Küchenliefertermin wird nicht eingehalten

Moin Moin,

habe mir vor kurzem eine neue Küche gekauft, bzw. zusammenstellen lassen. Im Kaufvertrag wurde der Liefertermin mit :„schnellstens etwa 28. KW“ datiert. Ich ziehe in der 26. KW um. Werde für diese Zeit eine Leihküche bekommen. Das Aufmaß der Küche wurde auch schon genommen. Gestern dann der Anruf, die Küche kann erst in der 32. KW geliefert werden, weil der Hersteller in Betriebsferien geht. Mir persönlich kommt das alles sehr spanisch vor, ich bin der Meinung, dass man so etwas vorher einkalkulieren muss (!!!) und es dann auch so dem Kunden weiter gibt. Für mich ist das wirkliche vera****e gibt es keine Möglichkeit für mich, da ein bisschen Druck zu machen?

abend abend, :smile:
es gibt einige möglichkeiten:

zum einen kann man druck machen, in dem man Ihnen droht, allenfalls kommplet vom Komplet vom kaufvertrag zurücktreten und bei jemandem anderen die küche machen lassen.

oder aber sie verlangen schadenerstatz, da sie die frist nicht einhalten können.

mfg ME

Hallo Stadtaffe,

um dir eine genaue Antwort zu geben sollte ich wissen wann du die Küche gekauft hast und welcher Hersteller.
Es ist jedoch tatsächlich so das die Hersteller in der Regel 3Wochen Betriebsferien haben und dies je nach Hersteller und Bundesland in die Handwerkerferien fallen. Es sollte eine normale Lieferzeit von 6 Wochen zuzüglich einer Bearbeitungszeit des Verkäufers von 1-2 Wochen Eingeplant werden . Aber nichts desto trotz der Verkäufer hätte mit einem Telefonat alles klären können bzw dir den genauen Termin nennen können .
Die Küche ist ein sehr,sehr komplexes Gebiet und eine kleine Rückfrage des Herstellers die nicht sofort beantwortet werden kann ist meist der Grund für Verschiebungen.
Es ist jedoch ein feiner Zug des Verkäufers das er Dir eine Leihküche zur Verfügung stellt und davon auszugehen ist das du in guten Händen bist. Urlaubszeiten sind einfach sehr Problematisch was Liefertermine angeht.

Gruß
Oliver

Guten Tag,

ich schreibe hier im Namen von Freunden.

Diese haben Anfang Juli eine Küche der Marke Alno. Da diese ab August schon in der neuen Wohnung waren, war Ihnen klar, dass es schwer werden würde die Küche bis dahin noch zu bekommen, aber der Verkäufer sagte dennoch, dass alles versucht werden würde, jedoch könne er es nicht versprechen, da es in die Urlaubszeit fallen würde und die Firma dadurch unterbesetzt wäre-es würde daher eher Mitte August sein.

Die Maße wurden bereits wenige Tage später genommen und es wurde auch veranlasst, dass einige Steckdosen umgelegt werden müssen, was dann auch entgsprechend getan wurde.

Einen engültigen Termin würden sie dann aber noch erhalten. Es war mittlerweile dann August und die Freunde fragten nach. Hierbei kam dann raus, dass die Herstellerfirma genau seit diesem Jahr Betriebsurlaub machen würde und nicht mehr normalen Urlaub einzelner Mitarbeiter. Dadurch könne der frühere Termin nicht erfüllt werden. Ein genauer Termin würde noch folgen. Es war mittlerweile dann auch schon Mitte August und die Küche kam immer noch nicht. Auf Nachfrage wurde Ihnen dann der 06.09. genannt, was ja bereits auch einiges über dem vorher genannten Termin lag.
Sie haben dann auch extra gefragt, ob ein zusätzlicher Elektriker benötigt werden würde, was verneint wurde seitens des Verkäufers, da bei dem Einbau der Küche (welcher beim Kaufvertag mitbestellt wurde) immer ein Elektriker für Herd und Co. bei sei.

Am 06.09. dann die Anlieferung der Küche:
Zum einen war nicht wie vorhergesagt ein Elektriker vor Ort, so dass der gelieferte Herd nicht angeschlossen werden konnte. Dann wurde festgestellt, dass bei der Küchenplanung angeblich keine Lichter unter den Schränken eingeplant waren, obwohl dafür ja extra auch Steckdosen für verlegt wurden von Mitarbeitern der Firma und heute kommt raus, dass ein falsches Cerankochfeld von dem Verkäufer bestellt wurde und dieses sich nicht mit dem Ofen anschließen lässt, wie der Elektriker festgestellt hat. Ihnen wurde jetzt eine erneute Wartezeit von 3 Wochen allein für das Kochfeld genannt!!!

Meine Frage daher: Kann das alles so richtig sein?
Es wurde bereits ein großer Teil der Summe bezahlt, der Rest erfolgt seit dem Kauf per Raten, welche auch nicht grade klein sind.

Rücktritt vom Kaufvertrag ist in dem Fall jetzt kaum noch möglich aber gibt es nicht doch das Recht auf Wertminderung/Preisnachlass?
Ihnen wurde nicht einmal das Angebot gemacht einen Leihofen/-Herd zur Verfügung zu stellen. Die beiden sind mit den Nerven recht am Ende (sind auch nicht mehr die Jüngsten) und ich finde es mittlerweile unzumutbar. Welche Rechte und mit gar welchen Gesetzten könnten sie hier vorgehen?

Wäre für Hilfen dankbar und würde entsprechend für diese dann den Antrag schriftlich formulieren.

Vielen Dank

Noch ein kleiner Nachtrag:

Außerdem war eine seitliche Abdeckplatte kaputt, wo die Nachlieferung ebenfalls 3 Wochen dauern soll! Das kann doch alles nicht wahr sein…!