Guten Tag,
ich schreibe hier im Namen von Freunden.
Diese haben Anfang Juli eine Küche der Marke Alno. Da diese ab August schon in der neuen Wohnung waren, war Ihnen klar, dass es schwer werden würde die Küche bis dahin noch zu bekommen, aber der Verkäufer sagte dennoch, dass alles versucht werden würde, jedoch könne er es nicht versprechen, da es in die Urlaubszeit fallen würde und die Firma dadurch unterbesetzt wäre-es würde daher eher Mitte August sein.
Die Maße wurden bereits wenige Tage später genommen und es wurde auch veranlasst, dass einige Steckdosen umgelegt werden müssen, was dann auch entgsprechend getan wurde.
Einen engültigen Termin würden sie dann aber noch erhalten. Es war mittlerweile dann August und die Freunde fragten nach. Hierbei kam dann raus, dass die Herstellerfirma genau seit diesem Jahr Betriebsurlaub machen würde und nicht mehr normalen Urlaub einzelner Mitarbeiter. Dadurch könne der frühere Termin nicht erfüllt werden. Ein genauer Termin würde noch folgen. Es war mittlerweile dann auch schon Mitte August und die Küche kam immer noch nicht. Auf Nachfrage wurde Ihnen dann der 06.09. genannt, was ja bereits auch einiges über dem vorher genannten Termin lag.
Sie haben dann auch extra gefragt, ob ein zusätzlicher Elektriker benötigt werden würde, was verneint wurde seitens des Verkäufers, da bei dem Einbau der Küche (welcher beim Kaufvertag mitbestellt wurde) immer ein Elektriker für Herd und Co. bei sei.
Am 06.09. dann die Anlieferung der Küche:
Zum einen war nicht wie vorhergesagt ein Elektriker vor Ort, so dass der gelieferte Herd nicht angeschlossen werden konnte. Dann wurde festgestellt, dass bei der Küchenplanung angeblich keine Lichter unter den Schränken eingeplant waren, obwohl dafür ja extra auch Steckdosen für verlegt wurden von Mitarbeitern der Firma und heute kommt raus, dass ein falsches Cerankochfeld von dem Verkäufer bestellt wurde und dieses sich nicht mit dem Ofen anschließen lässt, wie der Elektriker festgestellt hat. Ihnen wurde jetzt eine erneute Wartezeit von 3 Wochen allein für das Kochfeld genannt!!!
Meine Frage daher: Kann das alles so richtig sein?
Es wurde bereits ein großer Teil der Summe bezahlt, der Rest erfolgt seit dem Kauf per Raten, welche auch nicht grade klein sind.
Rücktritt vom Kaufvertrag ist in dem Fall jetzt kaum noch möglich aber gibt es nicht doch das Recht auf Wertminderung/Preisnachlass?
Ihnen wurde nicht einmal das Angebot gemacht einen Leihofen/-Herd zur Verfügung zu stellen. Die beiden sind mit den Nerven recht am Ende (sind auch nicht mehr die Jüngsten) und ich finde es mittlerweile unzumutbar. Welche Rechte und mit gar welchen Gesetzten könnten sie hier vorgehen?
Wäre für Hilfen dankbar und würde entsprechend für diese dann den Antrag schriftlich formulieren.
Vielen Dank