Küchenkauf mit 'Macken' - wie kommt man wieder aus Vertrag?

Hallo Ihr Lieben,

ich brauche Euren Rat:
Stellt Euch vor, Ihr geht in ein Möbelhaus, interessiert Euch für eine kleine, feine Küche für einen Zweitwohnsitz und werdet sehr nett beraten. Als ersten Richtwert für Eure Beschreibung wird Euch ca. 1.800 bis 2.000 Euro genannt. Daraufhin entschließt Ihr Euch zur Beratung, denn das liegt in etwa in Eurem Budget.
Die Küche ist wie gesagt super klein, die einzige technische Ausstattung ist eine 2-fach Herdplatte, ein Spülbecken und eine freiliegende Dunstabzugshaube - ansonsten nur Schränke.
Als Ihr fertig mit der Planung seid, nennt Euch die Beraterin als Preis 3.900 Euro. Ihr wollt gehen, schließlich ist das mega über Eurem Budget. Sie holt einen Kollegen, der „zaubern“ kann - und weil Euch die Küche ansonsten ganz gut gefällt, gebt Ihr den beiden noch eine Chance. Nachdem einiges umgebaut wurde und hin und her geschoben wurde, liegt der Preis nun bei 2.700 Euro - vor allem deshalb, weil die Dunstabzugshaube nun nicht mehr freiliegend ist, sondern unten an den Oberschrank geschraubt wird und ein Billig-Modell ist - und: Kühlschrank ist bei dem günstigeren Preis übrigens gar nicht mehr dabei, den könnte man freistehend extra kaufen… was ja auch stimmt, man sollte es nur erwähnen, damit niemand denkt, der Preis wurde runtergerechnet und ist jetzt ein Schnäppchen…

Ihr bedankt Euch artig für die Mühe, möchtet das Angebot - Euer erstes- gerne mitnehmen und vergleichen - und da wird der zaubernde Kollege ziemlich rabiat. So rabiat, dass Ihr Euch nicht mehr sehr zu wehren vermögt, und seinem Druck blöderweise nachgebt - und den Kaufvertrag unterschreibt. Nachher zu Euch gekommen, fragt Ihr Euch auch, warum - ist aber schon zu spät. So schlecht ist die Küche ja auch nicht… Als Ihr aber aus dem Möbelgeschäft rausgeht, seht Ihr, dass alle Küchen ab einem Betrag, den Eure übersteigt, um einige Hundert Euro günstiger sind - und zu Hause Eure Zeitung aufschlagt, ist Rabattsaison - überall - und in diesem Möbelgeschäft auch, es liegt der Tageszeitung ein Prospekt bei, der anpreist, dass Lieferung kostenlos ist - und auch Montage nur einen geringen Aufpreis kostet - davon ist in Eurem Gespräch nichts erwähnt worden, im Gegenteil - die Kollegin hat extra darauf hingewiesen, ach, ja , ich muss ja noch die … Kosten mit einberechnen - und der zaubernde Kollege hat sie auch nochmal gefragt - hast Du berechnet… ? Ja…

In Eurem Vertrag steht kein einziger Rabatt oder „Hauspreis“ oder irgendetwas, was andere Möbelhäuser ja so gerne machen, damit der Kunde verhandelt hat und zufrieden ist… Ihr könnt sicherlich sagen - selbst schuld, wie blöd kann man sein… Genau das denkt Ihr Euch natürlich jetzt auch, aber welche konkreten Möglichkeiten hättet Ihr denn, außer Euch in den Hintern zu beißen, um entweder die Rabatte noch einzufordern - oder den Vertrag nicht zustande kommen zu lassen? Von einem Rücktritt steht leider noch nicht einmal was im Vertrag…

DANKE Euch vielmals für Ideen und HInweise…

Herzlichst, Petepuck

Verbraucherzentrale
Hallöchen,

erste Anlaufstelle wäre hier:
http://www.verbraucherzentrale.de/faq_verbraucherzen…

http://www.vz-nrw.de/Moebelkauf

Gruß,
Michael

Hallo,

falls der Vertrag nicht unter „Wucher“ fällt - was ich nach deiner Schilderung ausschließen möchte - ist er rechtskräftig und nicht widerrufbar.

Wucher? Na, das hier:

BGB § 138
"Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher.(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen"

Das Verhalten, psychologischen Druck auf den Interessenten auszuüben, ist sicher nicht in Ordnung. In einem sachlichen, freundlichen Brief an die Geschäftsleitung könnte man sich über das Fehlverhalten beschweren, auf eine Aktionsküche aus der Werbung hinweisen und bitten, diese statt der eigentlichen Küche geliefert zu bekommen.
Hinweise wie „ich gehe ans Fernsehen / die Presse / sagen allen meine Freunden, dass ihr doof seid“ sind eher wenig hilfreich.
Ein kleiner Wink mit dem Zaunpfahl kann aber helfen.
„Angesichts des bislang guten Eindrucks, den ich in meinem großen Bekanntenkreises bislang über Ihr Unternehmen bekam, wundere ich mich schon über das Verhalten Ihres Verkäufers. Vielleicht können Sie ja korrigierend eingreifen, da sich auf Dauer so etwas auch negativ auf den Ruf Ihres gesamten Hauses in der Öffentlichkeit auswirken könnte.“

Guten Tag,

wenn dieses Möbelhaus auch Werbung hinsichtlich von Hausrabatten,
Anlieferung kostenlos und Aufbau mit einer Pauschale anbietet -
dies jedoch in dem Vertrag nicht berücksichtigt wurde -
sollte man sich mit dem Geschäftsführer des Möbelhauses direkt in Verbindung setzen mit dem Hinweis " dass dies keine gute Werbung darstellt".

In einem ähnlich gelagerten Fall, bekam eine Bekannte die Küche kostenlos geliefert und auch kostenlos aufgebaut.

Gruß aus dem Süden.