Kühlschrank

Also mal angenommen, jemand zieht in eine Wohnung ein in deren Küche
u.a. ein Küühlschrank ist. Nun ist der Kühlschrank schon gebraucht
und riecht ein wenig; der Mieter entsorgt ihn daraufhin und ersetzt
ihn durch einen neuen.
10 Jahre später zieht er aus und hat das vergessen. Er bietet dem
Nachmieter an, den Kühlschrank und eine Geschirrspülmaschine
für 150.- abzulösen. Dieser will das nicht und so fährt der Mieter
beide Teile auf den Sperrmüll.
Nun möchte der Vermieter einen Kühlschrank von ihm haben.

Kann der Mieter jetzt sagen, ein über 10 Jahre alter Kühlschrank ist
nichts mehr wert, oder wenn, wieviel wäre angemessen?
Es soll mit der Kaution verrechnet werden.

Hi,

Du hättest den Kühlschrank der dem Vermieter gehört hat nicht einfach entsorgen dürfrn, sondern hättest ihn -wenn Du ihn nicht benutzen wolltest- bis zu Deinem Auszug aufbewahren müssen. Jetzt will der Vermieter natürlich wieder einen Kühlschrank haben, ist doch logisch…wenn der Nachmieter Deinen Kühlschrank nicht benutzen wollte, hätte zum. dieser aufgehoben werden müssen, denn der Vermieter hatte ein Gerät gestellt, welches ihm jetzt fehlt.

Gruß
Maja

Hallo,

der Mieter muss dem Vermieter den Kühlschrank wersetzen. Er kann hier nicht einmal „neu für alt“ geltend machen.

Gruss Günter

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