Kühlschrank, Mietminderung, Mietsache

Hallo,

wer kann mir bitte helfen…ich habe folgendes Problem:

Einzug in eine Mietwohnung 6.7.2019, EBK (mit Einbau- Kühl-Gefrierkombination) ist Mietsache und wird mit monatlich 30 Euro berechnet.
Der ca. 25 Jahre alte Kühlschrank vereist bei (ab) Stufe 3 und bei Stufe 2 werden die Lebensmittel feucht und sind nach kurzer Zeit nicht mehr genießbar. Wasser befindet sich im Kühlschrank. Dieser wird von mir 2-3 x am Tag trocken gelegt.

Nachdem am 19.7. die Mängel dem Vermieter aufgelistet wurden, war dieser auch da und hat sich ein Bild von dem Kühlschrank gemacht. (Angeblich hatte der Vormieter nie Probleme…er war sehr verärgert…meinte, dass er nie Probleme mit einem Einbau-Kühlschrank hatte…er nun 500.- Euro in die Hand nehmen muss ect…)
Danach auch nochmals Anfang August, mit einem Tischler, welcher sich bezügl. Küchenumbau (Küchenfronten) das ganze angesehen hatte.

Der Vermieter ist nun bis Mitte September im Urlaub und wir warten wieder.
Ich würde ihm gerne eine Frist setzen, bis wann er die Mängel nun behoben sein muss.
Er hat angekündigt, dass aufrgeund den höheren Kosten (275.- Euro), statt eine Einabua- Kühl- Gefrierkombination, ein Standkühlscharnk gestellt wird, sowie ein Hängeschrank über den Kühlschrank gehangen werden soll, statt den vorhandenen 2 Fächern, welche sich in dem Hochschrank befinden, der auch die Kühl-Gefrierkombination ümgibt.

Zu meiner Frage: Ich möchte nun eine Frist setzen, bis wann das ganze erledigt sein muss (Austausch Kühl-Gefrierkombiantion, sowie Anbringung des Hängeschrnakes über dem Kühlschrank).
Wir erwähnt ist der Vermieter bis zum
Auch wenn das nicht mein " Problem " ist, würde ich dennoch Rücksicht nehmen und die Frist auf den 26.09. setzen. Somit auch die Miete ??? ab dem 1.10 mindern/kürzen…die Fragezeichen, da ich nicht weiß, ob ich die Minerung nun von der Gesamtmiete abziehen soll, oder aber von dem Betrag in Höhe von 30.- Euro, welche monatlich düe die Nutzung der Küche entstehen.

Wieviel Prozent kann ich die Minderung ansetzen, bzw. ab wann…erst ab Mitteilung oder aber bereits ab…?

Hallo,
wird nur für die Kühl-Gefrierkombination 30,- € mtl. berechnet oder sind da noch mehr Geräte dabei.
Rechne mal 30 x 12 x 25, da dürfte der Krempel schon lange abgezahlt sein.
Wenn er bockig ist (der Vermieter) dann stell die alte Krücke (den Kühlschrank) in den Keller und lass dir auf eigene Kosten einen neuen einbauen. Durch den viel geringeren Verbrauch der neuen Geräte hast du das Geld schnell wieder drin.
Oder bezahlt der Vermieter deinen Strom?

Gruß
Bernd

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Hallo,

danke für Deine Nachricht.

Die gesamte Küche (EBK mit Gefrierkombination & Spülmaschine) wird mit 30.- Euro/monatlich berechnet.
Die EBK ist in etwa 25 Jahre alt- vermutlich 26 Jahre alt.

Rückantwort der Fa, Elektrolux nach meiner Anfrage aufgrund des sAlter ect. an die Fa. Elektrolux:

" Das Geräte wurde 1994 bis 1997 produziert und verkauft.

Die durchschnittliche Lebensdauer dieser Geräte liegt bei 12 bis 15 Jahren. "

Für mich war/ist es von Anbeginn nicht verwunderlich gewesen, dass die Kombination kaputt ist/gegangen ist.

Die EBK ist vermutlich schon seit Bj. des Hauses (26 Jahre alt) im Haus.
Die Spülmaschine wurde sicher inzwischen erneuert.

