Hallo zusammen,
über folgenden Fall bin ich am rätseln:
Ein Mieter hat am 24.08.2004 einen mietvertrag beginnend zum 01.11.2004 unterschrieben. Am 11.09.2004 wurde der Vertrag vom Mieter gekündigt. Der VM fordert nun aufgrund der 3-monatigen Kündigungsfrist die Miete für Nov+Dez ´04 + Jan ´05.
Wann begann hier die Kündigungsfrist?
Kam überhaupt ein Mietverhältnis zustande?
Bestand eine Verpflichtung von M den Wohnungsschlüssel zum 01.11.04 einzufordern bzw. eine verpflichtung vom VM den wohnungsschlüssel unaufgefordert abzugeben?
Vielen Dank,
Euer terror
Hallo terror,
über folgenden Fall bin ich am rätseln:
am dran am sein…
Ein Mieter hat am 24.08.2004 einen mietvertrag beginnend zum
01.11.2004 unterschrieben. Am 11.09.2004 wurde der Vertrag vom
Mieter gekündigt. Der VM fordert nun aufgrund der 3-monatigen
Kündigungsfrist die Miete für Nov+Dez ´04 + Jan ´05.
Wann begann hier die Kündigungsfrist?
Meines Erachtens mit Invollzugsetzung des Mietverhältnisses; falls
die Wohnung tatsächlich nicht bezogen wird ebenfalls frühestens am
1.11.
Kam überhaupt ein Mietverhältnis zustande?
Nach Deinen Schilderungen lässt sich nichts Gegenteiliges behaupten.
Was lässt Dich denken, dass dies nicht der Fall ist?
Bestand eine Verpflichtung von M den Wohnungsschlüssel zum
01.11.04 einzufordern bzw. eine verpflichtung vom VM den
wohnungsschlüssel unaufgefordert abzugeben?
Weder noch. Allerdings hat der VM den Schlüssel auf Nachfrage
selbstverständlich herauszugeben.
Gruß - Jaschiii
Hallo,
Ein Mieter hat am 24.08.2004 einen mietvertrag beginnend zum
01.11.2004 unterschrieben. Am 11.09.2004 wurde der Vertrag vom
Mieter gekündigt. Der VM fordert nun aufgrund der 3-monatigen
Kündigungsfrist die Miete für Nov+Dez ´04 + Jan ´05.
Wann begann hier die Kündigungsfrist?
am 01.11.2004
Kam überhaupt ein Mietverhältnis zustande?
ja
Bestand eine Verpflichtung von M den Wohnungsschlüssel zum
01.11.04 einzufordern bzw. eine verpflichtung vom VM den
wohnungsschlüssel unaufgefordert abzugeben?
nein, der Vermieter hat die Schlüssel in solchen Fällen nur herauszugeben, wenn der Mieter die Herausgabe verlangt.
Grüsse Günter
heutige kündigung vor Mietbeginn in the year 2525?
vielen dank für die antworten, trotzdem ist mir nicht klar, warum die möglichkeit zu kündigen erst mit mietbeginn möglich sein sollte, kennt ihr irgendein urteil oder eine rechtsquelle, die das erklärt?
es kollidiert immer noch mit meinem rechtsverständnis oder eben drastischer gefragt:
wenn person a ein mietvertrag heute unterschreibt, beginnend zum 01.01.2525, kann er nach heutiger rechtslage zwar sofort kündigen, aber die kündigung erfolgt erst zum 31.03.2525?
Hallo,
einmal etwas vereinfacht dargelegt.
Das Mietverhältnis beginnt nicht mit Abschluss des Mietvertrages sondern mit dem Zeitpunkt, zu dem das Mietverhältnis begonnen wird. Daher kann auch erst am ersten Tag des Miteverhältnisses gekündigt werden. Da aber die Kündigungsfrist mindestens drei Monate beträgt muss diese eingehalten werden.
In solchen Fällen verhandeln Mieter und Vermieter üblicherweise und der Mieter darf meist - weil er aus einer nachvollziehbaren Begründung heraus eine andere Wohnung hat oder aus der alten einfach nicht ausziehen kann, über die Stellung eines Nachmieters. Solche Gespräche müssen aber rechtzeitig erfolgen, denn mit Beginn des Mietverhältnisses hilft eine Nachmieterklausel kaum.
Zum Rechtsverständnis ein Hinweis. Nicht nur der Mieter, auch der Vermieter hat schützenswerte Interessen. Unter anderem eben auch, dass er sich auf die Einhaltung eines Vertrages verlassen kann und wenn dies nicht möglich ist, dass der Vertragsnehmer sich bemüht rechtzeitig seiner Infomrationspflicht nachzukommen, sucht er eine Lösung als Mieter zu seinen Gunsten. Dabei hat der Vermieter keine wirtschaftlichen Schäden durch Mietausfall in Kauf zu nehmen. Oftmals ist ja tatsächlich auch so, dass jemand eine Wohnung findet, einen Mietvertrag abschliesst, dann eine günstigere Wohnung findet und nun nochmals einen Mietvertrag abschliesst und dann davon ausgeht, dass der Vertrag, der eine höhere Miete vorsieht, nicht einzuhalten oder so zu kündigen ist, dass der Mieter keinen Nachteil hat.
juristisch korrekt, praktisch nicht möglich. Man wird in diesem Fall grundsätzlich davon ausgehen müssen, dass Mieter und Vermieter diesen Vertrag aus gegenseitiger Täuschung abgeschlossen haben. Der Vertrag würde Voraussetzung, dass die Vertragsparteien mindestens - von heute ab und unter Berücksichtigung der rechtlichnen Normen für Verträge und der Volljährigkeit - bei Vertragsbeginn wenigstens 507 Jahre alt wären. Sofern Du nicht aus der Familie von Dracula stammen soltest und als Vampir weiterlebst, scheint dieses Alter mit derzeit unmöglich zu sein. Ich hoffe, Du verstehst den spassigen Hinweis. Aber ein Vertrag ab 01.01.2007 wäre durchaus erst zum 31.03.2007 kündbar.
Grüsse Günter
Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung des Autors dar, der in einem Mieterverein als Berater tätig ist.
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