Liebe/-r Experte/-in,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen:
Folgender Fall liegt vor:
Ein AN arbeitet als ADM bei einem kleinen Betrieb ( 12 Mitarbeiter). Der Arbeitsvertrag sagt nichts aussergewöhnliches aus, alles gesetzlich, keine Zugehörigkeit zu Tarifen o.ä.
Der AN möchte kündigen und hält die Frist ein, er wechselt zu einem Konkurenz Unternehmen.
Hier die Fragen:
- Wenn der AG den AN dann freistellt, darf der AN dann während seiner Freistellung seine Kunden besuchen und sich verabschieden ?
- Darf der AN den Firmenwagen trotz der Freistellung noch bis zum letzten Tag behalten ?
Der AV sagt zu diesem Punkt: Der AN hat Anspruch auf einen Firmenwagen, jedoch nicht zur privaten Nutzung.
Dazu gilt zu sagen, das der AN bis vor 2 Jahren weder Fahrtenbuch führen mußte noch die 1% Regelung zum tragen kam. Dies wurde vor 2 Jahren geändert in der Hinsicht, das seitdem die 1% Regelung plus die zu versteuernden Privatfahrten gelten. Dies wurde allerdings nicht im AV geändert, lediglich Steuertechnisch. - Steht dem AN auch im letzten Monat, während seiner Freistellung, Provision zu ?
Hierzu besagt der AV: Das Gehalt liegt bei…nach 1 Jahr hat der AG das Recht, ein Drittel des Gehaltes in eine Provision umzuwandeln. Nach Rücksprache mit dem AN.
Auch dies wurde dann nur mündlich vereinbart und der AV nicht verändert.
4.Der AG hat den AN jetzt informiert, das ein Kunde Insolvenz angemeldet hat. Der Kunde hat einmalig vor 2 Jahren Ware bekommen, der AN dann damals die Provision bekommen und der Kunde bis heute nicht bezahlt. Jetzt fordert der AG vom AN die Provision zurück und möchte diese vom nächsten Gehalt einbehalten. Der AN wurde in diesen 2 Jahren einmal informiert, das der Kunde noch nicht bezahlt hat. Daraufhin hat der AN den Kunden besucht, er bekam die Aussage, das bis spätestens in einer Woche bezahlt würde. Dies hat er so der GL und Buchhaltung weitergegeben, mit der Bitte ihn zu informieren, falls dies nicht so sei. Dies ist dann aber nicht mehr geschehen.
Darf der AG diese Provision zurückfordern ?
Ich hoffe das war jetzt nicht all zuviel und lang und bedanke mich schon einmal im voraus für Ihre Antwort.
MfG
T.Becker