Hallo !
Was heist friestgemäß kündigen.Ich will am 1.11.2010
ausziehen ,ist das kündügen zum 1.08.2010 oder zum 1.11.2010.
im voraus vielen dank
akrz
Hallo !
Was heist friestgemäß kündigen.Ich will am 1.11.2010
ausziehen ,ist das kündügen zum 1.08.2010 oder zum 1.11.2010.
im voraus vielen dank
akrz
Hallo,
Sie haben (da gehe ich jetzt gerade einmal davon aus) eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Dann müssen Sie um am 1.11.2010 ausziehen zu können bis zum 31.7.2010 gekündigt haben, wobei im Kündigungsschreiben steht „Hiermit kündige ich fristgemäß zum 1.11.2010“. Fristgemäß bedeutet somit, dass Sie die Kündigungsfrist von 3 Monaten, die Sie vor geplantem Auszug kündigen müssen, eingehalten haben.
Sie erklären Ihre Kündigung in diesem Monat Juli zum 31.10.2010 per Einschreiben. Das Schreiben muß dem Vermieter spätestens am 3. Werktag des Monats August zugegangen sein. Also besser noch heute absenden, damit es später zeitlich nicht zu eng wird. Nach dieser Kündigung, die Sie damit fristgerecht ausgesprochen haben, sind Sie ab dem 1.11.2010 aus dem Mietvertrag raus. Selbstverständlich können Sie auch heute schon ausziehen, müssen aber die Miete dann noch bis einschließlich Oktober 2010 weiter zahlen.
Herzlichen Dank
AKRZ
Herzliches Danke schön
AKRZ
Hallo,
ich kenne leider Ihren Vertrag nicht!? Denke aber, dass Sie eine drei monatige Kündigungsfrist haben. Wenn Sie also am 31.10.2010 ausziehen wollen, muß die Kündigung spätestens bis zum dritten Werktag im August, beim Vermieter vorliegen. In Ihrem Kündigungsschreiben sollte also folgendes stehen: Name, Adresse, Datum, -Hiermit kündige ich den Mietvertrag vom … für die Wohnung-Nr.: …, (evtl. Lage der Wohnung angeben)Wohnungsadresse:… fristgerecht zum 31.10.2010.- Unterschrift - fertig. Begründen müssen Sie das ganze nicht. Aber nicht vergessen, rechtzeitig abgeben und am besten eine Kopie, vom Vermieter mit Datum, als gelesen, unterschreiben lassen. Bitten Sie um eine Kündigungsbestätigung, in diesem Schreiben weisen Vermieter meist nochmal auf ihre Vorstellungen hin, damit werden dann oft Missverständnisse vermieden. Überraschungen bei der Übergabe lassen sich so oft vermeiden. Wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Vermieter pflegen, sollten Sie möglichst alles genau besprechen, so ersparen Sie sich eventuellen Ärger. Ich denke Ärger braucht niemand. Sollten Sie dieses berücksichtigen, ist der Auszug sicher Reibungslos.
Viele Grüße
Danke
)
AKRZ
Danke AKRZ
Danke AKRZ.
Sie erklären Ihre Kündigung in diesem Monat Juli zum 31.10.2010 per Einschreiben. Das Schreiben muß dem Vermieter spätestens am 3. Werktag des Monats August zugegangen sein. Also besser noch heute absenden, damit es später zeitlich nicht zu eng wird. Nach dieser Kündigung, die Sie damit fristgerecht ausgesprochen haben, sind Sie ab dem 1.11.2010 aus dem Mietvertrag raus.
Danke schön Akrz
Normalerweise endet ein Mietvertrag nicht am 1. eines Monats sondern zum letzten. Daher bitte entweder 30.11 oder 31. 10. dann must du spätestens (11) am 3ten Werktag eines Monats schriftlich (muß in den Herrschaftsbereichs des empfängers gelangen) kündigen das wäre der 3 Werktag eptember oder (10) eben der August.
Gruß Peter