Kühlschrank falsch herum isoliert? Nachbesserung?

Hallo liebe Rechtskundige,

jetzt wird es sehr kurios:

Welche von den folgenden Daten muss in das Schreiben an die Firma?

150L-Kühlschrank ohne Gefrierfach gekauft, innerhalb einer Woche geliefert, noch nicht eingebaut, sondern vom Lieferanten in einen Kellerraum frei stehend mit 14°C stellen lassen, um zu prüfen ob er in Ordnung ist.
Kühlschrank läuft seither vermutlich ununterbrochen, schaltet nie ab.
Stromprüfung ergab einen Verbrauch von 0,4kwh in 60 Minuten, auf dem Etikett am Gerät steht aber 0,23kwh in 24 Stunden.
Geräteklasse A++.

Thermostat-einteilungen von 1-7.
Gerät kühlt bei jeder Einstellung auf 14°C (= Umgebungs-temperatur!).

Und jetzt das Eigenartigste:

Legt man die Hand auf die Gerätewände,
fühlt sich das Gerät innen warm und außen wesentlich kälter an. Ich glaube, die haben die Isolierung in den Wänden falsch herum angebracht, oder die Kühlflüssigkeit kursiert an der falschen Stelle.
Das Tauwasser fließt nicht nach außen ab und verdunstet da, sondern landet im Gemüsefach (unterste Ebene).

Der Kühlschrank ist der aus dem Verkaufsraum, deshalb Preisnachlass von 20 EUR auf 189EUR, einen anderen des gleichen Typs zu bestellen und zu liefern, hätte ca. vier Wochen gedauert.
Ein Defekt war im Verkaufsraum nicht zu erkennen, der Kühlschrank war auch garnicht angeschlossen.

Gibt es die Möglichkeit, von der Firma „Nachbesserung“, also entweder Reparatur oder Ersatz zu fordern?

Bei einem Preisnachlass ist das meist schwierig, aber wenn das Gerät so ganz und gar entgegen seiner Natur funktioniert?

Ich wäre sehr dankbar für eine fachliche Meinung, wie die Lage zu interpretieren ist.

Freundliche Grüße
visit

Hallo,

ich bin jetzt kein technischer Fachmann oder so was, aber so wie der Fall beschrieben wird, ist der Kühlschrank schlicht mangelhaft i.S.v. § 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die Rechte des Käufers richten sich dann nach § 437 BGB bzw. nach den dort genannten Normen.

Ein Preisnachlass alleine rechtfertigt noch keinen Ausschluss dieser Gewährleistung, sofern die Sache als „neu“ verkauft wurde. Der Käufer sollte sich also den schriftlichen Kaufvertrag nebst AGB des Händlers mal anschauen, falls es solche gibt und herausfinden, was der Händler zu tun gedenkt, falls sich die verkaufte Sache als mangelhaft herausstelt. Üblicherweise gesteht sich der Händler zunächst ein ein- oder auch mehrmaliges Nachbesserungsrecht zu, bevor der Käufer wandeln - das heißt Ware zurück, Geld zurück - kann.

Im Zweifel nach Durchsicht der Unterlagen noch mal nachfragen.

Viele Glück

Ewurscht

Ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort!
visit

Hallo liebe Rechtskundige,
bin ich zwar nicht, aber dafür meine ich mich mit Kühlschränken etwas auszukennen.

in einen Kellerraum frei stehend mit 14°C stellen lassen, um
zu prüfen ob er in Ordnung ist.

Da würde ich dringend in die Gebrauchsanleitung schauen, ob er dafür geeignet ist. Viele Kühlschränke, die bei uns verkauft werden, brauchen eine Mindestraumtemperatur von 16°C (das hat etwas mit der vewedeten technik zu tun). Manche aben einen Schalter, mit dem man einfach dei Innenbeleuchtung dauerhaft einschaltet, dann funktioneiren sie auch in kühleren Räumen.

an. Ich glaube, die haben die Isolierung in den Wänden falsch
herum angebracht,

Der Isolierung ist das egal, in welche Richtung sie isoliert.

Das Tauwasser fließt nicht nach außen ab und verdunstet da,

Da könnte etwas verstopft sein. Zur Reinigung empfiehlt sich ebenfalls ein Blick in die Gebrauchsanleitung.
Ach ja - sollte keine Gebrauchsanleitung dabei gewesen sein, so könnte das nach geltender Auffassung ein Grund für weiter Ansprüche sein.

Cu Rene

Hallo,

in einen Kellerraum frei stehend mit 14°C stellen lassen, um
zu prüfen ob er in Ordnung ist.

Da würde ich dringend in die Gebrauchsanleitung schauen, ob er
dafür geeignet ist. Viele Kühlschränke, die bei uns verkauft
werden, brauchen eine Mindestraumtemperatur von 16°C (das hat
etwas mit der vewedeten technik zu tun). Manche aben einen
Schalter, mit dem man einfach dei Innenbeleuchtung dauerhaft
einschaltet, dann funktioneiren sie auch in kühleren Räumen.

Da hast Du etwas nicht ganz richtig im Kopf. Die Sache mit der Innenbeleuchtung dient dazu, bei einer Kühl-Gefrier-Kombination mit nur einer Pumpe dafür zu sorgen, dass das Kühlaggregat oft genug anspringt, um im Gefrierabteil für Frost zu sorgen. Was natürlich besonders dann ein Problem ist, wenn das Gerät in einem kühlen Raum steht, in dem das Kühlschrankabteil überhaupt keine Kühlung benötigt.

Das ist hier aber gar nicht der Fall - das Ding hat ja gar kein Gefrierfach. Es ist schlicht defekt. Und was man in einen Brief an die Frima schreibt, ist Banane - Hauptsache, dass man das Vorhandensein eines Mangels erklärt. Ursachenforschung darf die Firma selber betreiben und das Gerät wird sie eh’ kennen, wenn sie es geliefert hat. Vermutlich wird es auch gar keine Probleme deswegen geben.
Gruß
loderunner (ianal)