Küchenkauf gemeinsam Mieter und Vermieter

Hallo,
folgende Situation.
Ein Freund zieht gerade in eine neue Wohnung und der Vermieter möchte gemeinsam mit ihm eine neue Küche anschaffen. Der Vermieten möchte, dass er 1/3 der Küche zahlt und der Vermieter die anderne 2/3.

Die Küchen soll in Summe ca. 9000 EUR kosten, so dass der Vermeiten einen Aufwand von EUR 6000,- hat und mein Freund einen Aufwand von EUR 3000,-.

Der hat ihm nun vorgerechnet, dass er auf die EUR 6000,- einen Finanzierungszins von 5% verrechnet und die Abschreibung von 8% (das sind dann etwa 12 Jahre Nutzungsdauer, oder?). also insgesamt 13% pro Jahr. Ebenfalls zugrundegelegt wird ein fixer Restwert von 20%, denn selbst eine uralte Küche ist ja nicht EUR 0,- Wert.
Bei dem Vermieter sind das dann EUR 6000-1200=EUR 4800.
EUR 4800*13%/a/12Monate= 52 EUR/Monat als monatlicher Aufschlag.

Er hat meinem Freund gesagt, dass er ihm immer den Restwert bei AUszug gibt, plus den Anschafftungswert von seinen (3000-600=) EUR 2400, abzüglich der Abschreibung von 200 EUR/Jahr pro Jahr Nutzungsdauer.
Kann mein Freund in die EUR 2400 auch Finanzierungskosten einrechnen und dadurch den monatlichen Aufschlag reduzieren?

Danke vorab
Chris

Hallo,

folgende Situation.
Ein Freund zieht gerade in eine neue Wohnung und der Vermieter
möchte gemeinsam mit ihm eine neue Küche anschaffen. Der
Vermieten möchte, dass er 1/3 der Küche zahlt und der
Vermieter die anderne 2/3.

zu den angegebenen Finanzierungswerten kann ich nix sagen, aber…

wieso sollte sich der Mieter an der Küche beteiligen?? Wenn ein Vermieter eine Küche in die Wohnung stellen will, dann soll er sie ganz bezahlen und mitvermieten (so kann der Vermieter die Küche auch komplett von der Steuer absetzen).

Alles andere ist m.E. eine Situation die immer Ärger macht: Was ist denn wenn etwas kaputt geht? Gehört das kaputte Teil nun zum Teil des Vermieters oder des Mieters?? Wer ist für welche Reparatur zuständig??? usw.

Gruss Sid

Das Argument des Vermieters ist, dass der Mieter wenn er am Objekt beteiligt ist sorgsamer mit der Küche umgeht.
Ausserdem muss dann mein Freund nicht eine komplette Küche kaufen und bezahlen.
Er ist sozusagen ein Agreement zwischen Mieter und Vermieter.

Das ist in meinen Augen kein guter Deal. Wie schon angesprochen ist der Ärger vorprogrammiert. Da wälzt der Vermieter offenbar recht viel an den Mieter ab.

Ich würde bei knappem Budget mich dann eher für eine nicht ganz so noble Küche entscheiden und selbst bezahlen. Für 3000 Euro bekommt man durchaus was anständiges.

Denn man muss auch mal so rechnen: Was bis zu einer gewissen Preisklasse bei Küchen vor allen Dingen ins Geld geht, sind die Geräte. Und die holt man sich dann in edlerer Variante, wenn man das selber will (weil leidenschaftlicher Hobbykoch. Zum Spaghettikochen und Pizza aufwärmen und sogar ein bissschen mehr reich ein 08/15 Herd). Reden wir auf dieser Basis, dann reichen 3000 Euro.

Ist von der anderen Basis die Rede, dann geht es doch schon los: Wie wird die Küche ausgestattet sein? Holt der Vermieter die Geräte, die ich dann eigentlich haben will? Entscheidet er sich überhaupt für das Modell, die Farbe, die ich will?

Im anderen Fall gehört einem die Küche. Man kann sie völlig nach eigenen Wünschen zusammenstellen. Wobei ich da aus alter Schule dafür plädiere, so etwas (vor allen Dingen wenn auf Miete) nicht zu finanzieren. Dann halt abspecken. Marschroute sollte das sein, was man sich leisten kann… Die Küchenmöbel kann man dann später mitnehmen.

Ich selbst koche leidenschaftlich und intensiv. Seit 10 Jahren lebe ich nicht nur zur Miete, sondern weiß auch nie, wie viel Jahre ich in einer Wohnung bleibe. Meine (Ikea-)Küche hat schon 4 Umzüge mitgemacht. Bei den Geräten habe ich mich für vernünftige Markengeräte entschieden. Ikea habe ich nie bereut, weil ich auch nach dem dritten Umzug noch Schränke mit den gleichen Fronten nachkaufen konnte. Egal in welcher Stadt. Geräte hätte ich allerdings nicht beim Schweden gekauft. Da stimmt Preis-/Leistung nicht.

Wenn ich mir die meinige Küche da so durchrechne, dann komme ich bei Neuanschaffung trotz leidlich gescheiter Geräte nicht auf 3000 Euro. Und wenn ich mir dann die komische Rechnung des Vermieters angucke, dann sagt mir mein Bauch (ohne jetzt im Detail zu rechnen), dass das an mehreren Stellen hinkt.

Ich würde dem Vermieter seine eigene Rechnung vorhalten und anders herum rechnen: Wenn er auf 52 Euro Aufschlag monatlich kommt, dann verzichtet dein Freund auf die Küche und die Miete beträgt 52 Euro weniger. Dann hat er pro Jahr schon mal 600 Euro gespart. Wenn er nur das erste Jahr nimmt, kann er sich sogar eine Küche für 3600 Euro aussuchen und gewinnt immernoch dabei…

LG Petra

1 Like

Hallo Pomeranze,

genau meine Meinung, da setz ich meine Unterschrift drunter. Wunderbar formuliert.
Gruss Sid

Hallo,

im Zweifelsfall hat das Eigentum an der Sache, wer den Kaufvertrag unterschrieben und bezahlt hat.

Könnt Ihr Zahlungen nachweisen?

Dann kommt es auf den Vertrag an…Vermietung mit Küche…hat der Vermieter die Rechte daran…Vermietung ohne Küche: dann ist die Küche Eures!

VG
Mela