Küchenmöbel einfach entsorgt

Ich meinte natürlich § 303 StGB

Der § 303 StGB passt nicht:

§ 303
Sachbeschädigung.

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Da die Küche nicht mehr vorhanden ist, wie will man denn beweisen,
dass sie beschädigt oder zerstört wurde.

Hier sind ja wirklich tolle Rechtsexperten, die einem Mieter der eine Küche aus einer Mietwohnung mitgehen lässt (die ihm nicht gehört),
einen Weg suchen, dass er straffrei ausgeht.

Mir fehlen die Worte.

Gruß Merger

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Da die Küche nicht mehr vorhanden ist, wie will man denn
beweisen, dass sie beschädigt oder zerstört wurde.

du verwechselst beweisbar mit strafbar. und seit wann nimmt man sich halt ersatzweise irgendeinen andern straftatbestand, wenn man den einen nicht beweisen kann? kommst du als nächstes dann mit §211 stgb, weil er die küche ganz sicher umgebracht hat, wenn er ihren verbleib nicht beweisen kann? und beschwerst dich dann auch wieder, wenn man dir erklärt, dass man eine küche nicht durch entsorgung umbringt?

btw., seit wann genau ist eine aussage eigentlich kein beweis? lies doch einfach mal: http://de.wikipedia.org/wiki/Beweis_%28Rechtswesen%2…

Hier sind ja wirklich tolle Rechtsexperten, die einem Mieter
der eine Küche aus einer Mietwohnung mitgehen lässt (die ihm
nicht gehört),
einen Weg suchen, dass er straffrei ausgeht.

blödsinn. lern lesen. es geht nur darum, dass du einen falschen straftatsbestand behauptest. wenn dir das sogar juristen bestätigen, verstehe ich wirklich nicht, warum du als laie partout kein einsehen haben willst.

btw., in deutschland wird man tatsächlich nicht für etwas bestraft, wenn es dafür (bzw. dagegen) kein gesetz gibt. man nimmt dann nicht einfach ersatzweise irgendein anderes, nur damit der ‚täter‘ nicht straffrei ausgeht.

Mir fehlen die Worte.

nö. dir fehlen wissen und einsichtsfähigkeit.

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Sag mal, geht’s noch?!
Hi!

Die kennen Gerichtssäle offenbar von Salesch und Hold:wink:

Hier hat bereits ein Richter geantwortet und seine Antwort auch begründet.
Nach ALLEN Antworten von Dir, ist eigentlich relativ klar, wer hier mal so gar keine Ahnung hat, und ich bin mir ausgesprochen sicher, dass Du hier mit einem anderen Account schon einmal unterwegs warst und ebenso dauernd widerlegt wurdest, bis Du gänzlich lächerlich wurdest.

Ich schließe mit SJs „Bitte“ mal an und verweise auf Dieter Nuhr!

Gruß
Guido

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Da die Küche nicht mehr vorhanden ist, wie will man denn
beweisen, dass sie beschädigt oder zerstört wurde.

du verwechselst beweisbar mit strafbar. und seit wann nimmt
man sich halt ersatzweise irgendeinen andern straftatbestand,
wenn man den einen nicht beweisen kann?

Du verwechselst etwas, der Hinweis auf diesen § kam nicht von mir.

kommst du als nächstes
dann mit §211 stgb, weil er die küche ganz sicher umgebracht
hat, wenn er ihren verbleib nicht beweisen kann?

Jetzt machst Du dich aber lächerlich!

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Hier sind ja wirklich tolle Rechtsexperten, die einem Mieter
der eine Küche aus einer Mietwohnung mitgehen lässt (die ihm
nicht gehört),
einen Weg suchen, dass er straffrei ausgeht.

Der einzige, der hier einen „Weg sucht“, bist Du, weil Du unbedingt eine Strafbarkeit annehmen möchtest und daher Antworten nicht akzeptierst, die Dir erklären, warum das nicht so ist.

Im Übrigen hast Du bisher nur erklärt bekommen, warum es kein Diebstahl ist.

Du bist hier derjenige, der noch keinen Beitrag geleistet hat, der sich mit den Tatbeständen der Norm auseinander setzt, sondern lediglich wiederholst, es müsse ja strafbar sein (warum Dir zivilrechtliche Schadenersatzansprüche nicht ausreichen, ist auch nicht wirklich nachvollziehbar).

Aber wenn Du Dich ja so viel besser mit Strafrecht auskennst als alle anderen hier, dann jetzt mal Butter bei die Fische:

Welche Strafgesetze sind hier einschlägig? Was genau setzen diese im Einzelnen voraus? Wodurch genau sind die einzelnen Tatbestandsmerkmale erfüllt?

