Hallo,
folgende Situation.
Ein Freund zieht gerade in eine neue Wohnung und der Vermieter möchte gemeinsam mit ihm eine neue Küche anschaffen. Der Vermieten möchte, dass er 1/3 der Küche zahlt und der Vermieter die anderne 2/3.
Die Küchen soll in Summe ca. 9000 EUR kosten, so dass der Vermeiten einen Aufwand von EUR 6000,- hat und mein Freund einen Aufwand von EUR 3000,-.
Der hat ihm nun vorgerechnet, dass er auf die EUR 6000,- einen Finanzierungszins von 5% verrechnet und die Abschreibung von 8% (das sind dann etwa 12 Jahre Nutzungsdauer, oder?). also insgesamt 13% pro Jahr. Ebenfalls zugrundegelegt wird ein fixer Restwert von 20%, denn selbst eine uralte Küche ist ja nicht EUR 0,- Wert.
Bei dem Vermieter sind das dann EUR 6000-1200=EUR 4800.
EUR 4800*13%/a/12Monate= 52 EUR/Monat als monatlicher Aufschlag.
Er hat meinem Freund gesagt, dass er ihm immer den Restwert bei AUszug gibt, plus den Anschafftungswert von seinen (3000-600=) EUR 2400, abzüglich der Abschreibung von 200 EUR/Jahr pro Jahr Nutzungsdauer.
Kann mein Freund in die EUR 2400 auch Finanzierungskosten einrechnen und dadurch den monatlichen Aufschlag reduzieren?
Danke vorab
Chris