In den Keller kann ich die Teile nicht stellen, da ich hierzu keine Möglichkeit (Platz) habe.

Das wäre nur die Option falls du beim Auszug den Urzustand herstellen musst. Du kannst natürlich auch mit dem Vermieter (schriftlich) die Verschrottung vereinbaren.

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Und mit diesen Umbauten in deiner Küche bist du einverstanden?
Du mietest die EBK in der Form, wie sie dir bei der Wohnungsbesichtigung gezeigt wurde.
Ich sehe überhaupt keinen Grund, warum du eine Änderung der Optik hinnehmen müsstest, wenn es problemlos einen Ersatz für den defekten Kühlschrank gibt.

Da du seit dem 19.07. den Mangel gemeldet hast und der Vermieter seit nunmehr über 40 Tagen keine Abhilfe geschaffen hat, hättest du schon längst eine Frist setzen und Eigenvornahme androhen können. Auch im Urlaub kann man einen Handwerker beauftragen, deine Rücksicht ist meiner Meinung nach unangemessen.

Mitminderung für die Küchenmiete ist natürlich ab dem Tag möglich, ab dem der Mangel bestand.
Du zahlst 30€ für eine voll benutzbare Küche, ohne nutzbaren Kühlschrank würde ich vielleicht 5€ abziehen.

Ein Vermieter, der sich echauffiert, dass er 500€ Kosten hat (für eine 25 Jahre alte EBK)?
Ein Vermieter, der um 275€ Gerätepreis zu sparen die Küche umgestalten will?

Ich vermute, dass der die Welt nicht mehr verstehen würde. Die Küche ist doch top, nie was dran gewesen, hat über 6000DM gekostet, da kommt jetzt so ein Schnösel und will das gute Stück entsorgen?

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Vielen Dank, das hilft mir etwas Klarkeit rein zu bringen.

Bezügl. der Minderung des Betrages für die monatlichen Zahlung der Küche:

Für den Moant Juli und August habe ich ja bereits die vollen Kosten gezahlt. Kann ich rückwirkend, somit also für Monat Juli (halber Monat) 2,50, für den Monat August 5.- Euro von der September Miete somit 7,50 Euro, abziehen ?
Bzw. dann 12,50 Euro, denn wenn er bis Mitte September im Urlaub ist, wird er ohnehin vermutlich mind. bis Ende September benötigen, bis dass ein neuer Kühlschrank steht.

Oder hätte ich den Vermieter erst über meine Minderrungsabsicht in Kenntnis setzen müssen und kann die Minderung erst nach schriftlicher Bekannt-machung und Fristsetzung tätigen ?

Bezügl. den Änderungen der Küche, ehrlich gesagt habe ich soweit (noch) gar nicht gedacht- danke für den Tipp.
Der Vermieter ist nicht " einfach " und teilt mit einer gewissen Raffinesse gerne aus…gewusst wie.

Du triffst den Negel auf den Kopf !!! Genau so ist es.

Ich glaube, dass ich mich etwas ungeschickt ausgedrückt habe.

Die Umbauma0nahmen eines Tischlers würden 275.- Euro kosten. Das würde bedeutetn, dass dieser die Fronten der Türen erneuern müsste, da der Vermieter
lt. seinen Angaben keinen zu dem derzeitigen Hochscrank passenden Einba- Kühl- Gefrierkombination ausfindig machen kann. Die Maße würden angeblich nicht passend sein.
Er wollte ursprünglich eine Kombination in den Hochschrank (für 500.- Euro) einbauen lassen und hatte dann festgestellt, dass die Maße nicht passend sind.

Pro Monat natürlich. Tagesgenau entsprechend ein dreißigstel davon. Allerdings für die gesamte Zeit, in der der mangel besteht, also auch rückwirkend.

Der regt sich wegen 500 Euro auf, während der Kühlschrank Jahrzente alt ist und er schon längst abbezahlt ist…Unglaublich.
Ich würde ihm eine Abmahnung schicken. Es gibt zig Muster davon im Net, schau dir das mal an.
Regt der sich auch noch über Mängel auf…

Das kann man doch schnell ausmessen. Dann einfach mal bei Bosch und anderen Herstellern nachschauen.

Selbstverständlich. So war es gemeint. 30€ im Monat für die Küche, 5€ im Monat wegen des Kühlschranks.