Jetzt bin ich mal auf konkrete Anwtorten gespannt oder bleibt es bei: Das muss doch strafbar/Diebstahl sein?

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Nun bleiben wir doch mal bei den Fakten
Man man man.

Dir geht es hier offensichtlich nicht um Inhalte, sondern darum „Recht zu haben“.

Also hast Du eine neue Art erfunden, wie man sich eine
Einbauküche aneignen kann, ohne sich strafbar zu machen, der
Mieter nimmt die einfach mit, behauptet, er hätte sie
entsorgt, und schon ist keine Straftat mehr gegeben.

Du interpretierst plötzlich Dinge in den Sachverhalt, die nie erwähnt wurden um Deinen Unsinn damit zu rechtfertigen. In der Ausgangsfrage steht klar, dass der Mieter die Küche entsorgt hat. Da steht nichts davon, dass dies lediglich eine Schutzbehauptung wäre. An diese Tatsachen sollte man sich halten. Wilde Spekulationen verbieten sich.

Und selbst, wenn man sich Deinen Spekulationen anschließen würde, wäre es kein Diebstahl. Aber auch das weißt Du sicher wieder besser.

Übernimmst Du die Verantwortung, wenn jetzt Mieter ausziehen,
die EBK des Vermieters mitnehmen und angeblich entsorgen und
sich dabei strafrei fühlen?

Nein. Ich habe das so auch nie behauptet. Lerne lesen und begreifen.

Da schweigt des Sängers Höflichkeit wobei ich nicht behaupten
möchte, dass damit quasie zu neuen „Straftaten angestiftet
wird“, aber man könnte es auch son Interpretieren.

Keine Ahnung was für wirre Gedanken in Deinem Kopf schwirren.

Fakt ist: Die Ausgangsfrage lässt nicht erkennen, dass ein Straftatbestand erfüllt ist. Mit viel Phantasie und dem dazu dichten von erfundenen Fakten kann man das natürlich konstruieren. Könnte ja auch sein, dass Leichenteile oder Drogen darin versteckt sind, der Vermieter illegal in Deutschland lebt, Mafiamitglied ist oder sonst irgendwas. Dann könnte man nochmals darüber nachdenken.

S.J.

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Hallo,

Die kennen Gerichtssäle offenbar von Salesch und Hold:wink:

Hier hat bereits ein Richter geantwortet und seine Antwort
auch begründet.

auch wenn ich als Schöffe für Strafrecht kein Diplom-Jurist bin und mich damit mit CMD.DEA absolut nicht auf eine Stufe stellen würde, könnte man zumindest sagen, dass 1,2 -1,5 Richter geantwortet und begründet haben.

Aber der Typ treibt ja nicht nur hier im Brett sein Unwesen und zeigt sich absolut unbelehrbar und beratungsresistent.

Gruß

S.J.

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Kannst du auch lesen?

Die Aussage bezog sich nicht auf die Küche, sondern auf:

Ein Mieter hat beim Auszug alle Türen und Türrahmen ausbebaut und mitgenommen und auf der Müllhalde entsorgt um dem Vermieter eins auszuwischen.

Das ist wohl offensichtlich nicht als fahrlässige, sondern als vorsätzlich Tat zu bezeichnen, und die Sache - nämlich die Mietwohnung ist recht eindeutig in dem bestimmungsgemäßen Gebrauch eingeschränkt.

Des weiteren kannst du nicht ernsthaft geglaubt haben, dass ich die Frage an dich gerichtet habe.

Da die Küche nicht mehr vorhanden ist, wie will man denn
beweisen, dass sie beschädigt oder zerstört wurde.

du verwechselst beweisbar mit strafbar. und seit wann nimmt
man sich halt ersatzweise irgendeinen andern straftatbestand,
wenn man den einen nicht beweisen kann?

Du verwechselst etwas, der Hinweis auf diesen § kam nicht von
mir.

wo genau habe ich das behauptet? du hast die deinen eigenen ausgedacht, das ist mir durchaus bewusst.

aber das macht es ja nun nicht besser.

kommst du als nächstes
dann mit §211 stgb, weil er die küche ganz sicher umgebracht
hat, wenn er ihren verbleib nicht beweisen kann?

Jetzt machst Du dich aber lächerlich!

indem ich dir zeige, was DU hier vorführst?

rofl

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Übernimmst Du die Verantwortung, wenn jetzt Mieter ausziehen,
die EBK des Vermieters mitnehmen und angeblich entsorgen und
sich dabei strafrei fühlen?

