Hallo,
kurzer Sachverhalt:
Küche geplant, geliefert bekommen und selbst aufgebaut. Nach Anlieferung vor Aufbau erste optische Mängel an Hängeschränken, Tür,- und Schubladenblenden, ein Korpus, ein Teil einer Arbeitsplatte und Wandpanele in anderem Farbton als Arbeitsplatte festgestellt und beim Möbelhaus persönlich reklamiert.
Anlieferung der reklamierten Teile nachdem die Küche von uns persönlich aufgebaut wurde:
Hängeschrank beim zweiten Mal ok, nachdem er in der falschen größe geliefert wurde.
Blenden nach der 3. Reklamation immer noch optisch nicht einwandfrei.
Austauscharbeitsplatte in falschem Farbton geliefert, so dass wir die zuerst gelieferte Platte (mit kleinem Kratzer) in der Küche ließen.
Wandpanele wurde von Spedition des Möbelhauses geliefert und zusammen mit dem ausgetauschtem Hängeschrank neu angebracht.
Nach diesen erheblichen Startproblemen und einiger Zeit steht die Küche. Jetzt sind nach wie vor einige Muschelgriffen optisch nicht einwandfrei. Der Hersteller liefert immer wieder Blenden mit den gleichen Fehlern. Und zusätzlich haben sich nur Verfärbungen auf der Oberfläche der Arbeitsplatte ergeben. Diese Mängel haben wir erneut dem Möbelhaus mitgeteilt.
Frage:
Was können wir vom Möbelhaus verlangen? Theoretisch wäre bei den Türblenden ein Preisnachlass möglich. Wie verhält es sich bei der Arbeitsplatte?
Wenn die Arbeitsplatte ausgetauscht werden müsste, muss die halbe Küche demontiert werden (gesamte Arbeitsplatte neu zuschneiden, wandverbunden Panele entfernt und darauf befestigte Hängeschränke abgenommen)
Da es nach wie vor nicht zu einer zufriedenstellende Nachbesserung gekommen ist, haben Sie die Möglichkeit der Wandlung und des Preisnachlasses.
wandlung ist klar , Ware zurück – Geld zurück.
Preisnachlass
Hier gibt es keine feste regelsätze. Entweder ihr Verhandlungsgeschick, oder Rechtsanwalt Druck machen lassen.
Nach BGB war erst die Nachbesserungversuche zu gewähren und dann erst …
Wichtig ist das es bei den Nachbesserungen zu schriftlichen Bestätigungen Bestätigungen gekommen ist.
Kann lange dauern ist aber wie beim Pokern da ist alles offen.
Die Küche will der bestimmt nicht mehr zurück.
Wie gerne Sie die nunmehr wieder ausbauen wollen??? muss dem Möbelhaus glaubhaft gemacht werden. Egal, Zahlung bereits erfolgt ??? zurück und wann???
Sorry aber das ist in jedem Fall ein langwieriger Prozess.
Hallo,
zunächst einmal hoffe ich, dass Sie alle Mängel jeweils der Lieferfirma auch schriftlich mitgeteilt haben, so dass es nachher nicht heißen kann, „wir haben nach Reklamation sofort die richtigen Teile geliefert“.
Wenn nun immer noch nicht alles in Ordnung ist, sollten Sie - ich rate immer zu Schriftverkehr unter dem Motte „wer schreibt, der bleibt“ und hat immer etwas in der Hand - erst einem der Firma schriftlich die noch vorhandenen Mängel anzeigen, evtl. den bisherigen Vorgang dabei noch einmal präzise schildern, und dann die Firma aufordern, diese noch vorhandenen Mängel zu beseitigen. Es wird wohl Ihre Aufgabe sein, den Einbau selbst vorzunehmen, da das wohl direkt anfangs so vereinbart wurde. Einen Anspruch auf das Einbauen der auszuwechselnden Teile haben Sie vereinbarungsgemäß nämlich nicht. Auf einen Versuch, jetzt die Einbauarbeiten wegen der vielen Mängel zu fordern, können Sie zwar (schriftlich gleich mit) starten, aber einklagen wollten Sie diese Forderung nicht, da Sie Prozesskosten nicht riskieren sollten.
MfG
PB