Küchenmöbel einfach entsorgt

Halli,hallo,

Vermieter beteiligt sich im Jahre 1999 mit 2.000,- DM an Kauf von Küchenmöbeln.

Die Küche wird komplett vom Mieter eingebaut,Eigentümer dieser Küche wurde laut Mietvertrag der Vermieter.

Der Restwert der Küchenmöbel beträgt nach 13 Jahren nach gängiger Rechtssprechung keine 100,- EUR.

Frage:

Könnte der Vermieter trotzdem Schadensersatz fordern,wenn der Mieter bei Auszug sämtliche Möbel und den Herd entsorgt hat?

Kennt da jemand Urteile?

der liebe Peter

Hallo,

Die Küche wird komplett vom Mieter eingebaut,Eigentümer dieser
Küche wurde laut Mietvertrag der Vermieter.

Frage:

Könnte der Vermieter trotzdem Schadensersatz fordern,wenn der
Mieter bei Auszug sämtliche Möbel und den Herd entsorgt hat?

***Wofür Urteile, es ist das Eigentum des Vermieters unterschlagen oder gestohlen worden, da gibt es z.B.:
§ 246 StGB Unterschlagung.

G

Kennt da jemand Urteile?

der liebe Peter

Hallo,

sowas nennt man Diebstahl.

Urteil ?

Ist hiermit gemeint, ob der Mieter dafür ins Gefängnis muss ?

Kann ich mir nicht vorstellen, aber vermutlich ist er Schadensersatz pflichtig und muss dafür eine vergleichbare Küche wieder einbauen lassen auf seine Kosten.

Gruß Merger

wenn der Mieter bei Auszug sämtliche Möbel und den Herd entsorgt hat?

Wie kommt er denn dazu? Da darf der Vermieter glatt froh sein, wenn noch ältere Zimmertüren, Badewanne, Waschbecken oder WC nicht mit entsorgt wurden?

Eigentümer dieser
Küche wurde laut Mietvertrag der Vermieter.

Dann kann er bei Auzug eine zeitwertgerechte mitvermietete Küchenausstattung verlangen oder auf Kosten des Mieters beschaffen.
Auch wenn der Mieter sie als nahezu wertlos betrachtet, der Nachmieter sieht das ggf. völlig anders :open_mouth:

Der Restwert der Küchenmöbel beträgt nach 13 Jahren nach
gängiger Rechtssprechung keine 100,- EUR.

Falsch. Das ist der Buchwert nach AfA, nicht der Wert, den ein Nachmieter oder der Eigentümer dafür veranschlagt :open_mouth:

Und allein die Elektrogeräte dürften ein Mehrfaches wert sein :open_mouth:

Könnte der Vermieter trotzdem Schadensersatz fordern,wenn der
Mieter bei Auszug sämtliche Möbel und den Herd entsorgt hat?

Noch einmal: Er verlagt zuförderst seine Küche , funktionstüchtig, eingebaut, angeschlossen, mängelfrei mit üblichen Nutzungspuren der Mietzeit - mit einem Hunderter läßt er sich nicht abspeisen (Kautionseinbehalt) :open_mouth:

Kennt da jemand Urteile?

Zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch und Kautionseinbehalt aus Mangel der Mietsache (EBK fehlt) kann man nun ebenso leicht ergooglen wie den strafrechtlichen Tatbestand der Unterschlagung bzw. Diebstahl :smile:

G imager

Kein Diebstahl
Hallo,

sowas nennt man Diebstahl.

Du persönlich magst es wider besseren Wissens so nennen, es ist aber trotzdem falsch:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Wo siehst Du die Absicht des Mieters, sich oder einem Dritten die Küche zuzueignen?

S.J.

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Auch keine Unterschlagung

***Wofür Urteile, es ist das Eigentum des Vermieters
unterschlagen oder gestohlen worden, da gibt es z.B.:
§ 246 StGB Unterschlagung.

die auch nicht einschlägig ist, denn wie beim Diebstahl fehlt es auch hier an der Absicht sich oder einem Dritten die Sache zuzueignen.

Wenn Du keine Ahnung von Recht hast, lass einfach die Finger von der Tastatur.

S.J.

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Hallo Essjott,

Hallo,

sowas nennt man Diebstahl.

Du persönlich magst es wider besseren Wissens so nennen, es
ist aber trotzdem falsch:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht
wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig
zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft

Wie würdest Du es denn nennen, wenn man Eigentum eines anderen bei einem Auszug mitnimmt ?

