Ein 3 Monaten alter Kühlschrank ist jetzt schon defekt. Der Händler erkennt den Fehler an und will einen neuen liefern.
Allerdings will er nur bis zur Bordsteinkante liefern, weil diese Lieferung ursprünglich gewählt wurde. Der defekte Kühklschrank soll nach unten geschleppt werden.
Das zweite Problem: Der neue Kühlschrank soll 12 Stunden stehen, bevor er benutzt wird. Wo sollen die Lebensmittel hin, wenn der alte Kühlschrank weg ist und der neue noch nicht benutzbar ist?
Hallo,
Ein 3 Monaten alter Kühlschrank ist jetzt schon defekt. Der
Händler erkennt den Fehler an und will einen neuen liefern.
Allerdings will er nur bis zur Bordsteinkante liefern, weil
diese Lieferung ursprünglich gewählt wurde. Der defekte
Kühklschrank soll nach unten geschleppt werden.
er wurde ja auch raufgeschleppt; es scheint sich also nicht um ein unlösbares Problem zu handeln. Darüber hinaus kann der Händler ja nichts dafür, wenn der Kunde in der Dachgeschoßwohnung ohne Aufzug wohnt.
Das zweite Problem: Der neue Kühlschrank soll 12 Stunden
stehen, bevor er benutzt wird. Wo sollen die Lebensmittel hin,
wenn der alte Kühlschrank weg ist und der neue noch nicht
benutzbar ist?
Das gehört zum allgemeinen Lebensrisiko und nicht in den Problemkreis des Händlers. Entweder futtert man den Kühlschrank vorher leer, bringt die Sachen beim Nachbarn unter, benutzt seine mobile Picknickkühltruhe mit Stromanschluß oder Kühlakkus oder bastelt sich mit Styroporkartons und Kühlakkus/Trockeneis einen Behelfskühlschrank.
Gruß
Christian
Ein 3 Monaten alter Kühlschrank ist jetzt schon defekt. Der
Händler erkennt den Fehler an und will einen neuen liefern.
Allerdings will er nur bis zur Bordsteinkante liefern, weil
diese Lieferung ursprünglich gewählt wurde. Der defekte
Kühklschrank soll nach unten geschleppt werden.
Da aber Händler fehlerhafte Ware auf ihre Rechnung aber auch ausbauen müssen, sollte man sich darauf nicht einlassen und auf Lieferung in die Whg bestehen. schließlich wäre mit einem funktionierendem Kühlschrank das Ganze überflüssig.
Das zweite Problem: Der neue Kühlschrank soll 12 Stunden
stehen, bevor er benutzt wird. Wo sollen die Lebensmittel hin,
wenn der alte Kühlschrank weg ist und der neue noch nicht
benutzbar ist?
Vorschlag: Der neue kommt, erst dann kommt der alte raus. Der Händler kann ihn ja nach 12h abholen. Aus der Whg soll er ihn aber gleich nach unten mitnehmen, wenn der neue kommt.
Und das nächste Mal: anderer Händler. Besonders, wenn er nicht kooperiert. Das sollte man ihm auch deutlich sagen. Nichts ist so schlimm wie ein verlorener Kunde.
Kühlschrank defekt - Vorgehen bei Gewährleistung
HHallo,
meines Erachtens ist der Händler nur zur Nacherfüllung verpflichtet, d. h. er muss den geschlossenen Vertrag korrekt erfüllen.
Darüber hinausgehende Schäden, z. B. die Kosten für einen Möbelträger und die Anmietung eines Zwischenkühllagers fallen unter den Schadensersatzanspruch, den man gegenüber dem Händler nur hat, wenn dieser den Mangel selbst zu vertreten hat - das dürfte hier jedoch nur der Fall sein, wenn der Händler den Kühlschrank selbst beschädigt oder ihn wissentlich defekt verkauft hat.
Schöne Grüße
Martin