Küchenschrank ausbauen?

Darf ich als Mieter Ober-und Unterschrank in der Küche ausbauen, wenn ich sie bei Auszug wieder einbaue? Mir reicht der Platz nicht in der Küche, um einen Esstisch hinzustellen.

Bauliche Veränderungen bedürfen der Zustimmung durch den Vermieter. Mitvermietete Möblierungsgegenstände darf der Mieter seinem Wunsch entsprechen umstellen (auch in den Keller, wenn der dazu geeignet ist)

vnA