Hallo zusammen,
folgende (fiktive) Situation:
Eine Firma A meldet Isolvenz an (noch nicht eröffnet), es findet sich eine Frima B die diese übernehmen will. Firmenstandort soll erhalten bleiben. Die übernommene Firma soll unter gleichem Namen fortgeführt werden wie bisher.
Die Firma B will aber nicht alle Abteilungen übernehmen, sondern bestimmte Abteilungen künftig zentral (andere Stadt weit weg) führen.
Wenn Mitarbeiter der Firma A nun also nicht mehr benötigt werden, was passiert?
a) (betriebsbed.) Kündigung kann per sofort ausgesprochen werden?
b) (betriebsbed.) Kündigung hat unter Berücksichtigung der gesetzlichen KüFrist zu erfolgen?
c) da betriebsbed. Kündigung muß evtl. sogar eine Abfindung gezahlt werden?
gibt es noch weiteres zu beachten? (Arbeitsamt etc.?)
Würde sich was ändern bei der Antwort wenn die übernhemnede Firma die insolvente Firma nicht als eigenständige Firma fortführt?
Gruß
Oliver
Hallo, würde der Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsvertrag abschließen müssen?
Hallo, würde der Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsvertrag
abschließen müssen?
Hallo nochmal,
in diesem fiktiven Falle sei folgendes geplant:
die betroffenen Mitarbeiter werden VOR Inkrafttreten der Firmenübernahme durch den Inso-Verwalter unter Einhaltung der KüFrist (bis zu 3 Monate je nach Einzelfall) gekündigt.
Da nicht genug Masse da sein dürfte, um die Gehälter (oder gar irgendwelche Abfindungen) für den entsprechenden Zeitraum zu zahlen sollen die AN sich beim Arbeitsamt per sofort arbeitlos melden, der Inso-Verwalter erklärt sich bereit die Differenz zwischen Arbeitslosengeld und vollem Gehalt zu zahlen (sofern genug Insolvenzmasse vorhanden).
Die Firma soll dann mit den verbleibenden Abteilungen / Mitarbeitern weitergeführt werden.
Wenn´s echt wäre, könnte man meinen dass die betroffenen Arbeitnehmer ziemlich gekniffen wären, oder gäbe es Chancen sich zu wehren / stünden den AN Zahlungen durch die übernehmende Firma zu?
Grüße
Oliver