Hallo,
wer kann mir bitte helfen…ich habe folgendes Problem:
Einzug in eine Mietwohnung 6.7.2019, EBK (mit Einbau- Kühl-Gefrierkombination) ist Mietsache und wird mit monatlich 30 Euro berechnet.
Der ca. 25 Jahre alte Kühlschrank vereist bei (ab) Stufe 3 und bei Stufe 2 werden die Lebensmittel feucht und sind nach kurzer Zeit nicht mehr genießbar. Wasser befindet sich im Kühlschrank. Dieser wird von mir 2-3 x am Tag trocken gelegt.
Nachdem am 19.7. die Mängel dem Vermieter aufgelistet wurden, war dieser auch da und hat sich ein Bild von dem Kühlschrank gemacht. (Angeblich hatte der Vormieter nie Probleme…er war sehr verärgert…meinte, dass er nie Probleme mit einem Einbau-Kühlschrank hatte…er nun 500.- Euro in die Hand nehmen muss ect…)
Danach auch nochmals Anfang August, mit einem Tischler, welcher sich bezügl. Küchenumbau (Küchenfronten) das ganze angesehen hatte.
Der Vermieter ist nun bis Mitte September im Urlaub und wir warten wieder.
Ich würde ihm gerne eine Frist setzen, bis wann er die Mängel nun behoben sein muss.
Er hat angekündigt, dass aufrgeund den höheren Kosten (275.- Euro), statt eine Einabua- Kühl- Gefrierkombination, ein Standkühlscharnk gestellt wird, sowie ein Hängeschrank über den Kühlschrank gehangen werden soll, statt den vorhandenen 2 Fächern, welche sich in dem Hochschrank befinden, der auch die Kühl-Gefrierkombination ümgibt.
Zu meiner Frage: Ich möchte nun eine Frist setzen, bis wann das ganze erledigt sein muss (Austausch Kühl-Gefrierkombiantion, sowie Anbringung des Hängeschrnakes über dem Kühlschrank).
Wir erwähnt ist der Vermieter bis zum
Auch wenn das nicht mein " Problem " ist, würde ich dennoch Rücksicht nehmen und die Frist auf den 26.09. setzen. Somit auch die Miete ??? ab dem 1.10 mindern/kürzen…die Fragezeichen, da ich nicht weiß, ob ich die Minerung nun von der Gesamtmiete abziehen soll, oder aber von dem Betrag in Höhe von 30.- Euro, welche monatlich düe die Nutzung der Küche entstehen.
Wieviel Prozent kann ich die Minderung ansetzen, bzw. ab wann…erst ab Mitteilung oder aber bereits ab…?