Nun bleiben wir doch mal bei den Fakten
Man man man.
Dir geht es hier offensichtlich nicht um Inhalte, sondern darum „Recht zu haben“.
Also hast Du eine neue Art erfunden, wie man sich eine
Einbauküche aneignen kann, ohne sich strafbar zu machen, der
Mieter nimmt die einfach mit, behauptet, er hätte sie
entsorgt, und schon ist keine Straftat mehr gegeben.
Du interpretierst plötzlich Dinge in den Sachverhalt, die nie erwähnt wurden um Deinen Unsinn damit zu rechtfertigen. In der Ausgangsfrage steht klar, dass der Mieter die Küche entsorgt hat. Da steht nichts davon, dass dies lediglich eine Schutzbehauptung wäre. An diese Tatsachen sollte man sich halten. Wilde Spekulationen verbieten sich.
Und selbst, wenn man sich Deinen Spekulationen anschließen würde, wäre es kein Diebstahl. Aber auch das weißt Du sicher wieder besser.
Übernimmst Du die Verantwortung, wenn jetzt Mieter ausziehen,
die EBK des Vermieters mitnehmen und angeblich entsorgen und
sich dabei strafrei fühlen?
Nein. Ich habe das so auch nie behauptet. Lerne lesen und begreifen.
Da schweigt des Sängers Höflichkeit wobei ich nicht behaupten
möchte, dass damit quasie zu neuen „Straftaten angestiftet
wird“, aber man könnte es auch son Interpretieren.
Keine Ahnung was für wirre Gedanken in Deinem Kopf schwirren.
Fakt ist: Die Ausgangsfrage lässt nicht erkennen, dass ein Straftatbestand erfüllt ist. Mit viel Phantasie und dem dazu dichten von erfundenen Fakten kann man das natürlich konstruieren. Könnte ja auch sein, dass Leichenteile oder Drogen darin versteckt sind, der Vermieter illegal in Deutschland lebt, Mafiamitglied ist oder sonst irgendwas. Dann könnte man nochmals darüber nachdenken.
S.J.