Hallo Experten,
Hiermit würde ich gern um Eure Meinung/Einschätzung, Erfahrungen zu folgendem Sachverhalt bitten.
Vor einem Jahr wurde die Wohnung bezogen, in der eine Einbauküche eingebaut war. Bedingung des VM beim Einzug ist das die Küche übernommen wird.
Was dem Mieter eigentlich zu Gute kam, da keine neue Küche gekauft und einbaut werden sollte/Musste.
Der VM sagte, dass diese Küche 1500 Euro Wert wäre, und stellte dem Mieter die Optionen:
- Küche für 1500 Euro kaufen, oder
- Monatlich einen Küchennutzungsgebür von 25 Euro zu bezahlen mit der Möglichkeit nach einem Jahr die Küchen für 1200 Euro (minus 300 Euro = 12 Monate á 25 Euro) zu kaufen.
Für den Mieter hörte sich das zum Einzug sehr fair an. Und der Mieter entschieden sich für Option 1. Dies wurde im Mietvertrag mit dem Unterpunkt (Küchennutzung motl. 25 Euro) vereinbart.
FRAGEN:
Wie kann man den realen Küchenwert bestimmen (lassen)?
Kann der VM überhaupt so eine „Gebühr“ verlangen?
Kann der Mieter aus dies „Gebührenvereinbahrung“ herauskommen?
Wann endent so eine Vereinbarung? (es wurde kein Ende vereinbart)
Nach einem Jahr in der Wohnung ist sich der Mieter über den anfänglich vom VM veranschlagten Wert der Küche nicht mehr so sicher.
Zusammenfassung: Wie kommt der Mieter aus dieser monatl. Zahlungsvereinbarung heraus?
Danke für Eure Antworten
UWE