Küchenmitbenutzung im Wohnheim

Hallo

Angenommen, jemand macht ein FSJ und wohnt solange in einem Wohnheim. Er hätte auch einen Mietvertrag unterschrieben, in dem steht: Küchenmitbenutzung.

Unter Küchenmitbenutzung versteht man doch normalerweise nicht, dass man mit seinen Töpfen und Pfannen zum nächsten Flur laufen muss, da mal was kochen darf und nach dem Kochen alles wieder mitnehmen muss, und ein ganz kleines Eckchen im Kühlschrank eingeräumt bekommt? Oder reicht das aus, um dem Begriff ‚Küchenmitbenutzung‘ genüge zu tun?

Es käme noch hinzu, dass eines der Männerflur und das andere der Frauenflur wäre. Die Männer hätten einen Schlüssel für den Frauenflur bekommen, damit sie da in die Küche kommen können.

Die Küche im Flur, in dem der FSJler sein Zimmer hätte, wäre abgebaut worden, und es geschähe nichts, um dort einen neue Küche einzurichten.
Müsste das wohl akzeptiert werden?

Viele Grüße

Hallo,

noch nie nicht habe ich irgendwo eine Definition gesehen, die den Terminus „Küchenmitbenutzung“ bzw. den Umfang derselben definiert.

M.E. ist die Mitbenutzung dann gegeben, wenn man die Küchen tatsächlich mitbenutzen kann, was im Beispielfall ja gegeben ist. Von „bequemer“ Mitbenutzung wird wahrscheinlich im Mietvertrag nix stehen.

Anders sieht es eher aus, wenn bei Einzug in bequemerer Nähe eine Küche vorhanden gewesen ist, die dann abgebaut wurde und nicht wieder bestückt wird. Dann könnte man die verschlechterten Umstände evtl. zu einer Aktion heranziehen.

Eine andere Frage wäre, wie der FSJler selbst definiert, was für ihn eine zufriedenstellende Küchenmitbenutzung wäre und wo genau er meint dies zweifelsfrei vereinbart zu haben.

Gruß
Nita

Hallo

Vielen Dank für deine Antwort.

noch nie nicht habe ich irgendwo eine Definition gesehen, die den Terminus „Küchenmitbenutzung“ bzw. den Umfang derselben definiert.

Ich auch nicht.

Anders sieht es eher aus, wenn bei Einzug in bequemerer Nähe eine Küche vorhanden gewesen ist, die dann abgebaut wurde und nicht wieder bestückt wird.

Ja, so war es, die war allerdings so vergammelt, dass sie nicht benutzt werden konnte. Es hieß aber, in ca. 14 Tagen käme da eine neue Küche hin. Die Küche wurde aber lediglich abgebaut.

Eine Möglichkeit wäre aber vielleicht, wenn die Frauen sich beschweren würden, dass sie nun ihre Küche mit den Männern teilen müssen, das mussten sie vorher nämlich nicht, und sie sind ganz klar unzufrieden mit der Situation.

Die Frauen können ihr Geschirr natürlich in ihrer Küche aufbewahren und müssen nicht immer alles hin- und herschleppen. Könnte man da evtl. mit einer Schlechterstellung der anderen argumentieren?

Viele Grüße

Hallo,

also zunächst mal: Wohnheim-Mietrecht ist mit dem "Normal"Mietrecht nicht 100%ig übereinstimmend.

Daher ist es mit Sicherheit schwieriger einen VM eines Zimmers in diesem Wohnheim mit dem gleichen Druck zur Behebung von Mängeln zu bewegen.

Dadurch, dass der Wohnraum von vornherein nur auf Zeit vermietet wird, sind hier die Regeln wesentlich lockerer. Dafür ist ja auch meist die Miete wesentlich geringer.

Letztendlich kann man alle möglichen Wege versuchen, man hat aber eben nicht soviel Druck dahinter wie z.B. Mietminderung etc. Auch die vermieterseitige Kündigung ist wesentlich unkomplizierter als im normalen Mietrecht.

Vielleicht klappt ja doch die Überredung auf die „weibliche“ Tour.

Gruß
Nita

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