Küchennutzungsgebühr

Hallo Experten,

Hiermit würde ich gern um Eure Meinung/Einschätzung, Erfahrungen zu folgendem Sachverhalt bitten.

Vor einem Jahr wurde die Wohnung bezogen, in der eine Einbauküche eingebaut war. Bedingung des VM beim Einzug ist das die Küche übernommen wird.
Was dem Mieter eigentlich zu Gute kam, da keine neue Küche gekauft und einbaut werden sollte/Musste.
Der VM sagte, dass diese Küche 1500 Euro Wert wäre, und stellte dem Mieter die Optionen:

  1. Küche für 1500 Euro kaufen, oder
  2. Monatlich einen Küchennutzungsgebür von 25 Euro zu bezahlen mit der Möglichkeit nach einem Jahr die Küchen für 1200 Euro (minus 300 Euro = 12 Monate á 25 Euro) zu kaufen.

Für den Mieter hörte sich das zum Einzug sehr fair an. Und der Mieter entschieden sich für Option 1. Dies wurde im Mietvertrag mit dem Unterpunkt (Küchennutzung motl. 25 Euro) vereinbart.

FRAGEN:

Wie kann man den realen Küchenwert bestimmen (lassen)?

Kann der VM überhaupt so eine „Gebühr“ verlangen?

Kann der Mieter aus dies „Gebührenvereinbahrung“ herauskommen?

Wann endent so eine Vereinbarung? (es wurde kein Ende vereinbart)

Nach einem Jahr in der Wohnung ist sich der Mieter über den anfänglich vom VM veranschlagten Wert der Küche nicht mehr so sicher.

Zusammenfassung: Wie kommt der Mieter aus dieser monatl. Zahlungsvereinbarung heraus?

Danke für Eure Antworten
UWE

Hallo

Vor einem Jahr wurde die Wohnung bezogen, in der eine
Einbauküche eingebaut war. Bedingung des VM beim Einzug ist
das die Küche übernommen wird.

Von wem übernommen?

Was dem Mieter eigentlich zu Gute kam, da keine neue Küche
gekauft und einbaut werden sollte/Musste.
Der VM sagte, dass diese Küche 1500 Euro Wert wäre, und
stellte dem Mieter die Optionen:

  1. Küche für 1500 Euro kaufen, oder
  2. Monatlich einen Küchennutzungsgebür von 25 Euro zu bezahlen
    mit der Möglichkeit nach einem Jahr die Küchen für 1200 Euro
    (minus 300 Euro = 12 Monate á 25 Euro) zu kaufen.

Für den Mieter hörte sich das zum Einzug sehr fair an. Und der
Mieter entschieden sich für Option 1. Dies wurde im
Mietvertrag mit dem Unterpunkt (Küchennutzung motl. 25 Euro)
vereinbart.

Wurde jetzt a oder b gewählt?
Option 1 war der Kauf…

FRAGEN:

Wie kann man den realen Küchenwert bestimmen (lassen)?

der Mieter könnte nach dem Fabrikat schauen, wenn es eine Küche von der Stange war, abzüglich des Alters eventuell den Preis bekommen…Alter der Küche?

Kann der VM überhaupt so eine „Gebühr“ verlangen?

Wenn er eine Küche mitvermietet ja.

Kann der Mieter aus dies „Gebührenvereinbahrung“

herauskommen?

Er könnte je nach Vertrag den VM anbieten, die Küche abzubauen, einzumotten und sich selbst eine neue Küche zu kaufen. Die alte Küche nach Auszug wieder einzubauen.

Wann endent so eine Vereinbarung? (es wurde kein Ende

vereinbart)

Hm…bis zum Kauf, oder es endet in Miete für die Küche.

Nach einem Jahr in der Wohnung ist sich der Mieter über den
anfänglich vom VM veranschlagten Wert der Küche nicht mehr so
sicher.

Zusammenfassung: Wie kommt der Mieter aus dieser monatl.
Zahlungsvereinbarung heraus?

Wenn die Küche im Mietvertrag mitgemietet wurde, hat der VM auch die Pflicht bei Mängeln diese zu beheben. Wenn der M nun die mitgemietete Küche nicht mehr will, kann er versuchen mit dem VM eine andere Regelung zu treffen…sich zB selbst eine Küche zu installieren und die des VM bis zum Auszug aufzubewahren. Pflichten zur Instandhaltung hätte der VM dann keine mehr.
Verpflichtet ist der VM nicht dem M den Mietpreis der Küche zu erlaasen, wenn die Individualvereinbarung nicht geklärt ist.

Gruß
Maja

Hallo, und danke für die Antwort.

Der mieter hat sich natürlich für das Mietangebot entschieden.
Das war von mir fals dargestellt.

Gruß Uwe