ein Nachmieter möchte gerne die gebrauchte Küche des Vormieters erwerben. Der Nachmieter macht sich darüber Sorgen das nach dem Kauf Mängel ersichtlich werden, die während der Inspektion der Küche nicht zu sehen waren. Wie könnte ein Kaufvertrag ausschauen, damit der Nachmieter auf der sicheren Seite ist falls doch noch Mängel zu Tage kommen?
ein Nachmieter möchte gerne die gebrauchte Küche des
Vormieters erwerben. Der Nachmieter macht sich darüber Sorgen
das nach dem Kauf Mängel ersichtlich werden, die während der
Inspektion der Küche nicht zu sehen waren. Wie könnte ein
Kaufvertrag ausschauen, damit der Nachmieter auf der sicheren
Seite ist falls doch noch Mängel zu Tage kommen?
Nun, es darf die Gewährleistung halt nicht ausgeschlossen werden. Und man sollte es als Käufer zumindest ansprechen (wenn nicht gar explizit in den Vertrag schreiben), daß man den VK nicht aus der Gewährleistung entläßt. Ansonsten wird u.U. vor Gericht davon ausgegangen, daß der Gewährleistungsausschluß stillschweigend vereinbart war, da das bei privaten Verkäufen eigentlich üblich ist.
Die Frage ist halt, ob der private VK sich darauf einläßt. Ich würde es nicht tun und dem Käufer sagen, er solle doch bitte den Kaufgegenstand eingehend prüfen. Nach dem Kauf würde ich als privater VK nicht mehr haften wollen (denn wer garantiert mir denn, daß ich es nicht mit einem Streithansel zu tun habe, der mir ewig Ärger macht und/oder den KAufpreis nachträglich gegen null reduzieren möchte).