Was man damit danach tut, ist nebensächlich.

Wo siehst Du die Absicht des Mieters, sich oder einem Dritten
die Küche zuzueignen?

Allein die Tatsache, dass er die Küche mitgenommen hat,
bestätigt dies schon.

S.J.

Gruß Merger

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Hallo Merger,

Wie würdest Du es denn nennen, wenn man Eigentum eines anderen bei einem Auszug mitnimmt

Wo siehst Du die Absicht des Mieters, sich oder einem Dritten die Küche zuzueignen?

Allein die Tatsache, dass er die Küche mitgenommen hat, bestätigt dies schon

Wie kommst du darauf dass der Mieter die Küche mitgenommen hat um sich diese zuzueignen? Ich habe bei der Frage von „peter peschel“ folgendes gelesen:

Könnte der Vermieter trotzdem Schadensersatz fordern, wenn der Mieter bei Auszug sämtliche Möbel und den Herd entsorgt hat?

Nach meinem Verständnis gibt es einen Unterschied zwischen zueignen und entsorgen

Gruß
N.N

Hallo Merger,

Wie würdest Du es denn nennen, wenn man Eigentum eines anderen bei einem Auszug mitnimmt

Wo siehst Du die Absicht des Mieters, sich oder einem Dritten die Küche zuzueignen?

Allein die Tatsache, dass er die Küche mitgenommen hat, bestätigt dies schon

Wie kommst du darauf dass der Mieter die Küche mitgenommen hat
um sich diese zuzueignen? Ich habe bei der Frage von „peter
peschel“ folgendes gelesen:

Könnte der Vermieter trotzdem Schadensersatz fordern, wenn der Mieter bei Auszug sämtliche Möbel und den Herd entsorgt hat?

Nach meinem Verständnis gibt es einen Unterschied zwischen
zueignen und entsorgen

Unter entsorgen verstehe ich, dass man die Küche ohne Einverständnis des Vermieters mitgenommen hat.
Was man evt. auch als entsorgen verstehen könnte.

Ein anderes Beispiel, das gerade einem Vermieter im Bekanntenkreis passiert ist.

Ein Mieter hat beim Auszug alle Türen und Türrahmen ausbebaut und mitgenommen und auf der Müllhalde entsorgt um dem Vermieter eins auszuwischen.

Wo ist hier der Unterschied ?

Nennt man dies heute nicht mehr Diebstahl ?

Gruß
N.N

Gruß Merger

OK,gehen wir mal von Diebstahl aus
Morning,

Mieter wird also verurteilt und muss Schadensersatz an Vermieter zahlen.

Der Zeitwert der Küche ist aber nach 13 Jahren (1000,-EUR)praktisch gleich null.

Ich gehe davon aus, dass auch ein Gericht nicht anders kalkulieren darf,oder?

Daher wären Gerichtsurteile oder praktische Erfahrungen für mich sehr interessant.

ein grübelnder Peter

Nennt man dies heute nicht mehr Diebstahl ?

Ohne Zueignungsabsicht, also der Absicht, sich die Sachen oder der Wert dem eigenen Vermögen zuzuführen, nennt man das nicht und hat man das auch noch nie Diebstahl genannt.

Nicht alles, was zivilrechtliche verboten ist und Schadenersatz begründen kann, ist auch strafbar.

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Zum Glück gibt es auch noch Leute hier die mit echtem Fachwissen Beiträge leisten, danke dafür.

Nicht alles, was zivilrechtliche verboten ist und
Schadenersatz begründen kann, ist auch strafbar.

Liege ich richtig, dass dieser Fall:

Ein Mieter hat beim Auszug alle Türen und Türrahmen ausbebaut und mitgenommen und auf der Müllhalde entsorgt um dem Vermieter eins auszuwischen.

nach § 303 BGB auch strafrechtlich relevant wäre?

Gruß

Joschi

Korrektur
Ich meinte natürlich § 303 StGB

  1. richtig lesen,
  2. dann das Gelesene richtig interpretieren und nicht Nichtgeschriebenes dazu deuten und wenn Dir das offensichtlich Probleme bereitet,
  3. Kommentare dann nicht schreiben.
    Das ist hier kein Kindergarten;-(
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Hallo,

um „vorbereitet“ zu sein, sollte grübelnder Peter vielleicht einige „gebrauchte Einbauküchen“ im Internet suchen, die etwa die gleiche Anzahl von Schränken etc. ausweist sowie die passenden E-Geräte, die den größten Posten des Preises ausmachen. Über diesen Wert könnte man dann diskutieren.