„Angeblich entsorgen“ ist aber nicht „entsorgen“. Ich kann mich auch straffrei fühlen, weil ich die Küche nur „ausgeborgt“ habe - das ändert aber nichts daran, daß es Diebstahl ist, wenn eine Zuweignungsabsicht besteht, und kein Diebstahl, wenn nicht. Du verquickst hier Tatbestandsmerklmale mit Beweisführung, und das zeigt, wie wenig Ahnung du hast.

Da schweigt des Sängers Höflichkeit

Das wäre besser, ja.

M.

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kommst du als nächstes
dann mit §211 stgb, weil er die küche ganz sicher umgebracht
hat, wenn er ihren verbleib nicht beweisen kann?

Jetzt machst Du dich aber lächerlich!

indem ich dir zeige, was DU hier vorführst?

Die nächsten Steigerungen von Dir, werden dann wohl „Mord“ „Krieg“
und „Massenvernichtung“ sein.

Warum textest Du nicht im Brett Märchen weiter!

Plonk! (owt)
immer noch nichts begriffen?

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder
zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.

Wie würdest Du es denn nennen, wenn man Eigentum eines anderen bei einem Auszug mitnimmt

Er hat sie entsorgt. Ist das so schwer?
Wie Eierschalen und leere Milchtüten, weißt du, weggeworfen, in die Tonne gekloppt, vernichtet.

Wo siehst Du die Absicht des Mieters, sich oder einem Dritten die Küche zuzueignen?

Allein die Tatsache, dass er die Küche mitgenommen hat, bestätigt dies schon

Die Küche existiert nicht mehr, sie hat aufgehört, zu sein, sie ist abgeritten zu ihren Ahnen, es ist eine gewesene Küche!

Da die Küche nicht mehr vorhanden ist, wie will man denn
beweisen,
dass sie beschädigt oder zerstört wurde.

Sie kann sich natürlich auch entmaterialisiert haben oder sie ist von Aliens auf einen fremden Planeten mitgenommen worden.

Hier sind ja wirklich tolle Rechtsexperten, die einem Mieter
der eine Küche aus einer Mietwohnung mitgehen lässt (die ihm
nicht gehört)

Verdammtnochmal, er hat sie nicht mitgehen lassen.

einen Weg suchen, dass er straffrei ausgeht.

Hä?

Mir fehlen die Worte.

Leider ja nicht. Wäre aber besser gewesen.

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Super!

Die Küche existiert nicht mehr, sie hat aufgehört, zu sein,
sie ist abgeritten zu ihren Ahnen, es ist eine gewesene Küche!

Jetzt weiß ich, was ich mir am Wochenende unbedingt mal wieder ansehen muss.

Jetzt weiß ich, was ich mir am Wochenende unbedingt mal wieder
ansehen muss.

Warum warten?
http://www.youtube.com/watch?v=npjOSLCR2hE

Cheers

Jo

You made my day! owT

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immer noch nichts begriffen?

Loderunner?

Egal, könnt Ihr Euren Disput nicht einfach per Mail fortführen? Es ist alles gesagt, die richtige Antwort ist gegeben, das Merger keine Ahnung hat bewiesen.

Das jetzige hin und her ist unnütz und hat hier im Forum nichts zu suchen.

Meine Meinung.

Gruß
Tina

Loderunner?

???

einer bezeichnet mich als axel, du jetzt als loderunner? leidet ihr hier alle an verfolgungswahn? oder gibt es nur eine handvoll leute, die hier schreiben?

Egal, könnt Ihr Euren Disput nicht einfach per Mail
fortführen?

ich führe hier genau gar nichts fort, ich schrieb ‚plonk‘. und mails werde ich von dem sicher keine lesen.

einer bezeichnet mich als axel, du jetzt als loderunner?

Es gab hier mal einen, der einen Schreibstil hatte der Deinem sehr ähnlich ist.

leidet ihr hier alle an verfolgungswahn? oder gibt es nur eine
handvoll leute, die hier schreiben?

Jepp, sowohl als auch. Und tu nicht so, als würdest Du das Forum nicht kennen, das nehme ich Dir nicht ab.

ich führe hier genau gar nichts fort, ich schrieb ‚plonk‘. und
mails werde ich von dem sicher keine lesen.

Schon recht.

o.t.

Es gab hier mal einen, der einen Schreibstil hatte der Deinem
sehr ähnlich ist.

ah so?
ähnlich gut oder ähnlich schlecht?

ach nee, sag’s lieber nicht.

Und tu nicht so, als würdest Du das
Forum nicht kennen, das nehme ich Dir nicht ab.

oh, ich habe google schon öfter benutzt und das eine oder andere hier gelesen. und es ist auch nicht das erste forum, bei dem ich angemeldet bin. leider hat das letzte aufgegeben, deshalb bin ich jetzt hier. neu, aber nicht ganz neu, wenn du so willst.