Küchenverkauf - Meister benötigt?

Guten Tag,

ich hoffe einer von euch kann mir weiterhelfen. Ich hab da nämlich folgendes Problem…

Ich möchte Großküchenprodukte aus Italien, Frankreich und Hong Kong importieren. Darunter sind elektronische Produkte wie Öfen, Friteusen, Dampfkocher, Kühlschränke, sanitär Produkte, wie Spülen und ähnliches, sowie Arbeitsplatten, Kellen, Schüsseln und andere Arbeitsuntensillien.
Ich selber kenne mich mit den Geräten zwar aus, habe jedoch keinerlei Meistertitel. Könnte ich dennoch solche Geräte verkaufen? Gibt es da vorraussetzungen?
Wer haftet im Schadensfall? Der Importeur oder der Hersteller?

Vielen Dank
Tony

Hallo Tony,

Ich möchte Großküchenprodukte aus Italien, Frankreich und Hong
Kong importieren. Darunter sind elektronische Produkte wie
Öfen, Friteusen, Dampfkocher, Kühlschränke, sanitär Produkte,
wie Spülen und ähnliches, sowie Arbeitsplatten, Kellen,
Schüsseln und andere Arbeitsuntensillien.
Ich selber kenne mich mit den Geräten zwar aus, habe jedoch
keinerlei Meistertitel. Könnte ich dennoch solche Geräte
verkaufen?

Verkaufen darf im Prinzip jeder, der ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hat.

Gibt es da vorraussetzungen?
Wer haftet im Schadensfall?

Zuersteinmal, müssen die Geräte den hier geltenden Vorschriften (VDE, IEN, VDE usw.) entsprechen. Bei Geräten aus Hong Kong und Italien ist das nicht immer der Fall.

Der Importeur oder der Hersteller?

Grundsätzlich zuerst einmal auf denjenigen, der die Ware als letzter in der Kette verkauft hat. Wenn dieser glaubhaft machen kann, dass er schuldlos ist, kommt der nächste in der Kette dran. Also irgendwann auch DU !
Jetzt kommt es wiederum darauf an, was du an Unterlagen in der Hand hast:

Grundsätzlich bist du das letzte Glied in der Kette, welches deutschem Recht unterliegt.

Wenn du eine Konformitätserklärung deines Lieferanten hast, dass die Produkte den geltenden Vorschriften entsprechen, kannst du den Lieferanten in Regress nehmen.

Italien und Frankreich unterliegen dem EU-recht, da ist vieles einfacher und auch die deutsche Rechtsprechung ist in diesen Ländern teilweise verbindlich.

Bei dem Lieferanten in Hong Kong ist das aber nicht so einfach. Da besteht die Möglichkeit, dass du auf dem Schaden sitzen bleibst.
Zudem spielt es noch eine Rolle, in welcher Währung abgerechnet wird. Wenn alles in US-$ verrechnet wird, gelten spezielle internationale Bestimmungen, andernfalls meist nur das nationale Recht.

MfG Peter(TOO)

Hallo,

es ist eigentlich ganz simpel einfach: der Verkäufer haftet gegenüber seinem Kunden.

Das heißt: wenn er die Ware weiterverkauft ist er der Ansprechpartner und der Verantwortliche gegenüber seinen Kunden. Er selbst kann dann wiederum Ansprüche gegenüber seinen Lieferanten geltend machen, nur wird das natürlich schwierig gegenüber Lieferanten aus dem Ausland…

Gruß,

MecFleih

Ich habe 20 Jahre diese Geräte verkauft Planung und Montage.
Nur für den Vertrieb benötigst Du keinen Meister bzw Betriebsleiter als Festangestellten.Aber Service kann ein externer Erledigen Du machst (nur ) Handel solltest aber auch Service anbieten sonst wird es schwer mit dem Handel.
Gern beantworte ich Dir weitere Fragen
gruß
Jörg

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