequenzen?

Mir fallen ein:

Vermieter muss??? Ersatz besorgen?
Mieter besorgt Ersatz auf seine Kosten? Kann das irgendwo steuerlich geltend gemacht werden? Muss das Gerät von den Funktionen identisch sein? Welche Rahmenbedingungen gibt es hier? In welcher Zeit muss Ersatz gesucht werden? Kann eine Reparatur des Gerätes in Frage kommen? Wer übernimmt die Kosten für die Reparatur?
Beide teilen sich die Kosten?

Was ist, wenn ein Wasser nutzendes Gerät beim Reparaturversuch durch den Mieter den Pakettboden geflutet hat und hierdurch Schäden entstanden sind? Wer kommt da auf?

Danke für Eure Erfahrungen!
Alexandra

Küchengeräte in Mietwohnung defekt - Ergänzung
…die Küche wurde nicht separat mit vermietet, sondern dem Mieter überlassen, da sie recht aufwändig eingebaut wurde.

Der Mieter hat ohne Info des Vermieters das Gerät versucht auszubauen und dabei ein wichtiges Teil entsorgt, so dass das Gerät auch zum Test und zum Reparieren angeschlossen werden kann.

Gruß,
Alexandra

Hallo,

prinzipiell ist der VM für defekte Geräte in der zum Gebrauch überlassenen Küche verantwortlich (Austausch/Reparatur, allgemein Instandhaltung), hier verhält es sich nicht anders als mit anderem Inventar der Mietwohnung.

Eine evtl. gültig vereinbarte Kleinreparturklausel bezieht sich dann auch auf diese Einbauküche, da sie sich im ständigen Zugriff des Mieters befindet.

Allerdings, man merke auf, bei Beschädigung oder Entfernung einer Einbauküche (oder Teilen davon) haftet der Mieter auf Schadensersatz.

Gleiches gilt natürlich auch für Schäden die an der übrigen Mietsache bei z.B. unsachgemäßgen Reparaturen entstehen.

Gruß
Nita

Hallo Alexandra,

…die Küche wurde nicht separat mit vermietet, sondern dem
Mieter überlassen, da sie recht aufwändig eingebaut wurde.

die Küche ist also Eigentum des Mieters? Der Vermieter/Vormieter hat der Mieterin die Küche geschenkt/verkauft?

Sollte dies so sein, so ist die Mieterin alleine für Reparatur und Ersatzbeschaffung verantwortlich. Sie kann es natürlich auch lassen, wäre ja dann ihre Küche.

Für Schäden, welche sie am Eigentum (hier also dem Boden) des Vermieters verursacht, haftet sie.

Gruß

Joschi