Diebstahl:
§ 242
Diebstahl.(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Man sollte sich hier nicht von „Rechtsexperten“ irritieren lassen, die der Ansicht sind, dass eine Einbauküche, die dem Vermieter gehörte und vom Mieter ohne Genehmigung entsorgt wurde, als Diebstahl nicht strafbar sei.
Die kennen Gerichtssäle offenbar von Salesch und Hold:wink:

Mit dem Vermieter einigen, denn der steht in der Beweispficht und muss den Wert nachweisen.

Schönen Sonntag noch:wink:

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Wie würdest Du es denn nennen, wenn man Eigentum eines anderen
bei einem Auszug mitnimmt ?

Hier geht es darum, dass der Mieter die Sachen entsorgt hat, nicht mitgenommen.

Was man damit danach tut, ist nebensächlich.

Auch wenn Du es so meinst: Für das Tatbestandsmerkmal Diebstahl ist es nicht nebensächlich, sondern entscheidend.

Gruß

S.J.

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Hallo,

Man sollte sich hier nicht von „Rechtsexperten“ irritieren
lassen, die der Ansicht sind, dass eine Einbauküche, die dem
Vermieter gehörte und vom Mieter ohne Genehmigung entsorgt
wurde, als Diebstahl nicht strafbar sei.

Weil das die wesentlichen Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, ist es auch kein Diebstahl!

Die kennen Gerichtssäle offenbar von Salesch und Hold:wink:

Ja, ja. Bla bla. Du scheinst es ja zu wissen. Keine Ahnung haben und dann noch Mitgliedern, die korrekte und fundierte Antworten verfassen, ans Bein pinkeln wollen.

Kauf die mal ein StGB und versuche es zu verstehen. Dann reden wir weiter.

S.J.

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Sagt der richtige

  1. richtig lesen,

Empfehle ich Dir auch. Insbesondere den § 246 StGB

  1. dann das Gelesene richtig interpretieren und nicht
    Nichtgeschriebenes dazu deuten und wenn Dir das offensichtlich
    Probleme bereitet,

Mir bereitet die Interpretation des Gelesenen keine Schwierigkeiten. Dir offensichtlich schon. Oder bist Du einfach nicht in der Lage zu verstehen, was es heißt, wenn sich jemand etwas „zueignet“? Die Entsorgung ist genau das Gegenteil davon.

  1. Kommentare dann nicht schreiben.
    Das ist hier kein Kindergarten;-(

Sagt der richtige. Keine Ahnung, aber davon verdammt viel. Erst irgend einen Unfug behaupten und dann noch trotzig und stur wie ein Kind die falschen Aussagen zu verteidigen versuchen, ist einfach nur peinlich.

Wer-Weiss-Was ist ein Expertenforum. Da sind Deine Amateur-Antworten fehl am Platz.

Kritik scheint auch nicht so Dein Ding zu sein.

S.J.

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Diebstahl einer EBK ohne dass es strafbar ist???
Also hast Du eine neue Art erfunden, wie man sich eine Einbauküche aneignen kann, ohne sich strafbar zu machen, der Mieter nimmt die einfach mit, behauptet, er hätte sie entsorgt, und schon ist keine Straftat mehr gegeben.

Übernimmst Du die Verantwortung, wenn jetzt Mieter ausziehen, die EBK des Vermieters mitnehmen und angeblich entsorgen und sich dabei strafrei fühlen?

Da schweigt des Sängers Höflichkeit wobei ich nicht behaupten möchte, dass damit quasie zu neuen „Straftaten angestiftet wird“, aber man könnte es auch son Interpretieren.

oG

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Also hast Du eine neue Art erfunden, wie man sich eine
Einbauküche aneignen kann, ohne sich strafbar zu machen, der
Mieter nimmt die einfach mit, behauptet, er hätte sie
entsorgt, und schon ist keine Straftat mehr gegeben.

und du glaubst wirklich, wenn irgendeiner etwas behauptet, wird wahrheit draus? wenn einer ein fahhrad klaut und dann behauptet, er hätte es nicht, ist es kein diebstahl? und auch dann nicht, wenn er es bis zur nachfrage einfach verkauft hat? dir ist der unterschied zwischen beweisbar und strafbar nicht mal im mindesten bekannt?

sorry, aber es wird immer schlimmer mit deiner ‚argmentation‘. du machst dich grad lächerlich. und outest dich als kompletten laien. merkst du das nicht?

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