Künd. Strom-Vertr. m. Mindestlaufzeit, Zusammenzug

Hallo an die Rechts-Experten hier im Forum,

ich habe schon ein zwei Einträge mit ähnlichen Fragen hier gefunden, aber bin mir unsicher, ob die hier von mir beschriebene Situation nicht doch anders ist:

Person A und Person B werden zum 1.6. zusammen ziehen in eine gemeinsame Wohnung.

Beide haben jeweils einen separaten Stromvertrag, es ist geplant, den Vertrag von Person A mit in die gemeinsame Wohnung zu nehmen.

Der Stromvertrag von Person B hat eine jährliche Laufzeit beginnend am 1.12., der Vertrag läuft also grundsätzlich noch bis zum 1.12…

Laut AGBs gilt folgende Regelung für Umzüge:
„Sie haben „Anbieter B“ einen Umzug spätestens 4 Wochen vorher anzuzeigen und das genaue Umzugsdatum und die neue Wohnanschrift mitzuteilen. „Anbieter B“ gewährt Ihnen ein Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung, wenn die Belieferung durch „Anbieter B“ an der neuen Abnahmestelle nicht möglich ist.“

Dieser Zustand resultiert ja daraus, wenn eine Belieferung durch den Anbieter von Person A in die Wege geleitet wird, oder irre ich mich da? Es können ja nicht zwei Anbieter zugleich den selben Stromzähler beliefern…

Danke für Eure Antworten,
Kai

Hallo !

Das ist eine gute Frage,ich habe darauf keine überzeugende Antwort.

A und B haben getrennte Wohnungen und Stromverträge mit versch. Anbietern.
Nun ziehen beide um in eine neue,gemeinsame Wohnung.

Welcher Stromvertrag soll denn Vorrang haben,kann man sich das aussuchen,wenn man anscheinend den laufenden Vertrag mitnehmen muss,was ich gar nicht wusste,das das geht ?

Ich dachte Auszug ist auch Ende des Vertrags und man käme so auch vorzeitig aus der Laufzeit heraus.

A muss vorher Strom am neuen Wohnort anmelden bei seinem alten Versorger,der ihn auch weiterhin beliefern soll.
B kündigt seinen Stromvertrag später und zieht dann erst in neue Wohnung zu A ein.
Dann ist keine Stromlieferung von B am Wohnort A möglich,weil bereits ein anderer Vertrag besteht.
A und B sollte auch nicht gemeinsam als Stromkunde bei A auftauchen.

Wahrscheinlich denken wir beide viel zu kompliziert,denn die Fälle wo 2 Stromkunden zusammen ziehen,ob einer nun Untermieter oder Vollmieter ist,das kann ja nicht entscheidend sein.
Bei Untermieter wäre es m.E. völlig klar,denn der kann ja schließlich nicht dem Mieter einen Stromwechselvertrag aufdrücken !
Und nur ein Zimmer kann ja nicht beliefert werden (i.d.R.).

MfG
duck313