Wie ist die Rechtslage in folgendem Fall: Angenommen Vermieter A verkauft bei Unterschrift des Mietvertrages mit X die in der Wohnung befindliche Einbauküche. Im Laufe der Mietdauer müssen in der Küche einige Elektrogeräte ausgetauscht werden, die Küche wird aus praktischen Gründen aufgepeppt und erweitert. Als X dann den Mietvertrag kündigt und an A die Küche ohne E-Geräte anbietet (was in der Preisfindung bereits Berücksichtigung findet), lehnt A den Kaufpreis ab und bietet nur ca. ein Drittel des ursprünglichen Kaufpreises an. In seinem Angebot verweist A darauf, dass bei nicht Zustande kommen des Kaufs der Küche „der frühere Zustand wiederherzustellen sei“. Angenommen die Küche steht auf Laminatboden, müsste dieser dann wirklich ausgetauscht werden? wie sieht es mit dem Preis aus, wenn ein Dritter den Pres für die Küche akzeptiert?
Hallo yvonne,
Wie ist die Rechtslage in folgendem Fall: Angenommen Vermieter
A verkauft bei Unterschrift des Mietvertrages mit X die in der
Wohnung befindliche Einbauküche.
Damit ist die EBK Eigentum von X.
Im Laufe der Mietdauer müssen
in der Küche einige Elektrogeräte ausgetauscht werden, die
Küche wird aus praktischen Gründen aufgepeppt und erweitert.
Macht Sinn… ausserdem kann X mit seinen Sachen machen was er will.
Als X dann den Mietvertrag kündigt und an A die Küche ohne
E-Geräte anbietet (was in der Preisfindung bereits
Berücksichtigung findet), lehnt A den Kaufpreis ab und bietet
nur ca. ein Drittel des ursprünglichen Kaufpreises an.
Ja dann soll X die Küche doch mitnehmen. Ist ja seine.
In
seinem Angebot verweist A darauf, dass bei nicht Zustande
kommen des Kaufs der Küche „der frühere Zustand
wiederherzustellen sei“.
Was den Raum angeht schon… die Küche kann er trotzdem mitnehmen.
Angenommen die Küche steht auf
Laminatboden, müsste dieser dann wirklich ausgetauscht werden?
Wieso müsste man diesen aus VM Sicht austauschen?
wie sieht es mit dem Preis aus, wenn ein Dritter den Pres für
die Küche akzeptiert?
Dann soll X die Küche (die bekanntermassen sehr selten in eine neue Wohung passt) doch einfach der dritten Person verkaufen.
Gruss Ivo
Angenommen die Küche steht auf
Laminatboden, müsste dieser dann wirklich ausgetauscht werden?
Da der Boden unter der Küche selbstverständlich in den letzten Jahren natürlich kein Sonnenlicht etc. abbekommen hat, hat er eine andere Farbe. Dadurch hat der Vermieter nur die Möglichkeit eine Küche gleichen Schnittes (also auch mit Insel)neu aufzubauen. Oder müsste der Mieter, wenn er sein Eigentum entfernt, den Boden erneuern.
Gruß Yvonne