Küchezeile in Mietwohnung

Hallo Forumsmitglieder,

angenommen folgendes Problem tritt auf.

In einer Mietwohnung befindet sich eine Küchenzeile (bestehend aus Küchenschränken, Spüle und Elektrogeräten), die dem Mieter zur Nutzung überlassen wurde. Eine Nutzungsgebühr für die Küchenzeile wurde nicht erhoben.

Des Weiteren wurde weder im Mietvertrag oder anderweitig eine schriftliche
Miet-/Überlassungsregelung festgehalten.

Die Küchenzeile befand sich bereits beim Einzug in einem altersbedingt desolaten Zustand.

Da die Küche einige altersbedingt Defekte aufweist, wird seitens des Mieters gefordert diese Defekte beheben zu lassen bzw. Küchenteile ganz aus zu tauschen.

Seitens des Vermieters wird die Beseitigung der Defekte bzw. der Austausche von Küchenteilen abgelehnt. Der Vermieter weißt darauf hin, dass die Küche lediglich zur Nutzung überlassen wurde und auf Wunsch des Mieters entfernt werden kann. Eine Ersatzküche würde durch den Vermieter allerdings nicht gestellt werden.

Meine Fragen:
1.) Wer ist für die Küchenzeile und die Behebung auftretender Defekte verantwortlich?
2.) Ist die Küchenzeile beim nicht Vorhandensein von Nutzungsgebühr und Regelung in Schriftform automatisch Bestandteil der Mietsache?
3.) Ist der Vermieter bei Entfernung der alten Küchenzeile verpflichtet eine Ersatzküche zu stellen?

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten!

Gruß

angenommen folgendes Problem tritt auf.

Küche lediglich zur Nutzung überlassen
und auf Wunsch des Mieters entfernt werden kann.

Hallo,
genau deswegen, damit kein Problem auftritt, wurde vom Vermieter diese Vorgehensweise gewaehlt. Der Mieter darf machen was er mag, nicht mehr kochen, neue Kueche kaufen, ganz allein bestimmen.
Gruss Helmut