jemand hat für 10000 € eine Küche gekauft die heute aufgebaut wurde.
Leider muss sich jemand jetzt fürchterlich ärgern weil die Firma z.B. vergessen hat einen Schrank zu liefern, falsche Lampen usw geliefert hat. Am Ende kam der Monteur und der Kunde auf 5 Fehler die später behoben werden müssen. Dieser ganz gewisse jemand wäre bei 1 oder 2 Fehlern nicht so kleinlic aber bei dieser Menge regt man sich schon mal auf. Nach einem Telefonat mit dem Filialleiter, der meinte der Kunde sollte eine betrag von der Rechnung einbehalten hat dieser 1500 € noch nicht bezahlt. die Monteure sagten wenn man glück habe wird es dieses Jahr noch etwas wegen dem Weihnachtsgeschäft. Kann jemand nach beseitigung der Mängel für den entstanden Schaden (Jemand muss 3 Stunden in der Wohnung sein wenn die Monteure wieder kommen) und den ganzen Ärger die Rechnung eigenhändig kürzen oder wäre das Einverständnis des Verkäufers nötig?
Kann jemand nach beseitigung der Mängel
für den entstanden Schaden (Jemand muss 3 Stunden in der
Wohnung sein wenn die Monteure wieder kommen) und den ganzen
Ärger die Rechnung eigenhändig kürzen oder wäre das
Einverständnis des Verkäufers nötig?
ob das rechtlich in Ordnung ist, kann ich nicht sagen. Vermutlich wird aber das anschließende Hick-Hack mit dem Verkäufer und dessen Rechtsabteilung mehr Zeit und Nerven (und möglicherweise auch Geld) kosten, als 3 Stunden daheim kaffeeschlürfend den Monteuren zuzuschauen.
jemand hat für 10000 € eine Küche gekauft die heute aufgebaut
wurde.
Leider muss sich jemand jetzt fürchterlich ärgern weil die
Firma z.B. vergessen hat einen Schrank zu liefern, falsche
Lampen usw geliefert hat. Am Ende kam der Monteur und der
Kunde auf 5 Fehler die später behoben werden müssen. Dieser
ganz gewisse jemand wäre bei 1 oder 2 Fehlern nicht so
kleinlic aber bei dieser Menge regt man sich schon mal auf.
Nach einem Telefonat mit dem Filialleiter, der meinte der
Kunde sollte eine betrag von der Rechnung einbehalten hat
dieser 1500 € noch nicht bezahlt. die Monteure sagten wenn man
glück habe wird es dieses Jahr noch etwas wegen dem
Weihnachtsgeschäft. Kann jemand nach beseitigung der Mängel
für den entstanden Schaden (Jemand muss 3 Stunden in der
Wohnung sein wenn die Monteure wieder kommen) und den ganzen
Ärger die Rechnung eigenhändig kürzen oder wäre das
Einverständnis des Verkäufers nötig?
auf welchem Planeten lebst Du denn? Ich kann mich nicht erinnern, daß es jemals schon eine Küche gegeben hätte, die nicht in dem ein oder anderen Punkt nachgebessert werden mußte. Soviel zum Thema Lebenserfahrung.
Natürlich kannst Du die Rechnung um einen beliebigen Betrag kürzen. Die Konsequenz wäre dann u.U., daß Mahnbescheid und gerichtsverfahren folgen. Warum also so ein Theater für eine alltägliche - wenn auch zugegebenermaßen ärgerliche - Veranstaltung.