Küdigung / Folgender Sachverhalt

Frau XYZ erhielt am letzten Freitag ein Schreiben von der Firma per Einwurfeinschreiben ihre Gehaltsabrechnung, was ungewöhnlich ist und normalerweise nicht vorkommt. Da es in der letzten Zeit zu Spannungen gekommen ist, rechnete sie schon insgeheim mit Ihrer Kündigung. Diese erfolgte dann heute, jedoch nur mundlich und nicht schriftlich zum 30. September. Die schriftliche Kündigung habe sie ja schon am Freitag erhalten. Unterschrieben hat sie auch heute ihre Kündigung nicht.

Sie musste allerdings ihren zugangschip, notebook etc…abgeben. Ist jetzt eine Kündigung erfolgt, wer ist in der Beweispflicht und muss begründet durch Abagabe der arbeitsmitteln und zugangskarte auch gegen diese Art der Kündigung, obwohl nicht schriftlich erfolgte, auch innerhalb zwei Wochen widersprochen werden.

Vielen Dank
mfg
elvira

Hi!

Ist jetzt eine Kündigung erfolgt,

Nein

wer ist in
der Beweispflicht

Der, welcher gekündigt hat.

und muss begründet durch Abagabe der
arbeitsmitteln und zugangskarte auch gegen diese Art der
Kündigung, obwohl nicht schriftlich erfolgte, auch innerhalb
zwei Wochen widersprochen werden.

Widersprüche gegen Kündigungen
höre ich in letzter Zeit immer häufiger, sind aber so was von überflüssig!
Gegen eine ungerechtfertigte oder „falsche“ (Schriftform fehlt) Kündigung muss im Zweifel geklagt werden. Da gilt normalerweise eine Frist von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung.
DER EINFACHHEIT HALBER kann man diese Frist einhalten - dann gibt es keine Missverständnisse.

LG
Guido

Widersprüche gegen Kündigungen
höre ich in letzter Zeit immer häufiger, sind aber so was von
überflüssig!
Gegen eine ungerechtfertigte oder „falsche“ (Schriftform
fehlt) Kündigung muss im Zweifel geklagt werden. Da gilt
normalerweise eine Frist von 3 Wochen nach Erhalt der
Kündigung.
DER EINFACHHEIT HALBER kann man diese Frist einhalten - dann
gibt es keine Missverständnisse.

o.k danke, also im zweifel klagen. Wie ist dass wenn man in 2 Wochen nicht mehr in der Probezeit ist, aber jetzt schon noch. Es muss doch eine nochmalige Kündigung erfolgen - oder’?

Hi!

o.k danke, also im zweifel klagen. Wie ist dass wenn man in 2
Wochen nicht mehr in der Probezeit ist, aber jetzt schon noch.
Es muss doch eine nochmalige Kündigung erfolgen - oder’?

Es WURDE ja bislang nicht gekündigt, weshalb von nochmalig eigentlich nicht die Rede sein kann.

Das einzig Sinnvolle ist, sich schleunigst auf den Weg zum fiktiven FA für Arbeitsrecht zu machen und dem das Ganze vorzutragen!!!

LG
Guido

vielen Dank,
nochmal was kurzes. Muss der Firmenwagen auch sofort abgegeben werden? Eigentlich nicht oder, zumindest nicht vor dem 30.09, weil dieser ja auch wie Gehalt behandelt wird. oder?
vielen DAnk

vielen Dank,
nochmal was kurzes. Muss der Firmenwagen auch sofort abgegeben
werden? Eigentlich nicht oder, zumindest nicht vor dem 30.09,
weil dieser ja auch wie Gehalt behandelt wird. oder?
vielen DAnk

Zusatz:
Es steht im Vertrag drin, dass innerhalb der Probezeit ein Übergangsfahrzeit gewährt wird

Hi!

Auch hier wäre es unabdingbar, den genau detaillierten Sachverhalt zu kennen, was ganz sicher nur der FA für Arbeitsrecht vor Ort kann!

Tendenziell denkst Du aber so verkehrt nicht :wink:

LG
Guido