Das ist natürlich kein Druckmittel, welches den Vermieter wirklich schmerzen wird. Aber eben eine angemessene Kompensation.

Bitte präsentiere mir mal so ein Schreiben.
Mir fehlt da so ein Bischen das Druckmittel des Mieters gegen den Vermieter, wenn der trotz Abmahnung weiterhin seine Pflichten missachtet. Die fristlose Kündigung des Mieters wäre sowas.
Aber ob sich da der Vermieter nicht sogar freuen würde?
Und der Fragesteller machte jetzt nicht so den Eindruck, als ob er generell unglücklich mit der Wohnung wäre.

Tatsächlich geht es so:
Angemessene Mietminderung ab dem Tag des Mangels.
Fristsetzung zur Reparatur, ggf. noch eine Nachfrist wegen der behaupteten Shcwierigkeiten bei der Beschaffung. Jedenfalls immer mit Androhung der Selbstvornahme.
Am Ende - und das wäre schon längst erreicht - hätte man sich selber um einen adäquaten Ersatz gekümmert, nachdem man Preise verglichen hat. Und der Vermieter wird es bezahlen müssen.

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Ja klar :slight_smile:

Muster-Abmahnung für den Vermieter

[Name und Adresse vom Mieter]
[Name und Adresse vom Vermieter]

[Ort], [Datum des Schreibens]

Betreff : Abmahnung wegen dauerhaftem Heizungsausfall ohne Besserung in Sicht

Sehr geehre® Herr/Frau Mustervermieter,

alle Mietparteien haben Sie bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass die Mindesttemperatur in den Mieträumen in der Winterzeit nicht wie vorgeschrieben eingehalten wird. Trotz mehrerer Ermahnungen kam es innerhalb von sechs Wochen zu keiner Besserung. Die Thermometer in den Räumlichkeiten des Mietshauses erreichen kaum 17 Grad. Da Sie sich weigern, die Missstände auszubessern, sehen wir uns zu diesem rechtlichen Schritt gezwungen.

Sie werden hiermit abgemahnt.

Abermals fordern wir Sie dazu auf, Ihren Pflichten als Vermieter nachzukommen und dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebene Mindesttemperatur von 20 Grad wieder erreicht wird. Andernfalls sehen wir uns zu weiteren Schritten gezwungen.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift des Mieters]

Und hierher hab ich das https://www.abmahnung.org/vermieter/

Lg

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Dir das Konzept der Abmahnung so ganz klar ist. Da geht es darum, vertragswidriges Verhalten zu rügen und bei weiterem Fehlverhalten Rechtsfolgen anzudrohen. Beim Arbeitsvertrag ist so eine Folge dann in der Regel die Kündigung. Nun stellt sich mir in dem Kontext die Frage, was man denn bei einem Mietvertrag für Rechtsfolgen androhen will. Die Kündigung des Mietvertrages? Da wird der Vermieter nur zweimal kurz auflachen und die Sache auf sich zukommen lassen.

Insofern: eine Abmahnung ist zwar ein denkbares Mittel, aber hier kaum wirksam, weil es schlichtweg an den Möglichkeiten fehlt, praktische negative Konsequenzen bei weiterem Verstoß folgen zu lassen.

Gruß
C.

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Hi!

Wie schon @X_Strom geschrieben hat: Was wären die weiteren Schritte, die für den Vermieter wirklich Konsequenzen hätten?
Mietminderung? Betrag einfach über den Daumen gepeilt ohne Anwalt oder Mieterschutzverein o.ä.? Ganz gefährlich. (Wollte ich noch an @X_Strom schreiben, dass man sich hier vorher zumindest professionelle(!) rechtliche Beratung unterziehen sollte)

Der Vermieter sitzt noch immer am wesentlich längeren Ast …

Grüße,
Tomh

Selbstvorwegnahme

Also ich finde diese „Drohung“ süß.
Als Vermieter würde ich lachen.

So ein Wisch ist sinnlos, wirkungslos.

Das Mittel der Wahl ist Mietminderung und Fristsetzung mit Androhung der Selbstvornahme, kein Drohen mit ominösen und nebulösen „weiteren Schritten“.

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