Küchenkauf gemeinsam Vermieter und Mieter

Hallo,
folgende Situation.
Ein Freund zieht gerade in eine neue Wohnung und der Vermieter möchte gemeinsam mit ihm eine neue Küche anschaffen. Der Vermieten möchte, dass er 1/3 der Küche zahlt und der Vermieter die anderne 2/3.

Die Küchen soll in Summe ca. 9000 EUR kosten, so dass der Vermeiten einen Aufwand von EUR 6000,- hat und mein Freund einen Aufwand von EUR 3000,-.

Der hat ihm nun vorgerechnet, dass er auf die EUR 6000,- einen Finanzierungszins von 5% verrechnet und die Abschreibung von 8% (das sind dann etwa 12 Jahre Nutzungsdauer, oder?). also insgesamt 13% pro Jahr. Ebenfalls zugrundegelegt wird ein fixer Restwert von 20%, denn selbst eine uralte Küche ist ja nicht EUR 0,- Wert.
Bei dem Vermieter sind das dann EUR 6000-1200=EUR 4800.
EUR 4800*13%/a/12Monate= 52 EUR/Monat als monatlicher Aufschlag.

Er hat meinem Freund gesagt, dass er ihm immer den Restwert bei AUszug gibt, plus den Anschafftungswert von seinen (3000-600=) EUR 2400, abzüglich der Abschreibung von 200 EUR/Jahr pro Jahr Nutzungsdauer.
Kann mein Freund in die EUR 2400 auch Finanzierungskosten einrechnen und dadurch den monatlichen Aufschlag reduzieren?

Danke vorab
Chris

Hallo
WILL sich der Freund überhaupt ne Küche mit goldenen Griffen leisten?? Oder tuts auch die Variante OHNE goldene Griffe und irgendwelchem Schnickschnack für einen weit günstigeren Preiss??

LG
Wallflower

Hallo,
klar ne tolle Küche ist ihm genauso wichtig, deswegen sind sie ja auch erst auf diese Modell gekommen.
gruss

Ehrlich gesagt hört sich das alles recht umständlich an. Zudem muss das beschriebene Procedere im Mietvertrag oder einer Zusatzvereinbarung detailliert fixiert werden, damit es im nachhinein keine Diskussionen gibt.

Am besten Dein Freund mietet die komplette Küche mit, dann gibt’s später keine Probleme!

das ist wird ja alles festgehalten in einem beiblatt zum mietvertrag.

das ist ja genau der punkt, der vermieter möchte nicht die komplette küche kaufen, sein argument ist wenn der mieter mit im boot ist, dann geht dieser sorgsamer mit der küche um!

das was ich denk und tu, trau ich auch anderen zu…

Der VM möchte auch in 10 Jahren noch den Neuzustand haben, dann vereinbart er wohl am besten: Gebrauch und tägliche Nutzung führen zur Abnutzung und sind deshalb nicht erlaubt…