Hallo Liebe Mitglieder zusammen! 31.12.2012
Ich verstehe die Küdigungsfristen im meinen Mietvertrag nicht, jetzt schreibe ich mal was da drin steht.
So wie ich es aufschreibe steht es im Mietvertrag:
Also eingezogen in der Wohnung:
Dauer des Mitvertrages
Dieser Mietvertrag beginnt am 15.04.2001 und läuft auf unbestimmte Zeit
Jetzt der Text zuden Kuedigungsfristen:
Kuedigungsfristen
ist eine bestimmte Miet vereinbart, kann der Vertrag von keinem der Vertragschliessenden
innerhalb dieser Frist gekuendigt werden. Etwas gilt, wenn ein Grund zur ausserordentlichen fristlosen Kuendigung oder ausserordentlichen befristeten Kuendigung besteht.
Bei unbestimmter Mietdauer sind die Vertragsparteien berechtigt, diesen Mietvertrag spaetestens am 3. Werktag, wie folgt schriftlich zu kuedigen: - bei einer Mietdauer bis zu 5 Jahren zum Ablauf des uebernaechsten Monats - nach 5, 8 und 10 Jahren Ueberlassung der Wohnung verlaengert sich die Kuedigungsfrist jeweils um drei Monate. Der Vermieter bedarf zur Kuendigung zusaetzlich eines Kuendigungsgrundes im Sinne von § 564 b Abs. 2 BGB
Nachmieter:
Wuenscht der Mieter, aus dem Mietvertrag vorzeitig und ohne Einhaltung einer Kuendigungsfristauszuscheiden, kann er dem Vermieter einen Nachmieter benennen, der bereit ist, in den Mietvertrag zu denselben Bedingungen einzutreten. Bestehen in persoenlicher und wirtschaftlicher Hinsicht seitens des Vermieters gegen den Mietinteressenten keine Bedenken, ist der Vermieter verpfichtet, seine Zustimmung zum Eintritt in den Mietvertrag unverzueglich zu erteilen. Mit Eintritt des Nachmieters in diesen Mietvertrag scheidet der bisherige Mieter aus dem Vertrag aus, ohne dass es einer Kuendigung bedarf.