hallo zusammen habe da ein problem,
meine freundin hat im mai eine neue stelle als alten und gesundheitspflegerin in der ambulanten pflege begonnen. sie hat einen fest vertrag bekommen mit einer Probezeit von 6 monaten die im vertrag nicht genauer beschrieben ist.
nun zu unseren problem:
schwangerschaftstest ist laut test positiv und in Ihrer freude ist sie gleich in den betrieb gegangen und hat dort gemeldet das sie schwanger ist. wir waren noch nicht beim frauenarzt und einen mutterpass haben wir auch noch nicht.
jetzt macht uns der betrieb schwierigkeiten, mit kündiegung, probezeit usw.
Hallo Traum (oder besser „Trauma“),
das ist richtig „scheiße“ gelaufen, denn in der Probezeit können sowohl AN als auch AG ohne Angabe von Gründen kündigen. Der AG hat ja offiziell nicht wegen Schwangerschaft gekündigt, denn was Offizielles habt Ihr ja noch nicht.
Versucht jetzt, so schnell wie möglich was vom Arzt zu bekommen und dann noch während der Kündigungsfrist (sofern Ihr überhaupt eine habt) auf Kündigungsschutz wegen Mutterschutz zu machen.
Der Erfolg hängt davon ab, ob die Probezeit automatisch in eine Anstellung umgewandelt worden wäre oder einfach nur auslaufen würde. Im letzteren Fall habt Ihr kaum Chancen.
Schubi
In der Probezeit kann jederzeit ohne Gründe gekündigt werden.
Sie sollten Mitglied einer Gewerkschaft werden, die schützt sie vor solchen Fehlern - niemals dem Arbeitgeber irgendwas sagen, was er gegen eine verwenden könnte - ich vermute,das sie den Job los ist - die zuständige Gewerkschaft ist ver.di, Fachbereich 3
Hallo,
Bei Anfang einer Arbeitsstelle gilt die Kündigungsfrist, wenn nichts anderes vereinbart war 4 Wochen innerhalb 6 Monate §622 Abs.1 BGB. Wird eine Probezeit bis zu 6 Monaten vereinbart kann die Frist auf 2 Wochen verkürzt werden §622 Abs.3 BGB. Bei Schwangeren gibt es hierbei eine Gleichstellung.
Eine Kündigung muss in schriftlicher Form ihnen zugehen.
Sie können danach innerhalb 3 Wochen eine Kündigungsjklage beim ABG einreichen.
Zuerst würde ich ihnen raten einen Arzt aufzusuchen um die Schwangerschaft zu bestätigen.
Mfg
O.B.
Hallo traum2004,
leider kann ich Dir keine konkrete Antwort schreiben, da ich kein Arbeitrechtler bin. Falls ein Betreibsrat vorhanden ist frage den doch bitte mal.
Gruß Joachim
Hi traum2004
Kündigung wegen Schwangerschaft…wenn diese wirklich besteht, ist unzulässig.
Beeilt euch mit dem Frauenarzt…Mutterpass,der das Dokumentiert das sie zu dem Zeitpunkt schwanger war.
Rechtsberatung danach eventuell über die Gewerkschaft.
Bin nicht der Experte zu diesem Thema.
Hm…hoffe doch etwas geholfen zuhaben.
Gruß Benno
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Ihre Fragestellung betrifft das Arbeitsrecht, dieses ist aber nicht mein Fachgebiet. Mein Fachgebiet ist das Arbeitsschutzrecht, also die Verhütung von Arbeitsunfällen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo, was steht im Vertrag? Kündigung ohne Angabe von Gründen während der Probezeit möglich?
Dann habt ihr schlechte Karten, weil sie ja keinen Grund angeben müssen.
Dann waren es eben die Arbeitsleistungen, das ist schwer anders zu beweisen.
Evtl. den Personalrat einbinden.
http://www.kinder-aktuell.de/recht-sicherheit/schwan…
siehe hier:
Hallo
da kenne ich mich leider nicht aus. Ich kann mir aber vorstellen, da sie ja noch in der Probezeit ist, dass der Betrieb sich entlassen kann.
Gruß
Hallo,
nach § 9 Mutterschutzgesetz darf einer Schwangeren grundsätzlich nicht gekündigt werden ( siehe auch http://www.recht-finanzen.de/contents/arbeitsrecht/s… ) aber natürlich ist es schwierig in der Probezeit, weil auch schnell ein anderer Grund vom Arbeitgeber gefunden werden kann bzw. kein Grund notwendig ist, um zu kündigen.
Ich würde die Frage mal in einem Rechtsforum stellen, da gibt es nämlich bestimmt schon Rechtsprechung dazu!
Trotzdem alles Gute.