Küchenzeile in Mietwohnung

Hallo Forumsmitglieder,

angenommen folgendes Problem tritt auf.

In einer Mietwohnung befindet sich eine Küchenzeile (bestehend aus Küchenschränken, Spüle und Elektrogeräten), die dem Mieter zur Nutzung überlassen wurde. Eine Nutzungsgebühr für die Küchenzeile wurde nicht erhoben.

Des Weiteren wurde weder im Mietvertrag oder anderweitig eine schriftliche Miet-/Überlassungsregelung festgehalten.

Die Küchenzeile befand sich bereits beim Einzug in einem altersbedingt desolaten Zustand.

Da die Küche einige altersbedingt Defekte aufweist, wird seitens des Mieters gefordert diese Defekte beheben zu lassen bzw. Küchenteile ganz aus zu tauschen.

Seitens des Vermieters wird die Beseitigung der Defekte bzw. der Austausche von Küchenteilen abgelehnt. Der Vermieter weißt darauf hin, dass die Küche lediglich zur Nutzung überlassen wurde und auf Wunsch des Mieters entfernt werden kann. Eine Ersatzküche würde durch den Vermieter allerdings nicht gestellt werden.

Meine Fragen:
1.) Wer ist für die Küchenzeile und die Beseitigung der auftretender Defekte verantwortlich?
2.) Ist die Küchenzeile beim nicht Vorhandensein von Nutzungsgebühr und Regelung in Schriftform automatisch Bestandteil der Mietvertrages?
3.) Ist der Vermieter bei Entfernung der alten Küchenzeile verpflichtet eine Ersatzküche zu stellen?

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten!

Gruß

Nachgefragt
Hallo Robsun,

wichtig wäre vielleicht noch folgendes zu wissen:

Gab es eine Wohnungsbesichtigung, wenn ja, wurde der Zustand bereits hier festgestellt oder vom Vermieter angegeben?

Wenn es vor Vertragsabschluß keine Besichtigung gab, wurde das Vorhandensein der Küchenzeile erwähnt, wenn ja, wurde der Zustand der Küche beschrieben?

Gruß

Joschi

Hallo Joschi,
gleiches erlebe ich auch … jedoch aus der Vermieterseite.
Hinweis: Meine Mieter sind meine KUNDEN und werden dementsprechend behandelt.
Die Küchenzeilen sind -wie beschrieben- vorhanden und altern bzw. nutzen sich ab.
Wer muss die Reparaturen übernehmen?
Die Wohnungen werden natürlich vorher besichtigt.
Danke für eine Aussage oder Link sagt:

  • Volker Wolter -

Servus Joschi2009,

Ja - eine Besichtigung der Mietwohnung (inklusive Küche) wurde durch Mieter und Vermieter durchgeführt. Bezüglich der Küchenzeile gab es bei der Besichtigung, seitens des Vermieters keine gesonderten Hinweise und seitens des Mieters keine Beanstandungen.

Gruß und schon mal Danke

Hallo Robsun,

Ich sehe die Verpflichtung des Vermieters zumindest den Zustand der Küche zum Zeitpunkt der Besichtigung zu erhalten.
Da bei der Besichtigung die Küche vorhanden war und offensichtich kein Eigentumsübergang von Vermieter zu Mieter stattgefunden hat, ist der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich. Man würde wohl davon ausgehen, dass aufgrund der zum Zeitpunkt der Besichtigung vorgefundener Zustand zur Vertragsunterzeichnung geführt hat (Miete schliesst die Benutzung der Küche mit ein).
Jedoch ist zu beachten, dass in Mietverträgen die Instandhaltung von Einrichtungen des regelmäßigen und häufigen Gebrauches teilweise auf den Mieter übertragen werden können. Hier gibt es in der Regel eine Vereinbarung welche die Kostenübernahme in Einzelfällen auf Betrag X begrenzt auf einen Betrag p.a von Y durch den Mieter vor gibt.

Gruß

Joschi