Hallo Zusammen,
mich beschäftigt folgende imaginäre Situation:
Eine Küche wird bestellt im Mai, eine Küche wird geliefert im Juli, bei Lieferung sind Hängeschränke und Arbeitsplatte defekt, halbe Küche wird aufgebaut. Man könnte kochen. Restlieferung sollte Ende September erfolgen.
Könnte man Schadenersatz oder anderes verlangen, wenn man davon ausginge, dass die Hälfte der Zahl-Summe noch einbehalten worden wäre?
Lieben Dank und freundliche Güße
Casch